Reisevorschriften der Minister

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Reisevorschriften der Minister der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie nicht auf bundeswehr- oder regierungseigene Maschinen zugreifen können.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Juni 2016
  • Frist
    26. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
Marcel Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Reisevorschr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Marcel Müller
Betreff
Reisevorschriften der Minister [#17172]
Datum
24. Juni 2016 11:44
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Reisevorschriften der Minister der Bundesrepublik Deutschland, wenn sie nicht auf bundeswehr- oder regierungseigene Maschinen zugreifen können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marcel Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Müller
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 131IFG-02814-In 2016/Na 298 Sehr geehrter Herr Müller, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Reisevorschriften der Minister [#17172]
Datum
27. Juni 2016 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt 131IFG-02814-In 2016/Na 298 Sehr geehrter Herr Müller, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meines Erachtens ist die Bescheidübermittlung auf dem elektronischen Weg ausreiche…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Marcel Müller
Betreff
AW: WG: Reisevorschriften der Minister [#17172]
Datum
27. Juni 2016 12:54
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meines Erachtens ist die Bescheidübermittlung auf dem elektronischen Weg ausreichend. Mit freundlichen Grüßen Marcel Müller Anfragenr: 17172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Müller

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Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 131IFG-02814-In 2016/Na 298 Sehr geehrter Herr Müller, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E-…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Reisevorschriften der Minister [#17172]
Datum
29. Juni 2016 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt 131IFG-02814-In 2016/Na 298 Sehr geehrter Herr Müller, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende E-Mail vom 27. Juni 2016. Die Art des Informationszugangs darf der Antragsteller selbst wählen (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG). Die Form der Auskünfte liegt jedoch im Ermessen der Behörde (§ 7 Abs. 3 S. 1 IFG). Der Bescheid ist dem Antragsteller bekanntzugeben. Um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie um Rechtssicherheit zu gewährleisten, übersendet das Bundeskanzleramt die Bescheide per Post. Ich bitte daher letztmalig um Angabe einer Postanschrift. Diese ist für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich. Mit freundlichen Grüßen