Reinigung der Radwege

Dokumente und/oder Pläne der Stadtreinigung aus denen sich die Reinigungsintervalle der öffentlichen Fahrradwege/Fahrradstreifen ergeben, insbesondere auf der Nordbrücke

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und/…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reinigung der Radwege [#240119]
Datum
6. Februar 2022 11:39
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und/oder Pläne der Stadtreinigung aus denen sich die Reinigungsintervalle der öffentlichen Fahrradwege/Fahrradstreifen ergeben, insbesondere auf der Nordbrücke
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240119/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrte Damen und Herren, Straßen und Plätze werden gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straß…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: Reinigung der Radwege [#240119]
Datum
3. März 2022 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Straßen und Plätze werden gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Mainz gereinigt. Die gültige Satzung kann jederzeit auf der Homepage des Entsorgungsbetriebes (www.eb-mainz.de) eingesehen werden. Radwege sind in dieser Satzung nicht enthalten - für diese ist kein festes Reinigungsintervall festgelegt. Die Reinigung der Radwege wird nach Bedarf in enger Abstimmung mit dem fahrRad-Büro durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen