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Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG

Interne und externe Weisungen bzw. "ermessensbindende interne Richtlinie" bezüglich der Registrierung auf eine Sozialwohnungen (BayWoFG und BayWoBindG):
- Ausführungen zur Wartezeit
- Dringlichkeitsstufen
- Punktetabelle: Grund-, Regel-, Vorrangpunkte, etc
- Rangliste
- Ausnahme- und außergewöhnliche Härtefälle (z.B. ältere Menschen, schwerbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer, Wohnungs-/Obdachlose, fünf- und mehr Personenhaushalte, alleinstehende Elternteile mit Kindern, junge Familien, Schwangere, (minderjährige) Flüchtlinge/Asylbewerber, überbelegte Wohnungen, gesundheitliche Einschränkungen, Mietabsenkung durch das Jobcenter München / Sozialamt, negative Schufa, etc.)
- Besonderheiten des Einzelfalles
- differenzierte Vormerkkartei
- Benennungsrecht
- etc

Diese Unterlagen wurden bereits mit Schreiben vom 26.08.2014 direkt beim Amt für Wohnen schriftlich angefordert und mehrfach angemahnt. Bis heute erfolgte keine Reaktion. Beim Verwaltungsgericht München, Aktenzeichen M 12 K 15.5141, ist deshalb eine Untätigkeitsklage und die Klage auf Herausgabe anhängig.

Bereits im Verfahren 12 E 11.5367, Beschluss vom 23.11.2011, Bayerisches Verwaltungsgericht München, wurden Akten und Stellungnahmen von der LHST München nicht fristgerecht vorgelegt.

Dies ist ein Antrag nach Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Informationsfreiheitssatzung. Weiterhin nach den Landes-Verwaltungsverfahrensgesetzte bzw. Art. 71c BayVwVfG bzw. Art. 115 Bayerischer Verfassung.

Sie sind ein Zeichen für demokratische Kultur und die Verwaltung wird vor Gerüchten über Korruption und Mauscheleien geschützt – was derzeit nicht der Fall ist.

Somit besteht ein Anspruch:
- Kontrolle der Verwaltungstätigkeit
- Bewertung soziale Dringlichkeitsstufe, Ausnahme- und außergewöhnliche Härtefälle = Besonderheiten des Einzelfalles
- Prüfung der Selbstbindung der Verwaltung
- Erlass von Wartezeiten
- konsequente Anwendung von externen und internen Regelungen
- Kontrolle des Amtsermittlungsprinzips
- Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, gleicher Kenntnisstand, Informations- und Wissensstand
- Transparenz
- kein Recht auf Ausschuss
- Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen
- Rechtsstaatsprinzip
- aus der Menschenwürde abgeleitet
Verfahrensgrundsatz zum fairen Verwaltungsverfahren
- Ausdruck bürgerfreundlicher und bedeutsames Merkmal einer demokratischen Verwaltung
- "dienende" Funktion der Verwaltung gegenüber dem öffentlichen Interesse und den Bürgern
- Akteneinsicht erstreckt sich auch auf Behörden-interna
- rechtlich bindende Entscheidung über Punktevergabe, differenzierte Vormerkkartei und Benennungsrecht
- zustehender Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung
- Grundsatz der Gleichbehandlung
- Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes

Die LHST München hat bereits in 2013 groß angekündigt, das Verfahren zur Vergabe der knappen Sozialwohnen effektiver, transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten - mit Zustimmung des Stadtrates. Die LHST München, Sozialreferat, Amt für Wohnen, ist die geplante Internetplattform bis heute nicht in Betrieb gegangen und auch nicht in Aussicht - der Bürger handlungsunfähig seine Rechte und Ansprüche festzustellen und durchzusetzen. Derzeit vollkommen willkürlich und intransparent.

Der Anspruch auf Herausgabe ist für betroffene Münchner Bürger umso existenzieller, bei massiv steigenden Zahlen von Wohnungs- und Obdachlosen und immer geringer werdenden bezahlbaren (Sozial-)Wohnungen.

Der Datenschutz bleibe bei Herausgabe gewährleistet, das Privatleben von Bürgern und Unternehmensgeheimnisse bleibt geschützt. Ausschussgründe liegen nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Ich weise auf § 5 Abs. 1 hin und bitte nochmals, mir (und allen anderen Antragstellern) für eine Sozialwohnung die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2016
  • Frist
    16. Februar 2016
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG [#12530]
Datum
15. Januar 2016 19:04
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Interne und externe Weisungen bzw. "ermessensbindende interne Richtlinie" bezüglich der Registrierung auf eine Sozialwohnungen (BayWoFG und BayWoBindG): - Ausführungen zur Wartezeit - Dringlichkeitsstufen - Punktetabelle: Grund-, Regel-, Vorrangpunkte, etc - Rangliste - Ausnahme- und außergewöhnliche Härtefälle (z.B. ältere Menschen, schwerbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer, Wohnungs-/Obdachlose, fünf- und mehr Personenhaushalte, alleinstehende Elternteile mit Kindern, junge Familien, Schwangere, (minderjährige) Flüchtlinge/Asylbewerber, überbelegte Wohnungen, gesundheitliche Einschränkungen, Mietabsenkung durch das Jobcenter München / Sozialamt, negative Schufa, etc.) - Besonderheiten des Einzelfalles - differenzierte Vormerkkartei - Benennungsrecht - etc Diese Unterlagen wurden bereits mit Schreiben vom 26.08.2014 direkt beim Amt für Wohnen schriftlich angefordert und mehrfach angemahnt. Bis heute erfolgte keine Reaktion. Beim Verwaltungsgericht München, Aktenzeichen M 12 K 15.5141, ist deshalb eine Untätigkeitsklage und die Klage auf Herausgabe anhängig. Bereits im Verfahren 12 E 11.5367, Beschluss vom 23.11.2011, Bayerisches Verwaltungsgericht München, wurden Akten und Stellungnahmen von der LHST München nicht fristgerecht vorgelegt. Dies ist ein Antrag nach Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Informationsfreiheitssatzung. Weiterhin nach den Landes-Verwaltungsverfahrensgesetzte bzw. Art. 71c BayVwVfG bzw. Art. 115 Bayerischer Verfassung. Sie sind ein Zeichen für demokratische Kultur und die Verwaltung wird vor Gerüchten über Korruption und Mauscheleien geschützt – was derzeit nicht der Fall ist. Somit besteht ein Anspruch: - Kontrolle der Verwaltungstätigkeit - Bewertung soziale Dringlichkeitsstufe, Ausnahme- und außergewöhnliche Härtefälle = Besonderheiten des Einzelfalles - Prüfung der Selbstbindung der Verwaltung - Erlass von Wartezeiten - konsequente Anwendung von externen und internen Regelungen - Kontrolle des Amtsermittlungsprinzips - Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, gleicher Kenntnisstand, Informations- und Wissensstand - Transparenz - kein Recht auf Ausschuss - Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen - Rechtsstaatsprinzip - aus der Menschenwürde abgeleitet Verfahrensgrundsatz zum fairen Verwaltungsverfahren - Ausdruck bürgerfreundlicher und bedeutsames Merkmal einer demokratischen Verwaltung - "dienende" Funktion der Verwaltung gegenüber dem öffentlichen Interesse und den Bürgern - Akteneinsicht erstreckt sich auch auf Behörden-interna - rechtlich bindende Entscheidung über Punktevergabe, differenzierte Vormerkkartei und Benennungsrecht - zustehender Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung - Grundsatz der Gleichbehandlung - Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes Die LHST München hat bereits in 2013 groß angekündigt, das Verfahren zur Vergabe der knappen Sozialwohnen effektiver, transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten - mit Zustimmung des Stadtrates. Die LHST München, Sozialreferat, Amt für Wohnen, ist die geplante Internetplattform bis heute nicht in Betrieb gegangen und auch nicht in Aussicht - der Bürger handlungsunfähig seine Rechte und Ansprüche festzustellen und durchzusetzen. Derzeit vollkommen willkürlich und intransparent. Der Anspruch auf Herausgabe ist für betroffene Münchner Bürger umso existenzieller, bei massiv steigenden Zahlen von Wohnungs- und Obdachlosen und immer geringer werdenden bezahlbaren (Sozial-)Wohnungen. Der Datenschutz bleibe bei Herausgabe gewährleistet, das Privatleben von Bürgern und Unternehmensgeheimnisse bleibt geschützt. Ausschussgründe liegen nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Ich weise auf § 5 Abs. 1 hin und bitte nochmals, mir (und allen anderen Antragstellern) für eine Sozialwohnung die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG [#12530]
Datum
18. Januar 2016 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG [#12530]
Datum
16. Februar 2016 03:24
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG" vom 15.01.2016 (#12530) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG [#12530]
Datum
16. Februar 2016 08:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG …
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
