Reisewarnung Tunesien

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Aus welchem Grund hat das Auswärtige Amt weiterhin eine Reisewarnung für Tunesien ausgesprochen, obwohl das Land vom RKI nicht als Risikogebiet eingeordnet wird und alle Zahlen in Bezug auf Covid deutlich besser sind als die Zahlen der Bundesrepublik Deutschland? Ich bitte um eine konkrete, ausführliche und intersubjektiv nachvollziehbare Begründung und nicht lediglich ein pauschaler Hinweis auf angeblich "mangelnde Hygienestandards".
Uns wurde aufgrund der Entscheidung des Auswärtigen Amtes in diesem Jahr nun schon zum zweiten Mal eine geplante Pauschalreise nach Tunesien vom Reiseveranstalter abgesagt. Und wir werden gezwungen unsere geplante Reise individuell durchzuführen, was mit sehr viel höheren kosten für mich verbunden ist. Dies verärgert mich im hohen Maße.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. September 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
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Ulrike Dr. Hänsch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus welchem Grun…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Ulrike Dr. Hänsch
Betreff
Reisewarnung Tunesien [#196678]
Datum
6. September 2020 01:10
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus welchem Grund hat das Auswärtige Amt weiterhin eine Reisewarnung für Tunesien ausgesprochen, obwohl das Land vom RKI nicht als Risikogebiet eingeordnet wird und alle Zahlen in Bezug auf Covid deutlich besser sind als die Zahlen der Bundesrepublik Deutschland? Ich bitte um eine konkrete, ausführliche und intersubjektiv nachvollziehbare Begründung und nicht lediglich ein pauschaler Hinweis auf angeblich "mangelnde Hygienestandards". Uns wurde aufgrund der Entscheidung des Auswärtigen Amtes in diesem Jahr nun schon zum zweiten Mal eine geplante Pauschalreise nach Tunesien vom Reiseveranstalter abgesagt. Und wir werden gezwungen unsere geplante Reise individuell durchzuführen, was mit sehr viel höheren kosten für mich verbunden ist. Dies verärgert mich im hohen Maße.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrike Dr. Hänsch Anfragenr: 196678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196678/ Postanschrift Ulrike Dr. Hänsch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrike Dr. Hänsch

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrte Frau Dr. Hänsch, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10526136] Reisewarnung Tunesien [#196678]
Datum
11. September 2020 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrte Frau Dr. Hänsch, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Die Einstufung als Risikogebiet mit ggf. sich anschließender Reisewarnung erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch Bundesgesundheitsministerium, Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat sowie dem Auswärtigen Amt. Zunächst wird die quantitative epidemiologische Situation im Drittstaat festgestellt (Zahl neuer COVID-19-Fälle je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen nicht über 50). Dabei ist nicht jede Tagesmeldung entscheidend: Es gibt häufig ausbleibende Meldungen an Wochenenden und Nachmeldungen, danach mit Rückwirkungen auf Zahlen der davor liegenden Tage. Wichtig ist hier eine Verstetigung sowie ein klarer Trend. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen Kriterien festgestellt, ob für Staaten, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt. Maßgeblich sind Verlässlichkeit der Daten, Testkapazitäten, Anteil positiver Tests, eine erhöhte Sterblichkeit, die Auslastung der Krankenhäuser, die Anzahl erkrankten Personals in Gesundheitseinrichtungen, die Effektivität des öffentlichen Gesundheitswesen und die Qualität der Testung auf Basis der Berichterstattung durch die Auslandsvertretungen und Regionalärzte, sowie den Erkenntnissen des Bundesministeriums der Gesundheit (z.B. in Form von WHO-Bewertungen). Mit freundlichen Grüßen