Reinigung Sommerstraße / Aufstellung von Laubkörben
Die von den Anwohner*innen der Sommerstraße bezahlte Dienstleistung (einmal die Woche Bürgersteig- und Straßenreinigung) wird seit vielen Jahren durch die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg nicht eingehalten. Die Kulanzzeit von drei Wochen ist hier zu hinterfragen, da Sie nicht vollzogen wird. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg betreiben seit rund zwei Jahren sogenannte „Laubkörbe“, um den Laubfall ohne klimaschädlichen Einsatz von Plastiksäcken voranzutreiben und die Klimaziele unserer Gesellschaft voranzutreiben. Dies ist sehr begrüßenswert.
Mit großem Erstaunen mussten Anwohner*innen jedoch jetzt feststellen, das diese klimaförderliche und ökologisch nachhaltige Möglichkeit ohne Ankündigung und Information der Anwohner*innen eingestellt wurde und die Laubkörbe kommentarlos entfernt wurde.
Das bereits in die Laubkörbe verbrachte Straßenlaub (das durch städtische Bäume verursacht wurde und wird) ist auf die Straße entleert und nicht im Zuge der Abholung der Körbe entfernt worden.
Die Anwohner sind dazu angehalten, das Laub erneut zusammenzukehren und in Laubsäcken aufzubereiten, was doppelte Arbeit erforderlich machte.
Sämtliche Reinigungsfahrzeuge der Wirtschaftsbetriebe „bespielen“, wenn dies überhaupt innerhalb von drei Wochen geschieht, die Sommerstraße in Duisburg an einem Samstagmorgen. Ein „Parkraumdruck“, der zu dieser Zeit festgestellt wird, ist an Wochentagen nicht ersichtlich und existent. jedoch argumentativ seitens der WBD der Grund, die Laubkörbe zu entfernen.
Anregungen der Anwohner in den vergangene Jahren, an einem anderen Wochentag zu kehren, sind durch die WBD aufgenommen, kurzfristig realisiert und dann wieder ohne Kommunikation mit Anwohner*innen verworfen worden. Eine Rückkehr zu einer Kehrung am Samstag ist eigenständig durch die Wirtschaftsbetriebe erfolgt.
Es ist festzustellen, dass die Wirtschaftsbetriebe ihrem Auftrag der Straßenreinigung auf der Sommerstraße nicht im beauftragten Rahmen nachkommen und eine Kommunikation mit den zahlenden Anwohner*innen zumindest „ausbaufähig“ ist.
Aus diesem Grund fordere ich nach Informationsfreiheitsgesetz eine detaillierte Aufstellung der vorgenommenen Reinigungsleistungen der Wirtschaftsbetriebe von 01/2002 bis 11/2022 in wöchentlicher Darstellung in einem quelleoffenen Format.
Diese beinhaltet den Umfang der Reinigungsleistung, den Umfang der Dauer, die Spezifizierung der gereinigten Quadratmeter sowie die jeweils verantwortliche Person seitens der Wirtschaftsbetriebe inklusive Kontaktdaten zum jeweiligen Zeitpunkt.
Metadaten der Fahrzeuge und zurückgelegte Wege sind ebenfalls zu übermitteln.
Zudem ist eine Aufstellung der bei den Wirtschaftsbetrieben eingegangenen Beschwerden über die Nichterfüllung der Dienstleistung im Zeitraum von 01/2002 bis 11/2022 mit Nennung der entsprechenden Straßenabschnitte sowie die Übermittlung der Antwortschreiben seitens der WBD zuzusenden.
Anfrage erfolgreich
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Datum23. November 2022
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28. Dezember 2022
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