Reisepass für Einreise nach Georgien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Guten Tag,

Im September will ich eine Reise nach Georgien zu unternehmen. Doch in einem Reiseführer steht dass mein Reisepass noch 6 Monate gültig sein muss, welcher meiner nicht ist. Ich bleibe aber eh bloß einen Monat in Georgien. Muss ich meinen Reisepass zwingend erneuern?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
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Arne Siegel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, Im S…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Siegel
Betreff
Reisepass für Einreise nach Georgien [#32609]
Datum
4. August 2018 15:01
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, Im September will ich eine Reise nach Georgien zu unternehmen. Doch in einem Reiseführer steht dass mein Reisepass noch 6 Monate gültig sein muss, welcher meiner nicht ist. Ich bleibe aber eh bloß einen Monat in Georgien. Muss ich meinen Reisepass zwingend erneuern? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Siegel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Siegel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Siegel

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Auswärtiges Amt
505-05 5 E Siegel Sehr geehrter Herr Siegel, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Auswärtige Amt. Nach Erkenntni…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Reisepass für Einreise nach Georgien [#32609]
Datum
6. August 2018 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
505-05 5 E Siegel Sehr geehrter Herr Siegel, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Auswärtige Amt. Nach Erkenntnissen des Auswärtigen Amts müssen Reisedokumente deutscher Staatsangehöriger vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein. Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Mitnahme eines Reisepasses empfohlen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Ich empfehle hierzu auch einen Blick in die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts. https://www.auswaertiges-amt.de/de/georgiensicherheit/201918#content_2 Mit freundlichen Grüßen