Reisen in Länder mit Coronavirus

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Aus welchem Grund gibt das Auswärtige Amt in Deutschland keine offiziellen Reisewarnungen für Länder mit Coronavirus für längere Dauer raus? Die Menschen reisen weiter, da sie ohne diese offizielle Warnung keine Erstattung des Reisepreises erhalten bzw. nicht kostenlos stornieren können. Als Beispiel Spanien. Es ist doch jetzt schon klar, das in 15 Tagen das Leben dort nicht normal weiter geht. Das Beispiel China zeigt doch, dass es viele Wochen wenn nicht Monate andauern kann. Die Menschen bekommen zu ihrer Angst, die sie so schon haben, noch die, viel Geld für Reisen zu verlieren.

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  • Datum
    16. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus welchem Grund g…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Reisen in Länder mit Coronavirus [#182736]
Datum
16. März 2020 14:07
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus welchem Grund gibt das Auswärtige Amt in Deutschland keine offiziellen Reisewarnungen für Länder mit Coronavirus für längere Dauer raus? Die Menschen reisen weiter, da sie ohne diese offizielle Warnung keine Erstattung des Reisepreises erhalten bzw. nicht kostenlos stornieren können. Als Beispiel Spanien. Es ist doch jetzt schon klar, das in 15 Tagen das Leben dort nicht normal weiter geht. Das Beispiel China zeigt doch, dass es viele Wochen wenn nicht Monate andauern kann. Die Menschen bekommen zu ihrer Angst, die sie so schon haben, noch die, viel Geld für Reisen zu verlieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182736
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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