Reisekostenerstattungen für Bundespräsidenten a.D.

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Eine Liste sämtlicher Reisen, für die die Kosten für die Bundespräsidenten a.D. in den Jahren 2019, 2020 und 2021 vom Bund erstattet wurden, aufgeschlüsselt nach Bundespräsident a.D., Datum, Anlass sowie Strecke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2022
  • Frist
    5. Februar 2022
  • 4 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste sämtli…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Reisekostenerstattungen für Bundespräsidenten a.D. [#236597]
Datum
2. Januar 2022 00:06
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste sämtlicher Reisen, für die die Kosten für die Bundespräsidenten a.D. in den Jahren 2019, 2020 und 2021 vom Bund erstattet wurden, aufgeschlüsselt nach Bundespräsident a.D., Datum, Anlass sowie Strecke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 236597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236597/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundespräsidialamt
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren o.g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, mit dem …
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
21. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
640,5 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren o.g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, mit dem Sie eine Liste sämtlicher Reisen erbitten, für die die Kosten der Bundespräsidenten a.D. in den Jahren 2019, 2020 und 2021 vom Bund erstattet wurden, teile ich mit, dass hierzu die folgenden Informationen im Bundespräsidialamt vorhanden sind: 2019: Reise von Bundespräsident a.D. Gauck nach Tunesien zur Trauerfeier des verstorbenen tunesischen Präsidenten Essebsi (in Vertretung des Bundespräsidenten). 2019: Reise von Bundespräsident a.D. Wulff in die Ukraine zur Amtseinführung von Präsident Selenski (in Vertretung der Bundesregierung). 2020: Reise von Bundespräsident a.D. Wulff in den Oman zur kurzfristig anberaumten Trauerfeier des Sultans von Oman (in Vertretung des Bundespräsidenten). Grundsätzlich ist es so, dass der Bund die Reisekosten für die Bundespräsidenten a.D. nur dann übernimmt, wenn diese in Vertretung des amtierenden Bundespräsidenten oder im Auftrag der Bundesregierung erfolgen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundespräsidialamt, Spreeweg 1, 10557 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen