Regulierung von Sharingangeboten

Anfrage an: Stadt Erfurt

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es Bestrebungen der Stadt Erfurt, Car-, Bike- und E-Scooter- Sharingangebote zu regulieren? Wenn ja, wie sehen die aus?
Gibt es Bestrebungen, die genannten Sharingangebote in einem einheitlichen Datensystem zusammenzuführen? Wenn ja, soll dieses System ein Open Source System oder ein von einem Unternehmen entwickeltes proprietäres System sein? Wenn das System von einem Unternehmen entwickelt werden soll, welches Unternehmen ist das und wie sieht sie Rechtfertigung dafür aus, dass mit öffentlichen Geldern proprietäre Systeme entwickelt werden, auf die die Öffentlichkeit keinen Zugriff hat?
Ist die Stadt Erfurt sich über die Existenz von Open Source Lösungen, wie MDS (Mobility Data Specification) und Projekten wie radforschung.org bewusst und wie ist die Position der Stadt zu solchen Projekten?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in gibt es Bestrebungen der Stadt Erfurt, Car-, Bi…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regulierung von Sharingangeboten [#173333]
Datum
4. Januar 2020 17:41
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in gibt es Bestrebungen der Stadt Erfurt, Car-, Bike- und E-Scooter- Sharingangebote zu regulieren? Wenn ja, wie sehen die aus? Gibt es Bestrebungen, die genannten Sharingangebote in einem einheitlichen Datensystem zusammenzuführen? Wenn ja, soll dieses System ein Open Source System oder ein von einem Unternehmen entwickeltes proprietäres System sein? Wenn das System von einem Unternehmen entwickelt werden soll, welches Unternehmen ist das und wie sieht sie Rechtfertigung dafür aus, dass mit öffentlichen Geldern proprietäre Systeme entwickelt werden, auf die die Öffentlichkeit keinen Zugriff hat? Ist die Stadt Erfurt sich über die Existenz von Open Source Lösungen, wie MDS (Mobility Data Specification) und Projekten wie radforschung.org bewusst und wie ist die Position der Stadt zu solchen Projekten? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173333 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Erfurt
Zwischeninformation Sehr [geschwärzt], Ihr Schreiben vom 04.01.2020 zur Regulierung von Sharingangeboten ist bei …
Von
Stadt Erfurt
Betreff
Zwischeninformation
Datum
24. Januar 2020 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihr Schreiben vom 04.01.2020 zur Regulierung von Sharingangeboten ist bei uns eingegangen. Auf Grund der Vielzahl von Anfragen wird sich die Beantwortung noch etwas verzögern. Wir bitten um Ihr Verständnis. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Stadt Erfurt
WG: Wichtig !! Per E-Mail senden: rü PE21 Regulierung Sharingangeb.pdf Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
WG: Wichtig !! Per E-Mail senden: rü PE21 Regulierung Sharingangeb.pdf
Datum
4. Februar 2020 18:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. Januar 2020, die wir im Folgenden beantworten möchten: 1. Gibt es Bestrebungen der Stadt Erfurt, Car-, Bike- und E-Scooter- Sharingangebote zu regulieren? Wenn ja, wie sehen die aus? In der Landeshauptstadt Erfurt bestehen aktuell Angebote für Car- und Bikesharing. Das E-Scooter-Sharing befindet sich in der Winterpause. Aktuell gibt es keine konkreten Bestrebungen Sharingangebote über das bestehende Maß hinaus zu regulieren. Für die Stellflächen des Carsharing-Anbieters wurden im öffentlichen Straßenraum Vereinbarungen über eine gebührenpflichtige Sondernutzung abgeschlossen. Die Leihfahrräder können auf öffentlichen, zwischen Anbieter und Stadt abgestimmten Flächen kostenfrei abgestellt werden. Zu einer möglichen Regulierung des E-Scooter-Sharings wird derzeit die Formulierung einer Freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung mit einem Anbieter abgestimmt. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 2. Gibt es Bestrebungen, die genannten Sharingangebote in einem einheitlichen Datensystem zusammenzuführen? Wenn ja, soll dieses System ein Open Source System oder ein von einem Unternehmen entwickeltes proprietäres System sein? Wenn das System von einem Unternehmen entwickelt werden soll, welches Unternehmen ist das und wie sieht sie Rechtfertigung dafür aus, dass mit öffentlichen Geldern proprietäre Systeme entwickelt werden, auf die die Öffentlichkeit keinen Zugriff hat? In der Landeshauptstadt Erfurt gibt es aktuell keine derartigen Bestrebungen. _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 3. Ist die Stadt Erfurt sich über die Existenz von Open Source Lösungen, wie MDS (Mobility Data Specification) und Projekten wie radforschung.org bewusst und wie ist die Position der Stadt zu solchen Projekten? Der Stadt Erfurt sind Open Source Solutions und die daraus erwachsenden Möglichkeiten sowie deren freie Verfügbarkeit bekannt. Inwieweit weitergehende Lösungen wie Mobility Data Specification , die bislang aus amerikanischen Großstädten oder in Hamburg durch das Programm Wunder Mobility bekannt sind, für Erfurt mit einem vergleichsweise sehr begrenzten Umfang an Sharing Mobility praktikabel einsetzbar sind bleibt der weiteren Entwicklung dieser Systeme vorbehalten. Derartige Lösungen stellen eine technische Vorschrift zum digitalen Datenaustausch zwischen Bike/Scootersharinganbietern und den Kommunen dar. Erfahrungen wie diese Möglichkeiten auf die Regulierung des Abstellverhaltens Einfluss nehmen können liegen bisher aus deutschen Städten noch nicht vor. Gleiches gilt für das vorzuhaltende kommunale Personal, welches zur Bereitstellung aktueller Daten benötigt wird. Mit freundlichen Grüßen