Reisefreiheit

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Ist es mir erlaubt, zu meiner Lebenspartnerin zu fahren, welche in einem 700km entfernten Ort lebt. Sie lebt in einem 3 Personenhaushalt,-ich lebe alleine.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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Roland Tilg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es mir erlau…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Roland Tilg
Betreff
Reisefreiheit [#207982]
Datum
6. Januar 2021 11:35
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es mir erlaubt, zu meiner Lebenspartnerin zu fahren, welche in einem 700km entfernten Ort lebt. Sie lebt in einem 3 Personenhaushalt,-ich lebe alleine.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roland Tilg Anfragenr: 207982 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207982/ Postanschrift Roland Tilg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Roland Tilg

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Bundesamt für Justiz
Ihre E-Mail vom 6. Januar 2021 Sehr geehrter Herr Tilg, für Ihre E-Mail vom 6. Januar 2021 danke ich Ihnen. F…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 6. Januar 2021
Datum
8. Januar 2021 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Tilg, für Ihre E-Mail vom 6. Januar 2021 danke ich Ihnen. Für das von Ihnen angesprochene Anliegen ist das Bundesamt für Justiz nicht zuständig. Detaillierte Informationen über die einzelnen Aufgaben des Bundesamts für Justiz finden Sie im Internet unter www.bundesjustizamt.de. Für die Corona-Schutzverordnungen sind die jeweiligen Landesinnenverwaltungen zuständig. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an das Bayrische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zu wenden (https://www.stmi.bayern.de/ ). Mit freundlichen Grüßen