Reinigung Sommerstraße / Aufstellung von Laubkörben

Die von den Anwohner*innen der Sommerstraße bezahlte Dienstleistung (einmal die Woche Bürgersteig- und Straßenreinigung) wird seit vielen Jahren durch die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg nicht eingehalten. Die Kulanzzeit von drei Wochen ist hier zu hinterfragen, da Sie nicht vollzogen wird. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg betreiben seit rund zwei Jahren sogenannte „Laubkörbe“, um den Laubfall ohne klimaschädlichen Einsatz von Plastiksäcken voranzutreiben und die Klimaziele unserer Gesellschaft voranzutreiben. Dies ist sehr begrüßenswert.

Mit großem Erstaunen mussten Anwohner*innen jedoch jetzt feststellen, das diese klimaförderliche und ökologisch nachhaltige Möglichkeit ohne Ankündigung und Information der Anwohner*innen eingestellt wurde und die Laubkörbe kommentarlos entfernt wurde.
Das bereits in die Laubkörbe verbrachte Straßenlaub (das durch städtische Bäume verursacht wurde und wird) ist auf die Straße entleert und nicht im Zuge der Abholung der Körbe entfernt worden. 
Die Anwohner sind dazu angehalten, das Laub erneut zusammenzukehren und in Laubsäcken aufzubereiten, was doppelte Arbeit erforderlich machte.

Sämtliche Reinigungsfahrzeuge der Wirtschaftsbetriebe „bespielen“, wenn dies überhaupt innerhalb von drei Wochen geschieht, die Sommerstraße in Duisburg an einem Samstagmorgen. Ein „Parkraumdruck“, der zu dieser Zeit festgestellt wird, ist an Wochentagen nicht ersichtlich und existent. jedoch argumentativ seitens der WBD der Grund, die Laubkörbe zu entfernen.
Anregungen der Anwohner in den vergangene Jahren, an einem anderen Wochentag zu kehren, sind durch die WBD aufgenommen, kurzfristig realisiert und dann wieder ohne Kommunikation mit Anwohner*innen verworfen worden. Eine Rückkehr zu einer Kehrung am Samstag ist eigenständig durch die Wirtschaftsbetriebe erfolgt.

Es ist festzustellen, dass die Wirtschaftsbetriebe ihrem Auftrag der Straßenreinigung auf der Sommerstraße nicht im beauftragten Rahmen nachkommen und eine Kommunikation mit den zahlenden Anwohner*innen zumindest „ausbaufähig“ ist.

Aus diesem Grund fordere ich nach Informationsfreiheitsgesetz eine detaillierte Aufstellung der vorgenommenen Reinigungsleistungen der Wirtschaftsbetriebe von 01/2002 bis 11/2022 in wöchentlicher Darstellung in einem quelleoffenen Format.
Diese beinhaltet den Umfang der Reinigungsleistung, den Umfang der Dauer, die Spezifizierung der gereinigten Quadratmeter sowie die jeweils verantwortliche Person seitens der Wirtschaftsbetriebe inklusive Kontaktdaten zum jeweiligen Zeitpunkt.
Metadaten der Fahrzeuge und zurückgelegte Wege sind ebenfalls zu übermitteln.

Zudem ist eine Aufstellung der bei den Wirtschaftsbetrieben eingegangenen Beschwerden über die Nichterfüllung der Dienstleistung im Zeitraum von 01/2002 bis 11/2022 mit Nennung der entsprechenden Straßenabschnitte sowie die Übermittlung der Antwortschreiben seitens der WBD zuzusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reinigung Sommerstraße / Aufstellung von Laubkörben [#263916]
Datum
23. November 2022 22:47
An
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die von den Anwohner*innen der Sommerstraße bezahlte Dienstleistung (einmal die Woche Bürgersteig- und Straßenreinigung) wird seit vielen Jahren durch die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg nicht eingehalten. Die Kulanzzeit von drei Wochen ist hier zu hinterfragen, da Sie nicht vollzogen wird. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg betreiben seit rund zwei Jahren sogenannte „Laubkörbe“, um den Laubfall ohne klimaschädlichen Einsatz von Plastiksäcken voranzutreiben und die Klimaziele unserer Gesellschaft voranzutreiben. Dies ist sehr begrüßenswert. Mit großem Erstaunen mussten Anwohner*innen jedoch jetzt feststellen, das diese klimaförderliche und ökologisch nachhaltige Möglichkeit ohne Ankündigung und Information der Anwohner*innen eingestellt wurde und die Laubkörbe kommentarlos entfernt wurde. Das bereits in die Laubkörbe verbrachte Straßenlaub (das durch städtische Bäume verursacht wurde und wird) ist auf die Straße entleert und nicht im Zuge der Abholung der Körbe entfernt worden. 
Die Anwohner sind dazu angehalten, das Laub erneut zusammenzukehren und in Laubsäcken aufzubereiten, was doppelte Arbeit erforderlich machte. Sämtliche Reinigungsfahrzeuge der Wirtschaftsbetriebe „bespielen“, wenn dies überhaupt innerhalb von drei Wochen geschieht, die Sommerstraße in Duisburg an einem Samstagmorgen. Ein „Parkraumdruck“, der zu dieser Zeit festgestellt wird, ist an Wochentagen nicht ersichtlich und existent. jedoch argumentativ seitens der WBD der Grund, die Laubkörbe zu entfernen. Anregungen der Anwohner in den vergangene Jahren, an einem anderen Wochentag zu kehren, sind durch die WBD aufgenommen, kurzfristig realisiert und dann wieder ohne Kommunikation mit Anwohner*innen verworfen worden. Eine Rückkehr zu einer Kehrung am Samstag ist eigenständig durch die Wirtschaftsbetriebe erfolgt. Es ist festzustellen, dass die Wirtschaftsbetriebe ihrem Auftrag der Straßenreinigung auf der Sommerstraße nicht im beauftragten Rahmen nachkommen und eine Kommunikation mit den zahlenden Anwohner*innen zumindest „ausbaufähig“ ist. Aus diesem Grund fordere ich nach Informationsfreiheitsgesetz eine detaillierte Aufstellung der vorgenommenen Reinigungsleistungen der Wirtschaftsbetriebe von 01/2002 bis 11/2022 in wöchentlicher Darstellung in einem quelleoffenen Format. Diese beinhaltet den Umfang der Reinigungsleistung, den Umfang der Dauer, die Spezifizierung der gereinigten Quadratmeter sowie die jeweils verantwortliche Person seitens der Wirtschaftsbetriebe inklusive Kontaktdaten zum jeweiligen Zeitpunkt. Metadaten der Fahrzeuge und zurückgelegte Wege sind ebenfalls zu übermitteln. Zudem ist eine Aufstellung der bei den Wirtschaftsbetrieben eingegangenen Beschwerden über die Nichterfüllung der Dienstleistung im Zeitraum von 01/2002 bis 11/2022 mit Nennung der entsprechenden Straßenabschnitte sowie die Übermittlung der Antwortschreiben seitens der WBD zuzusenden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263916/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage und werden Ihnen zu einem …
Von
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Betreff
AW: Reinigung Sommerstraße / Aufstellung von Laubkörben [#263916]
Datum
24. November 2022 07:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage und werden Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt Informationen zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Sehr << Antragsteller:in >> zu dem von Ihnen gestellten Antrag nach dem IFG NRW, UIG und VIG nehmen w…
Von
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Betreff
Reinigung Sommerstraße / Aufstellung von Laubkörben
Datum
22. Dezember 2022 14:20
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zu dem von Ihnen gestellten Antrag nach dem IFG NRW, UIG und VIG nehmen wir wie folgt Stellung. Zunächst erlauben wir uns, Ihnen einige allgemeine Informationen zur Durchführung der Laubsammlung bei der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts (im Folgenden: WBD-AöR) zu geben. Die WBD-AöR verfolgt im Rahmen der Nachhaltigkeit schon länger das Ziel, die Verwendung von Kunststoffsäcken zu reduzieren. Seit 2020 setzen wir zur Sammlung von Laub vermehrt Laubkörbe aus Metall ein und prüfen zum anderen die Einrichtung von zentralen Laub-Sammelstellen mittels Container. Mittlerweile werden etwas über 1.800 Körbe im Stadtgebiet aufgestellt. Die Körbe aus Metallgittern bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine alternative Sammelmöglichkeit, um damit Stück für Stück auch hier die Kunststoffsäcke zu ersetzen. Die Laubgitter haben ein Fassungsvermögen von ca. einem Kubikmeter und werden wöchentlich mittels eines Laubsaugers entleert. Da es sich bei den Laubkörben um unbewegliche Vorrichtungen handelt, die nicht, wie beispielsweise Mülltonnen, zur Straße gerollt werden können, gelten folgende Kriterien, um eine Aufstellung in Betracht ziehen zu können: - Der Korb muss jederzeit mit dem Laubsauger erreichbar sein (Verparkung etc.) - Aufstellung der Körbe auf Straßen deren Reinigungsklasse die Gehwegreinigung durch den Anlieger vorgibt - Hoher Baumbestand in der Straße - Möglichkeit der Aufstellung ohne den Verkehr zu gefährden/behindern - Qualität des Inhalts (Abzug bei häufigen Fehlwürfen) In den Reinigungsklassen, bei denen die WBD-AöR auch für die Gehwegreinigung zuständig sind, werden grundsätzlich keine Laubkörbe aufgestellt, da hier das Laub von den Mitarbeitenden der WBD-AöR in loser Form mitgenommen wird. Die Laubkörbe dienen in erster Linie dazu, die Mengen des öffentlichen Baumbestandes aufzunehmen. Die Reinigungsklasse der Sommerstraße beinhaltet eine Gehwegreinigung durch die WBD-AöR. Eine flächendeckende Verteilung von Laubkörben in Duisburg ist leider sowohl logistisch als auch bezogen auf mögliche Standorte nicht realisierbar. Bei den Vorteilen im direkten Vergleich zu den Kunststoffsäcken muss hier auch die Logistik für die Aufstellung und Einziehung der Laubkörbe in die ökologische Betrachtung einbezogen werden. Hier wird, bedingt durch die nicht unerheblichen Fahrwege, ebenfalls CO2 erzeugt. Im Rahmen der Laubsammlung werden in Duisburg in knapp 6 Wochen über 5.000 Tonnen Laub eingesammelt. Dies bedarf einer außerordentlichen Logistik, bei der es in Teilbereichen leider auch zu Verzögerungen kommen kann. Die Leerung der Laubkörbe wurde auf der Sommerstraße in der Regel dienstags vorgenommen. Leider war eine Leerung der Behälter oftmals nicht möglich, da der Laubsauger aufgrund der starken Parkdrucks nicht nah genug an die Körbe herankommen konnte. Der Einzug der Körbe ist leider aufgrund eines Kommunikationsfehlers nicht optimal gelaufen. Wir können nachvollziehen, dass ein Einzug ohne vorherige Leerung für die Anwohnenden nicht nachvollziehbar ist. Wir bitten dies ausdrücklich zu entschuldigen. Wir möchten in dem Zusammenhang aber auch noch einmal darauf hinweisen, dass das Laub auch auf einem der vier Recyclinghöfe der WBD-AöR kostenlos abgegeben werden kann: - Recyclinghof Mitte, Zur Kupferhütte 10 in Duisburg-Hochfeld - Recyclinghof Süd, Kaiserswerther Straße 210 in Duisburg-Huckingen - Recyclinghof West, Schauenstraße. 40 in Duisburg-Rheinhausen - Recyclinghof Nord, Im Holtkamp 84 in Duisburg-Röttgersbach Die Recyclinghöfe sind von Montag bis Samstag in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Mit Ihrem Antrag begehren Sie die Übermittlung verschiedener Informationen. Der als Anlage 1 beigefügten Übersicht können Sie die Reinigungsausfälle auf der Sommerstraße im Zeitraum 01/2022 bis 11/2022 entnehmen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass an den anderen Tagen eine Reinigung an den Reinigungstagen stattgefunden hat. Ferner können Sie der Tabelle den Umfang der Reinigungsleistung (Fahrbahn / Gehweg) entnehmen. Die Fahrbahn der Sommerstraße wird donnerstags und samstags durch eine Kleinkehrmaschine gereinigt. Der Gehweg an einem Freitag. Hinsichtlich der zurückgelegten Wege können wir Ihnen mitteilen, dass auf der Sommerstraße die Reinigungslänge der Fahrbahn 1565 Meter und die des Gehweges 1445 beträgt. Die Reinigungslänge beinhaltet jeweils beide Seiten einer Straße. Die als Anlage 2 beigefügte Übersicht enthält die im Zusammenhang mit der Durchführung der Straßenreinigung auf der Sommerstraße eingegangenen Beschwerden. Diese wurden umgehend bearbeitet, Antwortschreiben wurden nicht versandt. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW erstreckt sich der Auskunftsanspruch auf vorhandene amtliche Informationen. In diesem Sinne vorhanden sind Informationen, die tatsächlich Bestandteil der Verwaltungsunterlagen der informationspflichtigen Stelle sind. Die Behörde trifft weder eine Informationsbeschaffungspflicht noch ist sie gehalten begehrte Informationen durch Untersuchungen erst zu generieren (Vgl. OVG NRW; Beschluss v. 18.08.2017 - Beschluss v. 13.07.2017 - 15 E 146/17; Franßen, in: Franßen/Seidel, Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - Kommentar, 2007, § 4 Rn. 396) Vor diesem Hintergrund sind Daten über den Umfang der Dauer der Reinigung der Sommerstraße und die gereinigten Quadratmeter nicht vorhanden und können folglich nicht übermittelt werden. Sofern Sie Ihren Antrag hinsichtlich der Anforderung von Metadaten der Fahrzeuge aufrecht erhalten wollen, bitten wir Sie den Antrag diesbezüglich zu konkretisieren. Für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist bei der WBD-AöR der Geschäftsbereichsleiter Stadtreinigung/Kanalbetrieb Herr Norbert Lorenz zuständig. Wie telefonisch vereinbart, wird Herr Lorenz im Januar einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen

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