Reisen der Ministerin

1. eine Auflistung der dienstlichen Reisen außerhalb NRWs der Ministerin Pfeiffer-Poensgen sowie der Staatssekretärin Storsberg sowie der hierfür eingesetzten Transportmittel und angefallenen Kosten

2. eine Auflistung der öffentlichen Termine der Ministerin Pfeiffer-Poensgen sowie der Staatssekretärin Storsberg.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reisen der Ministerin [#183710]
Datum
31. März 2020 00:46
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. eine Auflistung der dienstlichen Reisen außerhalb NRWs der Ministerin Pfeiffer-Poensgen sowie der Staatssekretärin Storsberg sowie der hierfür eingesetzten Transportmittel und angefallenen Kosten 2. eine Auflistung der öffentlichen Termine der Ministerin Pfeiffer-Poensgen sowie der Staatssekretärin Storsberg.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183710
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen. Sie erbitten, 1. eine Auflistung der dienstlichen Re…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Reisen der Ministerin [#183710]
Datum
24. April 2020 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen. Sie erbitten, 1. eine Auflistung der dienstlichen Reisen außerhalb NRWs der Ministerin Pfeiffer-Poensgen sowie der Staatssekretärin Storsberg sowie der hierfür eingesetzten Transportmittel und angefallenen Kosten 2. eine Auflistung der öffentlichen Termine der Ministerin Pfeiffer-Poensgen sowie der Staatssekretärin Storsberg. Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen hat die aus der Anlage ersichtlichen förmlichen Delegationsauslandsreisen durchgeführt. Für Frau Staatssekretärin Storsberg sind keine solchen Reisen angefallen. Im Übrigen wird auf die internationalen Berichte der Landesregierung an den Landtag sowie auf die Pressemitteilungen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. Soweit Transport- und Übernachtungskosten individualisiert ermittelt werden können, sind diese in der anliegenden Tabelle ausgewiesen. Darüber hinaus sei auf die Selbstverständlichkeit verwiesen, dass die komplexe und anspruchsvolle Vorbereitung einer Delegationsauslandsreise mit einem Aufwand verbunden ist, der sich nicht gesondert auswerfen lässt. Darüber hinaus haben Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen und Frau Staatssekretärin Storsberg in vielfältiger Hinsicht insbesondere eintägige Auslandsreisen oder Dienstreisen innerhalb Deutschlands in Form von Arbeitsbesuchen durchgeführt. Beispielhaft seien insofern Reisen nach Brüssel oder Berlin zu nennen. Die Landesregierung führt keine flächendeckende Übersicht über derartige Reisen, zumal diese vielfältig mit dem Dienstwagen durchgeführt werden. Eine flächendeckende einzelfallbezogene Auskunft über sämtliche dieser Dienstreisen widerspricht überdies den berechtigten Sicherheitsinteressen der Mitglieder der Landesregierung gemäß § 6 Satz 1 lit. a) IFG NRW, da diese Auskünfte Rückschlüsse auf ein Bewegungsprofil zulassen. Mit freundlichen Grüßen