Registrierung von HIV-positiven Menschen

- gibt es nachgewisene Fälle einer HIV Übertragung von Polizeibeamt*innen im Dienst? Wenn ja, wie viele?

- warum werden HIV-positive Menschen bei der Polizei registriert?

- was muss passieren, dass HIV-positive Menschen bei der Polizei registriert werden?

- wird bei der registrierung der Status "unter Nachweisgrenze" abgefragt/berücksichtigt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Registrierung von HIV-positiven Menschen [#255820]
Datum
28. Juli 2022 13:08
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- gibt es nachgewisene Fälle einer HIV Übertragung von Polizeibeamt*innen im Dienst? Wenn ja, wie viele? - warum werden HIV-positive Menschen bei der Polizei registriert? - was muss passieren, dass HIV-positive Menschen bei der Polizei registriert werden? - wird bei der registrierung der Status "unter Nachweisgrenze" abgefragt/berücksichtigt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255820/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Juli 2022 13:08
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre nachfolgende IFG-Anfrage vom 28.07.2022, möchte ich …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Registrierung von HIV-positiven Menschen [#255820]
Datum
8. August 2022 18:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre nachfolgende IFG-Anfrage vom 28.07.2022, möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihren Antrag an die Polizei Berlin zu Bescheidung abgegeben habe. Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 IFG ist der Antrag auf Aktenauskunft bei der öffentlichen Stelle zu stellen, die die Akten führt. Da sich Ihre Fragen auf eine bei der Polizei Berlin geführte Datenbank beziehen, war Ihr Antrag bei der Polizeibehörde zu stellen. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 IFG habe ich Ihren Antrag daher an die Polizei Berlin weitergeleitet. Sie werden von dort zeitnah eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
PPr Just 43 IFG 98.22 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wird unter dem o.g. Aktenzeichen bear…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28. Juli.2022- Registrierung von HIV-positiven Menschen (#255820), Aktenzeichen IFG 98.22
Datum
9. August 2022 09:53
Status
image001.png
4,9 KB


PPr Just 43 IFG 98.22 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. ich bitte um Mitteilung Ihrer Anschrift. Die Angabe ist erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen. Sofern mir Ihre Anschrift bis zum 9. September 2022 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], meine Adresse lautet: [geschwärzt] [geschwärzt] Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen [ge…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28. Juli.2022- Registrierung von HIV-positiven Menschen (#255820), Aktenzeichen IFG 98.22 [#255820]
Datum
9. August 2022 10:09
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Adresse lautet: [geschwärzt] [geschwärzt] Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 255820 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]