AW: Re: Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG [#12530]
Datum
27. Februar 2016 08:10
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG" vom 15.01.2016 (#12530) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG [#12530]
Datum
29. Februar 2016 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Registrierung und Vergabe Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG [#12530] Sehr geehrte Damen und Herren, meine…
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
Registrierung und Vergabe Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG [#12530]
Datum
17. März 2016 07:14
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG" vom 15.01.2016 (#12530) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Seit 30.12.2015 besteht nach Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz grundsätzlich ein allgemeines Recht auf Auskunft. Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz hat nach Art. 30 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz ein Kontrollrecht. Diese Ihnen bekannten Vorschriften werden von Ihnen massiv mißachtet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Re: Registrierung und Vergabe Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG [#12530] Sehr geehrtAntragsteller/in viel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Registrierung und Vergabe Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG [#12530]
Datum
17. März 2016 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
[geschwärzt] Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ede" Betreff: Wohnungssuchende [geschwä…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
[geschwärzt] Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ede"
Datum
21. März 2016 11:33
Status
Warte auf Antwort
Betreff: Wohnungssuchende [geschwärzt], Vorgangsnummer 10693038 "fragdenstaat.de" Anfrage Nr. 12530 Tagebuch Nr. 77/16 (erledigt) Terminbuch Nr. 1128/15, 1646/15, 49/16, 124/16 (alle erledigt) D II/V2 S/W 0222.0-15-0057 (erledigt) Sehr [geschwärzt], Ihre über die Internetplattform "fragdenstaat.de" an uns eingereichte Anfrage ist durch meine Schreiben vom 04.02.2016 und vom 17.02.2016 und durch das parallele Schreiben an die Regierung von Oberbayern zu Ihrer dortigen Eingabe vom 15.01.2016 inhaltlich beantwortet. In meinen Schreiben habe ich auch begründet, warum ich der von Ihnen zwischengeschalteten Internetplattform nicht direkt antworten darf. Außerdem wurde Ihnen bekannt gegeben, wie sie in die Antragsakten - derzeit beim Bayerischen Verwaltungsgericht München - und ggf. in die Punktetabelle Einsicht nehmen können. Wie auf der Homepage der Internetplattform "fragdenstaat.de" zutreffend fest gestellt wird, wurde in Bayern kein Informationsfreiheitsgesetz erlassen. Die Münchner Informationsfreiheitssatzung, auch das habe ich Ihnen bereits geschrieben, gilt nur für den eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München. Die Registrierung und Benennung für geförderte Wohnungen findet jedoch nach der Rechtslage im übertragenen Wirkungskreis statt. Wie mir vom Direktorium der Landeshauptstadt München mitgeteilt wurde, besteht in Antworten an "fragdenstaat.de" kein Anspruch auf Informationen, die personenbezogene Daten beinhalten. Ohne personenbezogene Daten kann Ihre Anfrage jedoch nicht sinnvoll beantwortet werden.  Ich bitte daher nunmehr dafür Sorge zu tragen, dass nicht weiterhin in Ihrem Auftrag Antworten angemahnt werden, die Ihnen bereits vorliegen und die Sie -wie bereits mitgeteilt- gerne direkt an "fragdenstaat.de" weitergeben können, um dort die Angelegenheit abzuschließen. Weitere Terminsetzungen der Internetplattform "fragdenstaat.de" werden wir als privates Projekt eines privaten Vereins nicht beachten, soweit sie sich auf die bisherige Anfrage und den übertragenen Wirkungskreis beziehen. Im übrigen dürfen wir bitten, sich bei den eingereichten Unterlagen konkret und konsequent auf den Bezug zu Ihrem Registrierungsantrag und bei Übersendung von Kopien auf jeweils nur einen Kopiensatz zu beschränken . Die Aufarbeitung der Biografie Münchner Bürger oder allgemeine Medienberichterstattung gehören eindeutig nicht zu Ihrer Registrierungs-Angelegenheit. Inzwischen liegt Ihnen ein nach unserer Auffassung rechtmäßiger Registrierungsbescheid vor. Wir bitten, nun zunächst abzuwarten, wann das Bayerische Verwaltungsgericht München Ihre mündliche Verhandlung anberaumen und wie die 12. Kammer dann entscheiden wird. Soweit wesentliche Änderungen am Antragssachverhalt auftreten, können Sie diese jederzeit bei dem Ihnen zuletzt genannten Sachbearbeiter ggf. im Wege des Änderungsantrags nachweisen. Wesentlich wäre im vorliegenden Fall, wie bereits erwähnt, z.B. der Erlass eines Räumungsurteils oder das Vorliegen eines Räumungsvergleichs. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt],[geschwärzt]
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AW: Antragsteller/in Claudia_Wohnungsangelegenheit_Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ede" …
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Von
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Betreff
AW: Antragsteller/in Claudia_Wohnungsangelegenheit_Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ede" [#12530]
Datum
14. Juli 2016 11:53
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere Sie hiermit nochmals um Zusendung der gewünschten Informationen auf (unabhängig vom Gerichtsverfahren - wo sie ebenfalls der Vorlage inkl. der vollständigen Verwaltungsakte seit 2010 bewusst nicht nachkommen) ! Ihr Schreiben vom 10.02.2016 an die Regierung von Oberbayern: "Überdies gibt es für Registrierung und Vergabe nicht eine einheitliche "ermessensbindende interne Richtlinie", sondern eine umfangreiche Sammlung von zahlreichen, sehr differenziert ausgeführten Dienstanweisungen für einzelne Fallgruppen und Aufgabenstellungen." Eine Einsichtnahme wie von Ihnen vorgeschlagen ist somit nicht ausreichend, um eine aussagekräftige Begründung vor dem Verwaltungsgericht vornehmen zu können - was offensichtlich auch durch die LHST München gewünscht ist !! Unabhängig vom Wirkungskreis besteht hierauf ein Anspruch. Bereits mehrfach hat die LHST München vor dem Verwaltungsgericht derartige Verfahren verloren, z.B.: http://www.metropolico.org/2016/04/19/verwaltungsgericht-stadt-muenchen-muss-metropolico-presseauskuenfte-erteilen/ Aktuell erfolgte auch eine willkürliche Umstellung bei der Registrierung und Vergabe von städtischen (Sozial-)Wohnungen, welche nicht die gesetzliche soziale Dringlichkeit wiederspiegelt: http://www.wochenanzeiger-muenchen.de/allach/vermischtes/nachrichten/%E2%80%9EAnwohner+einbinden%E2%80%9C,82079.html - 50 % an anerkannte Flüchtlinge - 50 % an alle anderen registrierten Haushalte und - 60 % Männer - 40 % Frauen Und das ist nicht die einzige Mauschelei bei der Vergabe: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gwg-wohnungen-fuer-stadtrat-und-geschaeftsfuehrer-familien-gehen-leer-aus-1.3031680 Wie bereits geschrieben werden die Informationen zur Feststellung meiner Ansprüche und Durchsetzung meiner Rechte benötigt. Zusätzlich sollen ab 01.08.2016 freie Wohnungen auf der neuen Internetplattform eingestellt werden. Wie soll man sich bewerben, wenn man keinen Zugriffsmöglichkeiten trotz Rangstufe 1 bekommt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Ihre Mail an <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank fuer Ihre Mail. Ab Montag, 25.07.2016 mit Dienstag, 09…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Ihre Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
31. Juli 2016 12:04
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank fuer Ihre Mail. Ab Montag, 25.07.2016 mit Dienstag, 09.08.2016 bin ich nicht im Dienst. Eingehende E-Mails werden in der Zwischenzeit nicht gelesen und nicht weiter geleitet. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt ab/nach meiner Rückkehr so bald wie irgend moeglich. Im Regelfall erhalten Sie schriftliche Mitteilung über die Erledigung. Ich danke Im Voraus für Ihr Verstaendnis. In unaufschiebbaren Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Herrn Kufner (Tel. 233-40180). Mit freundlichen Gruessen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Antragsteller/in Claudia_Wohnungsangelegenheit_Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ede&qu…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antragsteller/in Claudia_Wohnungsangelegenheit_Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ede" [#12530]
Datum
31. Juli 2016 12:04
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG“ vom 15.01.2016 (#12530) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 167 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Re: Antragsteller/in Claudia_Wohnungsangelegenheit_Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ede" …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Antragsteller/in Claudia_Wohnungsangelegenheit_Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ede" [#12530]
Datum
11. August 2016 16:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre vielen Anfragen wurden in zahlreichen ausführlichen Schreiben abschließend beantwortet. Die Beantwortung erfolgte in Zusammenfassung mit Mail vom 21.03.2016 auch direkt gegenüber dem Portal "fragdenstaat.de" unter der Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> Es ist also keinerlei Frist offen, insbesondere keine wie von Ihnen behauptete Antwortfrist. Nachdem mir keine Beschwerde-Erhebung Ihrerseits bekannt wurde, gehe ich davon aus, dass der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 29.06.2016 Über die Ablehnung Ihres Antrages nach § 123 VwGO zwischenzeitlich rechtskräftig wurde. Auf Grund einer zum 18.05.2016 vorgenommenen internen Zuständigkeitsänderung bin ich seither nicht mehr für Ihren Familiennamen zuständig. Eventuelle künftige Anfrage und Anträge richten Sie bitte wie gewohnt an die Ihnen bekannte Adresse der Registrierungs-Sachbearbeitung. Von dort werden diese dann an die jeweils intern zuständige Sachbearbeitung weiter geleitet. Damit betrachte ich auch Ihre unten stehende Anfrage als abschließend beantwortet. Mit freundlichen Gruessen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Antragsteller/in Claudia_Wohnungsangelegenheit_Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ede&qu…
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Von
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Betreff
AW: Re: Antragsteller/in Claudia_Wohnungsangelegenheit_Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ede" [#12530]
Datum
12. August 2016 13:14
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, im Verfahren M 12 E 16.1319 ging es um die Bearbeitugnsgebühr von Euro 10,00 für den Registrierungsbescheid, welche zwischenzeitlich ja auch übernommen wurden. Das Verfahren M 12 K 15.5141, höhere Punktezahl und Herausgabe der Punktetabelle etc., ist unverändert beim Verwaltungsgericht anhängig. Ihre Antwort ist somit bewusst irreführend. Weiterhin wurde die Anfrage nicht an Sie persönlich gestellt, sondern direkt an das Rathaus der Stadt München. Da die gewünschten und berechtigten Informationen unverändert nicht zur Verfügung gestellt wurden, befindet sich die LHST München in Verzug. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Re: Antragsteller/in Claudia_Wohnungsangelegenheit_Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ed…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Re: Antragsteller/in Claudia_Wohnungsangelegenheit_Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ede" [#12530]
Datum
12. August 2016 13:16
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG“ vom 15.01.2016 (#12530) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 179 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Re: Antragsteller/in Claudia_Wohnungsangelegenheit_Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ede" …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Antragsteller/in Claudia_Wohnungsangelegenheit_Ihre Anfrage über die Plattform "fragdenstaat= 2Ede" [#12530]
Datum
12. August 2016 14:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Ihre Mail vom 12.08.2016 an <<E-Mail-Adresse>> [www.fragdenstaat.de #12530] Sehr geehrtAntragsteller/…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Ihre Mail vom 12.08.2016 an <<E-Mail-Adresse>> [www.fragdenstaat.de #12530]
Datum
29. August 2016 17:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in aus der Leitung des Sozialreferates wurde mir Ihre an <<E-Mail-Adresse>> gerichtete Mail v. 12.08.2016 am 26.08.2016 zur Beantwortung übergeben. In einer Großstadtverwaltung wie München lässt es sich leider nicht bewerkstelligen, dass der Herr Oberbürgermeister oder sein Mitarbeiterstab alle eingehenden Anfragen selbst beantwortet. Zudem befinden sich die zur Beantwortung notwendigen Unterlagen in den Fachdienststellen, hier eben im Amt für Wohnen und Migration. Ich muss Sie daher um Verständnis bitten, dass Sie auch diesmal die Antwort nicht von <<E-Mail-Adresse>> erhalten. Die Gebührenfrage ist zwischenzeitlich - wie bekannt - rechtskräftig geklärt (M 12 E 16.1319). Hinsichtlich des Klageverfahrens (M 12 K 15.5141) muss ich weiter um Geduld bitten. Zum Stand 29.08.2016 war dem Fachbereich Rechtsangelegenheiten im Amt für Wohnen und Migration noch kein Verhandlungstermin bekannt. Die Landeshauptstadt München hat mit Schriftsätzen vom 23.02.2016 und vom 04.07.2016 zu Ihrer Klage Stellung genommen. So bleibt abzuwarten, wie sich die 12. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen äußern wird. Selbstverständlich können und sollen Sie eventuell auftretende wesentlich Änderungen am Sachverhalt unabhängig von der Klage bei der Registrierungs-Sachbearbeitung nachweisen. Bitte geben Sie den Inhalt eines solchen Änderungsantrages dann ggf. auch an das Bayerische Verwaltungsgericht München zur Kenntnis, wenn bis dahin die Klage noch nicht abgeschlossen sein sollte. Eine solche Änderung könnte zum Beispiel darin bestehen, dass eine Räumungsklage gegen Sie entschieden wurde oder Sie gezwungenermaßen einem Räumungsvergleich zustimmen mussten. Eine Kopie dieser Mail geht an <<E-Mail-Adresse>> mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 12.08.2016 an <<E-Mail-Adresse>> [www.fragdenstaat.de #12530] [#12530] Sehr geehrte …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 12.08.2016 an <<E-Mail-Adresse>> [www.fragdenstaat.de #12530] [#12530]
Datum
3. Juli 2017 19:00
