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Reisekosten der MdEP Hirsch

Alle durch die MdEP abgerechneten Reisekosten

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juli 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäisches Parlament Details
Von
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Betreff
Reisekosten der MdEP Hirsch [#153991]
Datum
2. Juli 2019 14:36
An
Europäisches Parlament
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Alle durch die MdEP abgerechneten Reisekosten
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Reisekosten der MdEP Hirsch“ vom 02.07.2019 (#15…
An Europäisches Parlament Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Reisekosten der MdEP Hirsch [#153991]
Datum
24. Juli 2019 06:30
An
Europäisches Parlament
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Reisekosten der MdEP Hirsch“ vom 02.07.2019 (#153991) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Im Rahmen eines Zweitantrages darf ich daher erneut um Zusendung der Unterlagen aus meiner Anfrage vom 02.07.2019 bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Europäisches Parlament
A(2019)8192/DE/jb Sehr geehrteAntragsteller/in Das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments legt die Regeln…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A(2019)8192/DE/jb
Datum
24. Juli 2019 17:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments legt die Regeln und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung des Amtes der Mitglieder des Europäischen Parlaments fest. Das Statut ist unter diesem Link verfügbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX:32005Q0684 Sein Artikel 20 sieht Folgendes vor: (1) Die Abgeordneten haben Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihnen durch die Ausübung des Mandats entstehen. (2) Für Reisen zu und von den Arbeitsorten und für sonstige Dienstreisen erstattet das Parlament die tatsächlich entstandenen Kosten. (3) Die übrigen mandatsbedingten Aufwendungen können pauschal erstattet werden. (4) Das Parlament legt die Bedingungen für die Wahrnehmung dieses Anspruchs fest. (5) Artikel 9 Absatz 3 findet entsprechende Anwendung. Im Jahr 2008 verabschiedete das Präsidium des Parlaments Durchführungsmaßnahmen zur Ergänzung des Statuts durch spezifische Regeln für die Zahlung von Ausgaben und Zulagen, auf die die Mitglieder bei der Ausübung ihres Mandats Anspruch haben. Der Beschluss des Präsidiums vom 19. Mai und 9. Juli 2008 über Durchführungsmaßnahmen für das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments und alle seine nachfolgenden Reformen, Änderungen und Aktualisierungen werden im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Auf der folgenden Seite werden die Entscheidung vom 19. Mai und 9. Juli 2008 und ihre Änderungen in chronologischer Reihenfolge dargestellt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32009D0713%2801%29 Personenbezogene Daten Wie der Gerichtshof kürzlich in Erinnerung gerufen und bestätigt hat (siehe Rechtssache T-639/15 bis T-666/15, Maria Psara u.a. /Parlament), sind unter "personenbezogenen Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person zu verstehen, und Dokumente, die Informationen über die Ausgaben bestimmter Mitglieder des Europäischen Parlaments enthalten, unterliegen den Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union. In Artikel 9 Buchstabe b) dieser Verordnung ist ferner festgelegt, dass: "Personenbezogene Daten werden nur dann an Empfänger mit Sitz in der Union, die keine Organe und Einrichtungen der Union sind, übermittelt, wenn der Empfänger feststellt, dass die Daten für einen bestimmten Zweck im öffentlichen Interesse übermittelt werden müssen, und der für die Verarbeitung Verantwortliche, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die berechtigten Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden könnten, legt fest, dass es angemessen ist, die personenbezogenen Daten für diesen bestimmten Zweck zu übermitteln, nachdem er nachweislich die verschiedenen konkurrierenden Interessen abgewogen hat". Daher muss ein Antrag auf Zugang zu personenbezogenen Daten seinen Zweck im öffentlichen Interesse darlegen und die Notwendigkeit der Übermittlung der personenbezogenen Daten zur Erreichung dieses Ziels nachweisen. In Anbetracht dessen betrachtet das Parlament Ihren Antrag als bearbeitet und schließt die Akte. Sollten Sie jedoch Interesse am Zugang zu bestimmten Dokumenten des Europäischen Parlaments haben, zögern Sie bitte nicht, einen neuen Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/200…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Reisekosten der MdEP Hirsch“ [#153991] [#153991]
Datum
25. Juli 2019 17:24
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/2001, 1367/2006). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/153991 Ich hatte das EP am 2.7.2019 um Auskunft zu obigem Sachverhalt gebeten. Nachdem ich nichts innerhalb der Frist gehört habe, fragte ich 24.7.2019 erneut an. Am gleichen Tag erhielt ich dann eine Antwort. Meines Wissens hat das Europäische Gericht jedoch gerade zugelassen, dass das Parlament zu den Reisekosten einzelner Abgeordneter Auskunft geben muss. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 153991.pdf Anfragenr: 153991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Europäischer Bürgerbeauftragte
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Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Juli 2019 12:53
Status
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Europäischer Bürgerbeauftragte
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Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. August 2019 11:53
Status
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A(2019)8192/DE/jb [#153991] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte zunächst, dass mir der zuständige Beamte in Ih…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
A(2019)8192/DE/jb [#153991]
Datum
2. August 2019 07:47
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte zunächst, dass mir der zuständige Beamte in Ihrem Schriftverkehr vorgestellt wird, wie dies der guten Verwaltungspraxis entspricht. Ihre Entscheidung vom 24. Juli 2019 widerspricht der geltenden Rechtslage. Sie sind bei Abgeordneten zur Veröffentlichung der Kosten verpflichtet nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Europäisches Parlament
A(2019)9707 - time limit extension Sehr geehrteAntragsteller/in Die Frist für die Beantwortung Ihrer Bewerbung lä…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A(2019)9707 - time limit extension
Datum
26. August 2019 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Frist für die Beantwortung Ihrer Bewerbung läuft am Ende dieses Tages ab. Obwohl die Entscheidung darüber in Vorbereitung ist, ist sie jedoch noch nicht fertig, insbesondere aus Übersetzungsgründen. Ausnahmsweise sieht sich das Parlament daher gezwungen, die Frist für die Beantwortung gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 um 15 Arbeitstage zu verlängern. Außerdem muss das Parlament Ihnen die Entscheidung per Einschreiben mitteilen, um festzustellen, wann die Beschwerdefrist mit Rechtssicherheit beginnt. Können Sie uns dazu bitte Ihre Adresse mitteilen? Ihre personenbezogenen Angaben werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)2018/1725 vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Bei Zweifeln bezüglich Ihrer Identität behält sich das Europäische Parlament das Recht vor, um die Übermittlung weiterer Angaben zu ersuchen. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie Ihren Antrag über die Website FragDenStaat eingereicht haben, eine private Website, die nicht offiziell mit dem Europäischen Parlament verbunden ist. Daher kann das Europäische Parlament nicht für technische Probleme oder Probleme, die mit der Nutzung dieses Systems zusammenhängen, verantwortlich gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/200…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Reisekosten der MdEP Hirsch“ [#153991] [#153991]
Datum
27. August 2019 16:46
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/2001, 1367/2006). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/153991 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die erneute Fristverlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber hat eine einmalige Fristverlängerung zugelassen, keine unbeschränkte Anzahl von Fristverlängerungen. Auch die ist eine Adresse nicht erforderlich. Die Zustellung ist nachgewiesen durch die Publizierung auf fragdenstaat.de. Hier ist eine eindeutige Zustellung nachweisbar. Hinzu kommt, dass das Parlament gegen die Grundsätze der guten Verwaltungsführung, da sich der Beamte nicht persönlich vorstellt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 153991.pdf - 2019-08-01_1-DECISION_201901451_20190801_115021.pdf - 2019-08-01_1-image001.gif Anfragenr: 153991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte identifizieren Sie sich! Ich weise darauf hin, dass der Gesetzgeber ausschlie…
An Europäisches Parlament Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Reisekosten der MdEP Hirsch“ [#153991] [#153991]
Datum
27. August 2019 16:47
An
Europäisches Parlament
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte identifizieren Sie sich! Ich weise darauf hin, dass der Gesetzgeber ausschließlich eine einmalige Fritsverlängerung zulässt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Europäischer Bürgerbeauftragte
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. August 2019, in der Sie sich über eine neue 15-T…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
RE: Vermittlung bei Anfrage „Reisekosten der MdEP Hirsch“ [#153991] [#153991]
Datum
12. September 2019 11:42
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
5,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. August 2019, in der Sie sich über eine neue 15-Tage Verlängerung der Frist für die Beantwortung Ihres Zweitantrags durch das Europäische Parlament beschweren (Beschwerde 1451/2019/NH). Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Beantwortung von Zweitanträgen gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung 1049/2001 unter außergewöhnlichen Umständen verlängert werden kann. In Ihrem Fall hat das Europäische Parlament bis zum 17. September Zeit, auf Ihren Zweitantrag zu antworten. Es ist noch zu früh für die Bürgerbeauftragte, eine Untersuchung zu diesem Aspekt Ihrer Beschwerde einzuleiten. Sollte das Europäische Parlament Ihnen nicht bis zum 17. September antworten oder sollten Sie mit der Antwort unzufrieden sein, steht es Ihnen natürlich frei, eine neue Beschwerde an die Bürgerbeauftragte zu richten. Mit freundlichen Grüßen,
Europäisches Parlament
A(2019)9707 - Request for address view a to notifying a decision Our ref. : A(2019)9707 - Request for address with…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A(2019)9707 - Request for address view a to notifying a decision
Datum
16. September 2019 16:07
Status
Warte auf Antwort
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186 Bytes


