Reise nach Teneriffa

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wir haben eine Urlaubsreise nach Teneriffa gebucht, die am 18.03.2020 losgeht. Nach Aussage unseres Reisebüros liegt für Teneriffa keine Reisewarnung vor, deshalb können wir die Reise nicht stornieren ohne auf den ganzen Kosten sitzen zu bleiben. Wir lesen aber jetzt, dass auf den Kanaren alles schließt und Ausgangssperren verhängt werden.
Demzufolge müssten wir fliegen und nur im Hotelzimmer sitzen. Das kann doch nicht sein! Wir haben nur noch bis Dienstag Zeit. Wird noch kurzfristig eine Entscheidung getroffen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir haben eine Urla…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reise nach Teneriffa [#182652]
Datum
15. März 2020 08:37
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir haben eine Urlaubsreise nach Teneriffa gebucht, die am 18.03.2020 losgeht. Nach Aussage unseres Reisebüros liegt für Teneriffa keine Reisewarnung vor, deshalb können wir die Reise nicht stornieren ohne auf den ganzen Kosten sitzen zu bleiben. Wir lesen aber jetzt, dass auf den Kanaren alles schließt und Ausgangssperren verhängt werden. Demzufolge müssten wir fliegen und nur im Hotelzimmer sitzen. Das kann doch nicht sein! Wir haben nur noch bis Dienstag Zeit. Wird noch kurzfristig eine Entscheidung getroffen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182652 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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