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Reisewarnung für Deutschland

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Information ob das Auswärtige Amt derzeit aufgrund der Reisewarnung für Deutschland (https://wwwnc.cdc.gov/travel/destinations/traveler/none/Germany) von einer Rückreise nach Deutschland abrät oder nicht und Informationen warum diese Reisewarnung ausgerufen wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Information ob…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reisewarnung für Deutschland [#182533]
Datum
13. März 2020 04:22
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information ob das Auswärtige Amt derzeit aufgrund der Reisewarnung für Deutschland (https://wwwnc.cdc.gov/travel/destinations/traveler/none/Germany) von einer Rückreise nach Deutschland abrät oder nicht und Informationen warum diese Reisewarnung ausgerufen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 182533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182533/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Eserwallstr. 8, 86159 Augsburg
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> ich erweitere meine Anfrage um das folgende Auskunftsbegehren: Information ob …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Reisewarnung für Deutschland [#182533]
Datum
16. März 2020 04:50
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> ich erweitere meine Anfrage um das folgende Auskunftsbegehren: Information ob Sie derzeit von einer Rückreise nach Deutschland und/oder Bayern - aus Gebieten mit keinen oder geringen Infektionszahlen - aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie abraten. Aufgrund der für heute geplanten Ausrufung eines Katastrophenfalls für Bayern halte ich eine entsprechende (Rück)reisewarnung für angemessen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 182533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182533/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> Eserwallstr. 8, 86159 Augsburg
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Reisewarnung für Deutschland“ vom 13.03.202…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Reisewarnung für Deutschland [#182533]
Datum
15. April 2020 05:09
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Reisewarnung für Deutschland“ vom 13.03.2020 (#182533) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 182533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182533/
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage nach dem Informationsfreihei…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Reisewarnung für Deutschland [#182533]
Datum
15. April 2020 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), da Ihre Frage nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen gerichtet ist. Ihre Anfrage wurde daher am 13.03.2020 an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an den Bürgerservice des Auswärti…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10415394] Reisewarnung für Deutschland [#182533]
Datum
17. April 2020 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet. Leider hat uns nur Ihre Nachfrage erreicht. Bitte senden Sie uns erneut Ihr eigentliches Anliegen. Hier noch einige wichtige Informationen: Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Sie eine Reise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen oder gar unmöglich machen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein. Wer eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro bzw. seinen Reiseveranstalter kontaktieren. Neben Alternativen wie Umbuchungen lässt sich so auch die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung auf Kulanzbasis besprechen. Derzeit warnen wir seit dem 17. März 2020 vor allen nicht notwendigen, touristischen Reisen bis mindestens Ende April 2020. Über eine Aufhebung oder Verlängerung werden wir in Kürze in Absprache mit allen beteiligten Fachressorts entscheiden. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ: www.diplo.de/de/service/fragenkatalog-n… Zur Unterscheidung von Sicherheitshinweisen und einer Reisewarnung bzw. wann es eine solche geben kann, finden Sie ausführliche Hinweise in unseren FAQ: www.diplo.de/antworten Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.