Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.
Reha Antrag für Herrn Kashif Ihsan Ul Haq Vers Nr. 04110285 H 047 Ag: 8400 (401-00)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Haq ist seit 07. 2015 nach seiner Flucht aus Pakistan in Deutschland. Seine Familie ist bei Attentaten umgekommen. Er ist bei zwei Anschlägen verletzt worden. In Deutschland ist er durch die Vorkommnisse mit stetigen schweren Schmerzen bei vielen Ärzten und mehreren Krankenhausaufenthalten nie von den Schmerzen befreit worden. Ende 2017 war er in der Schmerzklinik Sommerfeld, wo ihm auch nicht geholfen werden konnte. Im Entlassungsbericht wurde schwerstes Trauma mit der Empfehlung einer auf diesem Bereich spezialisierte Klinik hingewiesen. Diese wurde in geringer Entfernung in Lindow gefunden. Den Antrag auf med. Reha stellten wir an die AOK. Mit Schreiben v. 15.12.2017 hat sich die AOK als nicht zuständig erklärt und an die Dt. Rentenversicherung verwiesen. Am 01.02.2018 -6 Monate seit Beginn seiner Lehre stellten wir dort erneut einen Antrag. Mit Schr. v.13.02.18 wurde uns mitgeteilt, dass der Antrag an die AOK Nordost weitergeleitet wurde. Hinweise auf die 6 Monate bestehende Versicherung wurden von Herrn Klatt von der Rentenversicherung Berlin- Brandenburg einfach abgetan. Dazu legen wir hiermit Beschwerde ein. Wir, Rena und Bernd Krumbach haben die schriftliche Zustimmung , dass wir Herrn Haq vertreten können- wir haben auch ein Adoptionsantrag beim Amtsgericht Zehdenick gestellt , der noch nicht entschieden ist. Falls nicht kurzfristig positiv entschieden ist, werden wir uns an das Sozialministerium und die Presse mit unserem Anliegen wenden. Unser Sohn rechtfertigt für uns dieses Vorgehen.
In der Hoffnung auf baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Rena und Bernd Krumbach 16792 Zehdenick Grünstreifen 14, << Adresse entfernt >>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Februar 2018
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23. März 2018
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