Reisewarnung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Warum besteht die reisewarnung Wegen coroner nur bis Ende April und wird nicht vorzeitig verlängert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum besteht die r…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reisewarnung [#184090]
Datum
6. April 2020 16:56
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum besteht die reisewarnung Wegen coroner nur bis Ende April und wird nicht vorzeitig verlängert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184090 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10410925] Reisewarnung [#184090]
Datum
9. April 2020 07:09
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Derzeit warnen wir seit dem 17. März 2020 vor allen nicht notwendigen, touristischen Reisen bis mindestens Ende April 2020. Über die Aufhebung oder Verlängerung dieser Reisewarnung werden wir zu gegebener Zeit in Absprache mit allen beteiligten Fachressorts entscheiden. Wir bitten um Verständnis, dass es dafür heute noch zu früh ist und empfehlen Ihnen, die weitere Entwicklung abzuwarten. Die Entscheidung über den Antritt einer Reise kann das Auswärtige Amt einem Reisenden nicht abnehmen. Die Hinweise in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen sollen Sie in die Lage versetzen, diese Entscheidung in Abwägung aller Risiken selbst zu treffen. Die Hinweise für Ihr geplantes Reiseland finden Sie hier: www.diplo.de/sicherreisen Ob eine Reise kostenfrei storniert werden kann oder nicht ist eine reiserechtliche Frage, die vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet werden kann. Reisen können in der Regel kostenfrei storniert werden, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen, so sagt es das Gesetz (BGB). Eine Reisewarnung oder das Abraten des Auswärtigen Amt ist dafür ein Indiz, aber nicht notwendig: www.diplo.de/de/service/fragenkatalog-n… Zur Unterscheidung von Sicherheitshinweisen und einer Reisewarnung bzw. wann es eine solche geben kann, finden Sie ausführliche Hinweise in unseren FAQ: www.diplo.de/antworten Mit freundlichen Grüßen