Reise von deutschen Politikern nach Baku

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche vorliegenden Informationen in der AA-Zentrale, aber vor allem in der deutschen Botschaft Baku in Bezug auf die Reise von MdB Hauptmann sowie Otto Hauser und weiteren Personen im Oktober 2018, darunter Unterlagen zur Organisation von Teilen der Reise, Schriftverkehr mit Unternehmen, Schriftverkehr mit den Beteiligten, Vermerke, Gesprächsvermerke und auf die Reise folgende Kommunikation.

Gebühren übernehme ich, soweit gerechtfertigt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.

Mit Blick auf den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu stärken und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 6), kommt meinem Interesse am Informationszugang ein erhebliches Gewicht zu. Im Rahmen von Recherchen befasse ich mich mit Verbindungen von Amts- und Mandatsträgern sowie Unternehmen zu (teil)staatlichen Stellen in Aserbaidschan. Konkret möchte ich der Frage nachgehen, ob und inwiefern die genannten Personen/Unternehmen hierbei deutsche staatliche Stellen einbezogen haben. An dem Thema gibt es angesichts laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen mehrere Mandatsträger sowie Berichten über geschäftliche Beziehungen von deutschen Politkern ein großes öffentliches Interesse. Vor diesem Hintergrund weist mein Antrag einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände der politischen Willensbildung auf. In diesem Zusammenhang bitte ich um Übersendung der genannten Unterlagen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • 6 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche vorliegenden I…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Reise von deutschen Politikern nach Baku [#215877]
Datum
18. März 2021 10:56
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche vorliegenden Informationen in der AA-Zentrale, aber vor allem in der deutschen Botschaft Baku in Bezug auf die Reise von MdB Hauptmann sowie Otto Hauser und weiteren Personen im Oktober 2018, darunter Unterlagen zur Organisation von Teilen der Reise, Schriftverkehr mit Unternehmen, Schriftverkehr mit den Beteiligten, Vermerke, Gesprächsvermerke und auf die Reise folgende Kommunikation. Gebühren übernehme ich, soweit gerechtfertigt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse können, soweit erforderlich, geschwärzt werden. Mit Blick auf den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu stärken und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 6), kommt meinem Interesse am Informationszugang ein erhebliches Gewicht zu. Im Rahmen von Recherchen befasse ich mich mit Verbindungen von Amts- und Mandatsträgern sowie Unternehmen zu (teil)staatlichen Stellen in Aserbaidschan. Konkret möchte ich der Frage nachgehen, ob und inwiefern die genannten Personen/Unternehmen hierbei deutsche staatliche Stellen einbezogen haben. An dem Thema gibt es angesichts laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen mehrere Mandatsträger sowie Berichten über geschäftliche Beziehungen von deutschen Politkern ein großes öffentliches Interesse. Vor diesem Hintergrund weist mein Antrag einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände der politischen Willensbildung auf. In diesem Zusammenhang bitte ich um Übersendung der genannten Unterlagen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 215877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215877/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Reise von deutschen Politikern nach Baku, Vg. Nr. 093-2021
Datum
19. März 2021 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, HAUSANSCHRIFT Werderscher Markl 1 10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11013 Berlin TEL + 49 (0…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. April 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
429,7 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, HAUSANSCHRIFT Werderscher Markl 1 10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11013 Berlin TEL + 49 (0)30 18-17-6070 FAX +49(0)3018-17-53351 REFERAT: 505-IFG <<E-Mail-Adresse>> www.auswaertiges-amt.de Berlin, 14.04.2021 nach Rücksprache mit den Fachreferaten kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine einfache gebührenfreie Auskunft handelt. Nach § 10 IFG sind nur einfache Anfragen gebührenfrei, eine solche liegt jedoch bei einer Bearbeitungszeit von über einer halben Stunde nicht vor. Je nach Arbeitsaufwand können Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Nach einer ersten Schätzung müssten Sie für das Heraussuchen und Zusammenstellen der Unterlagen sowie die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren mit Gebühren im unteren dreistelligen Bereich rechnen. Bitte teilen Sie mir noch mit, ob Ihr Name an die Dritten weitergegeben werden dürfte, sollten diese danach fragen. Bitte teilen Sie mir bis zum 22.04.2021 mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten und zur Übernahme der Gebühren bereit sind. Falls dies der Fall sein sollte, bitte ich um Übersendung einer Kostenübernahmeerklärung. Ihr Recht, die spätere Kostenfestsetzung mittels Rechtsbehelfen anzufechten, bleibt davon selbstverständlich unberührt. Sollte mir bis zu dem genannten Datum keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht erwünscht ist. Bis dahin wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage ausgesetzt.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
505-511.E IFG 093-2021 [#215877] 505-511.E IFG 093-2021 Sehr << Anrede >> ich halte trotz Gebühren an…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
505-511.E IFG 093-2021 [#215877]
Datum
29. April 2021 12:53
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
505-511.E IFG 093-2021 Sehr << Anrede >> ich halte trotz Gebühren an meiner Informationsfreiheitsanfrage „Reise von deutschen Politikern nach Baku“ vom 18.03.2021 (#215877) fest. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 215877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215877/
Auswärtiges Amt
505-511.E-IFG 093-2021 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitten …
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
505-511.E-IFG 093-2021
Datum
17. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
335,5 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitten Sie um Übersendung sämtlicher Informationen, insbesondere aller Unterlagen und Kommunikation des Auswärtigen Amts sowie der deutschen Botschaft in Baku zu der Reise von MdB Hauptmann, Otto Hauser sowie weiteren Personen im Oktober 2018. Auf lhre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz teile ich Ihnen folgendes mit: Zu der Reise von MdB Hauptmann sowie Herrn Hauser nach Baku im Oktober 2018 liegen keine amtlichen Informationen gern. § 2 Ziffer 1 !FG, die Ihrer Anfrage entsprechen, vor. Ein Anspruch auf Informationszugang gern. § 1 Abs. 1 Satz 1 !FG besteht daher nicht. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: 505-511.E-IFG 093-2021 [#215877] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner IFG-Anf…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 505-511.E-IFG 093-2021 [#215877]
Datum
17. Juni 2021 16:21
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner IFG-Anfragen in Bezug auf eine „Reise von deutschen Politikern nach Baku“ vom 18.03.2021 (#215877, Ihr Zeichen: 505-511.E-IFG 093-2021). Ich muss gestehen, dass ich von der Antwort etwas überrascht bin: Zunächst hatten Sie mitgeteilt, dass die Antwort kostenpflichtig wäre, was das Vorhandensein von Informationen impliziert. Zudem gehe ich stark davon aus, dass das AA informiert ist, wenn MdB eine Auslandsreise unternehmen. Könnten Sie mir mitteilen, ob es Informationen gibt, die das AA nicht als "amtlich" einstuft oder ob es Informationen gab, die inzwischen gelöscht wurden? Oder verstehe ich etwas falsch? Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 215877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215877/

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Auswärtiges Amt
AW: 505-511.E-IFG 093-2021 [#215877] Sehr geehrter Herr Semsrott, hier ist es durch ein Versehen zu einer Verwechs…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: 505-511.E-IFG 093-2021 [#215877]
Datum
18. Juni 2021 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, hier ist es durch ein Versehen zu einer Verwechslung von Vorgängen gekommen, so dass Sie um eine Kostenübernahmeerklärung gebeten wurden. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. Zu der von Ihnen geäußerten Vermutung, das Auswärtige Amt sei informiert, wenn MdBs eine Auslandsreise unternehmen: Dies bei den meisten Dienstreisen von Abgeordneten der Fall. Die Freiheit des Mandats (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) gibt Abgeordneten aber selbstverständlich jede Möglichkeit, Reisen auch ohne Unterstützung einer deutschen Auslandsvertretung zu organisieren und durchzuführen bzw. das Auswärtige Amt nicht zu informieren. Für Ihre Frage nach dem Vorliegen von Informationen verweise ich auf den Bescheid vom 9. Juni 2021. Mit freundlichen Grüßen