Our ref. : A(2019)9707 - Request for address with a view to notifying a decision Sehr geehrteAntragsteller/in Eine Entscheidung als Antwort auf Ihren Antrag A(2019)9707 wurde getroffen und muss Ihnen per Einschreiben mitgeteilt werden. Können Sie Ihre Adresse bitte an die funktionale Mailbox der Transparenzstelle des Europäischen Parlaments (AccesDocs <<E-Mail-Adresse>>) senden? Der Eingang der Entscheidung durch den Adressaten ist der Zeitpunkt, an dem die Frist für die Einlegung einer Beschwerde beginnt. Die Benachrichtigung durch beglaubigte Zustellung ist die einzige Möglichkeit, den Zeitpunkt des Empfangs durch den Empfänger rechtssicher zu bestimmen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu lesen, Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: A(2019)9707 - Request for address view a to notifying a decision [#153991] mit wem kommuniziere ich? Anfrag…
An Europäisches Parlament Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: A(2019)9707 - Request for address view a to notifying a decision [#153991]
Datum
17. September 2019 00:45
An
Europäisches Parlament
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
mit wem kommuniziere ich? Anfragenr: 153991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >>
Europäisches Parlament
RE: A(2019)9707 - Request for address view a to notifying a decision [#153991] Dear Sir, thank you for responding …
Von
Europäisches Parlament
Betreff
RE: A(2019)9707 - Request for address view a to notifying a decision [#153991]
Datum
17. September 2019 10:13
Status
Warte auf Antwort
Dear Sir, thank you for responding us. The letter that answer at your request is ready, but we can't unfortunately send it as the address you gave doesn't exist. May you please provide us with a valid mail address? Thanking you in advance. Kind regards, Transparency Unit
<< Anfragesteller:in >>
AW: RE: A(2019)9707 - Request for address view a to notifying a decision [#153991] Sehr geehrteAntragsteller/in ic…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: A(2019)9707 - Request for address view a to notifying a decision [#153991]
Datum
5. April 2020 23:44
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Mitteilung zum Sachstand des Verfahrens Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153991 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/153991 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >>

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Europäischer Bürgerbeauftragte
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. April 2020 10:34
Status

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