Reisebeschränkung innerhalb NRW

Anfrage an: Landtag NRW

Darf ich in meinem Boot, das in einem vereinseigenen Yachthafen innerhalb NRWs liegt, übernachten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Dieter Jansen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Landtag NRW Details
Von
Dieter Jansen
Betreff
Reisebeschränkung innerhalb NRW [#183664]
Datum
30. März 2020 14:42
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf ich in meinem Boot, das in einem vereinseigenen Yachthafen innerhalb NRWs liegt, übernachten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Jansen Anfragenr: 183664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183664 Postanschrift Dieter Jansen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Jansen
Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Jansen, wir haben Ihren Antrag nach IFG an die zuständige Stelle der Landtagsverwaltung weiter…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Reisebeschränkung innerhalb NRW [#183664]
Datum
30. März 2020 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jansen, wir haben Ihren Antrag nach IFG an die zuständige Stelle der Landtagsverwaltung weitergeleitet. Vorab ein Hinweis: Fragen und Antworten zum Coronavirus erhalten Sie bei der Landesregierung: https://www.land.nrw/ Per E-Mail: coronaland.nrw.de Ebenso ist die Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen, ein richtiger Ansprechpartner. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Jansen, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. März 2020. Unter Berufung auf das Informationsfrei…
Von
Landtag NRW
Betreff
WG: Reisebeschränkung innerhalb NRW [#183664]
Datum
31. März 2020 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jansen, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30. März 2020. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) erkundigen Sie sich nach der Zulässigkeit von Übernachtungen in Ihrem Boot. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Zu Ihrer Anfrage liegen der Landtagsverwaltung keine amtlichen Informationen vor. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<https://landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag/files/WWW/I.B.3/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen