Reinfektionen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu, jeweils unter Angabe des Datums Ihres Informationsstands.
1. Wie viele Fälle sind Ihnen deutschlandweit bekannt, in denen eine Person innerhalb von 28 Tagen, aber im Abstand von mindestens 7 Tagen zweimal mit laborbestätigten PCR-Tests positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurde?
2. Wie viele Fälle sind Ihnen deutschlandweit bekannt, in denen eine Person innerhalb von 28 Tagen, aber im Abstand von mindestens 14 Tagen zweimal mit laborbestätigten PCR-Tests positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurde?
3. Wie viele Fälle sind Ihnen deutschlandweit bekannt, in denen eine Person innerhalb von 6 Monaten, aber im Abstand von mindestens 90 Tagen zweimal mit laborbestätigten PCR-Tests positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurde?
4. Bei wie viel Prozent der deutschlandweit AN COVID-19 Gestorbenen handelte es sich um Reinfizierte, also Personen, die nach durchgemachter Sars-CoV-2-Infektion bereits zum zweiten Mal damit infiziert waren?
5. Bei wie viel Prozent der deutschlandweit nachweislich wegen einer COVID-19-Erkrankung Hospitalisierten handelte es sich um Reinfizierte?
6. Wie viele der deutschlandweit AN Covid-19 gestorbenen bzw. hospitalisierten Reinfizierten waren unter 40 Jahre alt?
7. Wie viele Sars-CoV-2-Infektionen sind Ihnen deutschlandweit bekannt, wie viele davon waren Reinfektionen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Februar 2022
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9. März 2022
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