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Reisendenübergänge

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Die für die Errichtung von Reisendenübergängen maßgeblichen europäischen und nationalen Vorschriften, sowie die die hierauf aufbauenden Richtlinien der Deutschen Bahn.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die für die Erri…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reisendenübergänge [#48438]
Datum
22. Januar 2019 21:50
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die für die Errichtung von Reisendenübergängen maßgeblichen europäischen und nationalen Vorschriften, sowie die die hierauf aufbauenden Richtlinien der Deutschen Bahn.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen nachfolgend antworten. Hierzu sind zu…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Reisendenübergänge
Datum
24. Januar 2019 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen nachfolgend antworten. Hierzu sind zunächst die europäische Verordnung 1300/2014 (sog. TSI PRM) sowie die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) zu nennen. Sowohl die TSI PRM als auch die EBO sind über das Internet abzurufen. Darüber hinaus erhält die DIN-Norm 18040-3:2014-12 Grundregeln, wie Maße für Verkehrsräume mobilitätsbehinderter Menschen. Diese kann über den Beuth Verlag bezogen werden. Aufbauend auf den genannten maßgeblichen europäischen und nationalen Vorschriften gibt es bei der DB Netz AG konkretisierende Richtlinien. Grundsätzlich gibt es bei der Sicherung von Reisendenübergängen (RÜ) die Möglichkeiten der Sicherung durch Mitarbeiter und die der Sicherung ohne Mitarbeiter. Im Fall der Sicherung des RÜ durch Mitarbeiter gelten die Regelungen der Ril 408.1491. Im Fall der Sicherung ohne Mitarbeiter (Sicherungsarten gemäß Ril 413.0504) muss der gefahrlose Aufenthalt für Reisende auf dem Bahnsteig jederzeit sichergestellt sein. Daher darf ein RÜ in diesem Fall nur in Betrieb genommen werden, wenn der gefahrlose Aufenthalt zuvor geprüft und bestätigt wurde. Für jede Planung eines RÜ ist zudem eine Unternehmensinterne Genehmigung (UiG) einzuholen, da sich die technischen Planungsvorgaben der Sicherungsarten noch im Entwurfsstadium befinden. Die vorgenannten Planungsvorgaben werden in einer neuen Richtlinie (Ril 816) Eingang finden. Diese befindet sich derzeit in Planung bei der DB Netz AG. Für die genannten Richtlinien der Deutschen Bahn müssen Sie sich aufgrund des Urheberrechts an die DB Kommunikationstechnik GmbH -Logistikcenter- Kundenservice Kriegstrasse 136 76133 Karlsruhe wenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.