Reisewarnung für VAE - speziell ABU DABI

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Bitte eine verbindliche Aussage zu Reisen nach ABU DABI. Besteht eine aktuelle, verbindliche bundesdeutsche Reisewarnung für Reisen nach Abu Dabi über den Oktober hinaus. Sind Quarantänemaßnahmen in Abu Dabi bei der Einreise zu erwarten sowie in Deutschland nach der Rückkehr.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte eine verbindl…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reisewarnung für VAE - speziell ABU DABI [#199440]
Datum
5. Oktober 2020 09:10
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte eine verbindliche Aussage zu Reisen nach ABU DABI. Besteht eine aktuelle, verbindliche bundesdeutsche Reisewarnung für Reisen nach Abu Dabi über den Oktober hinaus. Sind Quarantänemaßnahmen in Abu Dabi bei der Einreise zu erwarten sowie in Deutschland nach der Rückkehr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199440/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservi…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10538465] Reisewarnung für VAE - speziell ABU DABI [# [...]
Datum
6. Oktober 2020 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet wurde. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Wir möchten Sie freundlich auf die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für die VAE auf unserer Webseite verweisen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/auss… Generell ist das Infektionsgeschehen weltweit sehr dynamisch, so dass sich die weitere Entwicklung nicht vorhersagen lässt. Zu ggfs. Quarantänemaßnahmen und/oder Testpflicht bei Rückkehr nach Deutschland schauen Sie bitte unter folgendem Link nach oder wenden sich direkt an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/Reis… Mit freundlichen Grüßen