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zwischenzeitlich werden über das Programm SOWON sämtliche Wohnungen vergeben. Nach folgenden Kriterien besteht ein Einsichts- und Herausgabeanspruch: - Informationsfreiheitsgesetze der LH München - allgemeines Recht auf Auskunft nach Art. 36 BayDSG - Informationsfreiheitsgesetz des Bundes - Akteneinsichtsrecht nach § 100 VwGO ohne Schwärzung Erst nach 7 Jahren mit diversen Schreiben sind wir nun in Rangstufe 1 mit 102 Punkten registriert (von max. 146 Punkten). Man kann somit nur jedem Antragsteller raten vor dem Verwaltungsgericht München zu klagen (kostenfrei), da dort die Punktetabelle vorliegt. Allerdings ist bei einer monatlichen Mietzuzahlung von Euro 250,00 aus dem Regeslatz - Unterschreitung des Existenzminimums = eine Erhöhung der Grundpunkte wegen wirtschaftlicher Notstand / Härtefall vorzunehmen. Bayer. Datenschutzbeauftragter: "... ist die LH München aufgrund dieses Anspruchs verpflichtet, Ihnen einschlägige evtl bestehende schriftliche Verwaltungsanweisungen und Richtlinien zur Ermessensausübung bekannt zu geben ... aber in Ihrem Fall von einem Kontrollrecht nach Art. 30 Abs. 1 B ayerisches Datenschutzgesetz Gebrauch machen." Ich bitte deshalb nochmals um Überlassung der Punktetabelle etc. (ggf. Termin zur Einsichtnahme und Kopierrecht) wie beantragt. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Re: Ihre Mail vom 12.08.2016 an <<E-Mail-Adresse>> [www.fragdenstaat.de #12530] [#12530] Sehr geehrtAn…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Ihre Mail vom 12.08.2016 an <<E-Mail-Adresse>> [www.fragdenstaat.de #12530] [#12530]
Datum
4. Juli 2017 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 -------- Original-Nachricht -------- Betreff: Anfrage vom 03.07.2017 Datum: Wed, 12…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Fwd: Anfrage vom 03.07.2017
Datum
12. Juli 2017 08:58
Status
Warte auf Antwort
-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Anfrage vom 03.07.2017 Datum: Wed, 12 Jul 2017 08:43:08 +0200 Von: <Information-entfernt> An: <<E-Mail-Adresse>> Einsichtnahme in Akten ist nach Terminabsprache jederzeit möglich. Dienstanweisungen sind nur für den internen Gebrauch vorgesehen; sie regeln organisatorische Abläufe und entfalten keine Außenwirkung. Eine Einsichtnahme ist daher nicht vorgesehen. Eine Berufung auf die Informationsfreiheitssatzung betrifft ausschließlich den eigenen Wirkungskreis. Aufgaben nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz gehören nicht dazu. Ein Herausgabeanspruch von Dienstanweisungen besteht nicht ( vgl.Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 17.08.2016, M 121 K 15.5141).
Stadtverwaltung München
Ihre Anfrage an www.fragdenstaat.de Vorgangsnummer 10875716 Sehr geehrtAntragsteller/in zur Einsichtnahme in die…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Ihre Anfrage an www.fragdenstaat.de
Datum
13. Juli 2017 10:10
Status
Warte auf Antwort
Vorgangsnummer 10875716 Sehr geehrtAntragsteller/in zur Einsichtnahme in die Punktetabelle können Sie einen Termin bei der zuständigen Teamleitung unter der Telefonnummer (089) 233-40119 vereinbaren. Das Kopieren und Fotografieren sowie eine Mitnahme der Punktetabelle ist nicht gestattet. Es steht Ihnen frei, eine Abschrift während der Einsichtnahme zu fertigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530] Sehr geehrte Damen und Herren, die Registrierung für SOWON betrifft nich…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530]
Datum
14. Juli 2017 08:32
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Registrierung für SOWON betrifft nicht nur Sozialwohnungen, sondern sämtliche städtische Wohnungen, zB "Wohnen für alle". Somit handeln Sie auch im eigenen Wirkungskreis. Hierzu wurde bereits ausführlich geschrieben. Die Punktetabelle aufgrund eines 36 Jahre alten Urteils vom 15.09.1981 Az 8 BA 2201 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zu verweigern, obwohl seither auf allen ebenen Informationsfreiheitsgesetze etc eingeführt wurden ist unzulässig. Hier ist die aktuelle Rechtsprechung zu beachten. Die Außenwirkung zeigt sich auch daran, dass Sie die Punktetabelle etc der Süddeutschen Zeitung zur Einsichtnahme überlassen haben und auch durch öffentliche Verwaltungsgerichtsurteile oder Presse bekannt wird. Durch Ihre Intransparenz sind berechtigte Antragssteller nicht in der Lage Ansprüche zu prüfen, erforderliche Unterlagen vorzulegen und ggf. Ansprüche gerichtliche durchzusetzen. Die Punktetabelle etc. ist gleichzusetzen mit den Weisungen des Jobcenters bzw. Sozialreferates (Kosten der Unterkunft, Umzug, Heizkosten, etc), welche auch auf der Webseite der LH München veröffentlicht sind. Ihre Weigerung zur Einsichtnahme bzw. Herausgabe ist somit unzulässig. Die Datenschutzbeauftragten auf Bundesebene, der Bayerische Datenschutzbeauftragte, als auch die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 12.1 Kommunalaufsicht wurden deshalb eingeschaltet. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Re: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an das 115-Se…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530]
