Reisebuchungen ja oder nein

Guten Tag
Uns würde auch interessieren wie denn nun der Staat gedenkt zu reagieren. Bis jetzt ist ja garnichts passiert, in D wird ja in den letzten Jahren ALLES augesessen, nun das Coronavirus kann man aber nicht aussitzen. Kann man überhaupt noch Reisen buchen? Was ist wenn es dann doch eine Pandemie wird, bekommt man dann sein Geld zurück wenn man gebucht hat oder wird das höhere Gewalt eingestuft und man kann zusehen wo man sein Geld wieder bekommt? WANN gedenkt D endlich zu handeln!!!

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    29. Februar 2020
  • Frist
    4. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag Uns wü…
An Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand Details
Von
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Betreff
Reisebuchungen ja oder nein [#181650]
Datum
29. Februar 2020 09:57
An
Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag Uns würde auch interessieren wie denn nun der Staat gedenkt zu reagieren. Bis jetzt ist ja garnichts passiert, in D wird ja in den letzten Jahren ALLES augesessen, nun das Coronavirus kann man aber nicht aussitzen. Kann man überhaupt noch Reisen buchen? Was ist wenn es dann doch eine Pandemie wird, bekommt man dann sein Geld zurück wenn man gebucht hat oder wird das höhere Gewalt eingestuft und man kann zusehen wo man sein Geld wieder bekommt? WANN gedenkt D endlich zu handeln!!!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/181650/upload/e8d9c5f08594e14c9f2957f9b917ff5d2081f686/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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