Reise nach Rom 14.04.2020

Da in Italien wegen des Coronavirus Orte abgeriegelt sind möchte ich um Ihren Rat fragen, wie man sich in Bezug auf Urlaubsbuchung verhalten sollte. Ich persönlich möchte im April nach Rom. Kann es sein, dass sich das Virus bis dahin ausbreitet und falls ja: bekäme man sein Geld zurück? Bestimmt sind noch mehr Personen daran interessiert. Können Sie vielleicht eine öffentliche Empfehlung geben?

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  • Datum
    25. Februar 2020
  • Frist
    27. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da in Italien wegen…
An Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand Details
Von
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Betreff
Reise nach Rom 14.04.2020 [#181319]
Datum
25. Februar 2020 09:51
An
Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da in Italien wegen des Coronavirus Orte abgeriegelt sind möchte ich um Ihren Rat fragen, wie man sich in Bezug auf Urlaubsbuchung verhalten sollte. Ich persönlich möchte im April nach Rom. Kann es sein, dass sich das Virus bis dahin ausbreitet und falls ja: bekäme man sein Geld zurück? Bestimmt sind noch mehr Personen daran interessiert. Können Sie vielleicht eine öffentliche Empfehlung geben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181319 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand
Sehr geehrteAntragsteller/in das IFG bzw. UIG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand
Betreff
AW: IFG Anfrage Reise nach Rom 14.04.2020 [#181319]
Datum
2. April 2020 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in das IFG bzw. UIG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG bzw. UIG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, die wir ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantworten: Falls Ihr Reisewunsch noch immer bestehen sollte, empfehlen wir Ihnen, sich an das Auswärtige Amt zu wenden und die dortigen Reisehinweise zu den einzelnen Ländern zu beachten. Mit freundlichen Grüßen