Datum
14. Juli 2017 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an das 115-Service-Center der Landeshauptstadt München. Ihre E-Mail haben wir soeben an die zuständige Fachdienststelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530] Sehr geehrte Damen und Herren, den vereinbarten Termin am 17.07.2017…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530]
Datum
14. Juli 2017 16:39
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, den vereinbarten Termin am 17.07.2017 haben Sie kurzfristig abgesagt: "Vor einer Akteneinsicht muss noch mit dem örtlichen Datenschutzbeauftragten geklärt werden, welche Akten und Unterlagen Ihnen zur Verfügung gestellt werden können." Meine Anfrage datiert bereits vom 15.01.2016 und Sie befinden sich in Verzug; offene Punkte hätten intern längst geklärt werden können. Ich bitte um Mitteilung eines neuen Termines; Einsichtnahme bis spätestens 31.07.2017, da ansonsten Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Re: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530] Sehr geehrte Damen und Herren, entgegen Ihrer Meinung ist das ko…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Re: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530]
Datum
16. Juli 2017 18:07
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, entgegen Ihrer Meinung ist das kopieren, scannen und fotografieren der Punktetabelle gesetzlich erlaubt und vom IFG gedeckt. Hierzu auch eine Ausführung von RA Thomas Hummel in München: http://www.123recht.net/Das-Recht-auf-Akteneinsicht-im-Verwaltungsverfahren-__a157978.html "Die Rechtswissenschaft geht aber davon aus, dass dies in der Regel zulässig ist. Die Kopien müssen mit eigenen Mittel angefertigt werden, zB durch Benutzung eines Münzkopierers in der Behörde oder durch abfotografieren per Kamera oder Handy." Ich gehe davon aus, dass Sie als große Behörde diese Gesetze und Richtlinien auch einhalten wollen, oder? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Re: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde s…
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Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530]
Datum
17. Juli 2017 07:40
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Re: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530]
Datum
17. Juli 2017 07:41
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage datiert vom 15.01.2016 …
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AW: Re: Fwd: Anfrage vom 03.07.2017 [#12530]
Datum
17. Juli 2017 10:39
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage datiert vom 15.01.2016 = vor 1,5 Jahren ! Somit ist die zwei-Monatsfrist bei weitem überschritten. Da es sich um einen "gebundenen Anspruch" handelt steht Ihnen "kein Ermesen" zu in irgendeiner Form zu verweigern, da auch keine persönlichen Daten betroffen sind: https://www.anwalt24.de/lexikon/informationsfreiheitsgesetz Ich verweise ausdrücklich auch auf die Novellierung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PS Richtlinie 2013/37/EU vom Juli 2013), Freigabe von Verwaltungsinformationen nach den Open-Data-Grundsätzen, G8-Open-Data-Charta, Länder-Portal GovData, Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 14.02.2012 C-204/09 und vom 18.07.2013 C 515/11, etc. Die LH München hält sich derzeit durch Ihre Weigerungshaltung und Verzögerungstaktik nicht an geltendes Recht. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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neuer Termin [#12530] ERINNERUNG ! Sehr geehrte Damen und Herren, unverändert wurde mir kein neuer Termin zur Er…
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neuer Termin [#12530]
Datum
24. Juli 2017 14:13
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Stadtverwaltung München
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ERINNERUNG ! Sehr geehrte Damen und Herren, unverändert wurde mir kein neuer Termin zur Erfüllung IFG mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: neuer Termin [#12530] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierung Sozial…
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AW: neuer Termin [#12530]
Datum
24. Oktober 2017 07:21
An
Stadtverwaltung München
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG“ vom 15.01.2016 (#12530) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 617 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Re: neuer Termin [#12530] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: neuer Termin [#12530]
Datum
24. Oktober 2017 10:38
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: neuer Termin [#12530] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierung So…
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AW: Re: neuer Termin [#12530]
Datum
24. Oktober 2017 10:56
An
Stadtverwaltung München
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG“ vom 15.01.2016 (#12530) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 617 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Re: neuer Termin [#12530] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierun…
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AW: AW: Re: neuer Termin [#12530]
Datum
2. Dezember 2017 20:35
An
Stadtverwaltung München
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG“ vom 15.01.2016 (#12530) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 656 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Da Sie die gewünschte Auskunft so vehement verweigern, muss fasst unterstellt werden, dass bei der Registrierung und Vergabe nicht alles korrekt läuft, zB http://www.sueddeutsche.de/muenchen/auhaidhausen-vorrang-fuer-familien-1.3772667 Selbst kleine Gemeinden wie Planegg schaffen Transparenz: https://www.merkur.de/lokales/wuermtal/planegg-ort29296/vergabekriterien-fuer-planegger-seniorenwohnungen-festgelegt-9414831.html Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
AW: AW: Re: neuer Termin [#12530] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeb…
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AW: AW: Re: neuer Termin [#12530]
Datum
4. Dezember 2017 17:40
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Re: neuer Termin [#12530] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registri…
An Stadtverwaltung München Details
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AW: AW: AW: Re: neuer Termin [#12530]
Datum
11. Dezember 2017 11:22
An
Stadtverwaltung München
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG“ vom 15.01.2016 (#12530) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 665 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
AW: AW: AW: Re: neuer Termin [#12530] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: AW: AW: Re: neuer Termin [#12530]
Datum
11. Dezember 2017 14:42
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
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Von
Stadtverwaltung München
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Briefpost
Betreff
Datum
22. Dezember 2017
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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AW: AW: AW: AW: Re: neuer Termin [#12530] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regi…
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AW: AW: AW: AW: Re: neuer Termin [#12530]
Datum
27. Dezember 2017 19:47
An
Stadtverwaltung München
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierung Sozialwohnung nach BayWoFG und BayWoBindG“ vom 15.01.2016 (#12530) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 681 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Lt Schreiben des Bayerischen Datenschutzbeauftragten vom 22.12.2017 gewähren Sie mir vollständige Einsicht in meine persönliche Akte, als auch in die Punktetabelle etc. Es wird um Terminmitteilung gebeten. Das die Unterlagen angeblich nicht mehr bestehen muss bezweifelt werden, da Sie gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet sind und noch offene Gerichtsverfahren geführt werden. Auch wäre es ein zu großer und auffälliger „Zufall“, da auch das Matenmaterial angeblich nicht mehr vorhanden ist: http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/Muenchner_Mietspiegel_2017.html Ggf beim Ersteller noch vorhanden: Ludwig-Maximilians-Universität / Prof Dr Göran Kauermann / Marktforschungsinstitut TNS Infratest Deutschland. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 12530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
WG: Ihre Mail vom 12.08.2016 an <<E-Mail-Adresse>> [www.fragdenstaat.de #12530] Sehr geehrtAntragstell…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: Ihre Mail vom 12.08.2016 an <<E-Mail-Adresse>> [www.fragdenstaat.de #12530]
Datum
28. Dezember 2017 15:41
Status
OutlookEmoji-1512386234615_115_Logo_farbig.jpg
44,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Antwort vom 29.08.2016 zu der Anfrage mit der Nummer 12530 Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Dringlichkeit aus wirtschaftlichen Gründen DwG
Von
Stadtverwaltung München
Via
Briefpost
Betreff
Dringlichkeit aus wirtschaftlichen Gründen DwG
Datum
10. Januar 2018
Status
Stadtverwaltung München
Punktetabelle
Von
Stadtverwaltung München
Via
Briefpost
Betreff
Punktetabelle
Datum
10. Januar 2018
Status

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Wartezeitregelungen im Benennungsverfahren Schreiben vom 22.04.2014 STMI Bayern Vollzug des Wohnungsbindungsrecht…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Wartezeitregelungen im Benennungsverfahren
Datum
20. August 2020
Status
760,8 KB
Schreiben vom 22.04.2014 STMI Bayern Vollzug des Wohnungsbindungsrechts Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
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