Reisewarnungen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich würde am 7.05. 2020 nach Zypern in Urlaub fliegen .
Zur Zeit besteht eine weltweite reisewarnung für alle nicht notwendigen Flüge und eine einreisebeschränkung für Zypern bis mindestens 30.04.2020. Daher kann jetzt nicht kostenfrei stornieren!
Wann wird die reisewarnung ausgeweitet? Z.b. Bis zum15.05.2020. oder bis 30. mai?
Was bedeutet bis "mindestens ." 40.04.2020 ?
Danke für Ihre Mühe

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
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Hildegard Bootz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde a…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Hildegard Bootz
Betreff
Reisewarnungen [#183969]
Datum
4. April 2020 12:51
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde am 7.05. 2020 nach Zypern in Urlaub fliegen . Zur Zeit besteht eine weltweite reisewarnung für alle nicht notwendigen Flüge und eine einreisebeschränkung für Zypern bis mindestens 30.04.2020. Daher kann jetzt nicht kostenfrei stornieren! Wann wird die reisewarnung ausgeweitet? Z.b. Bis zum15.05.2020. oder bis 30. mai? Was bedeutet bis "mindestens ." 40.04.2020 ? Danke für Ihre Mühe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hildegard Bootz Anfragenr: 183969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183969 Postanschrift Hildegard Bootz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hildegard Bootz
Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrte Frau Bootz, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Ausw…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10410507] Reisewarnungen [#183969]
Datum
8. April 2020 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrte Frau Bootz, vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Derzeit warnen wir seit dem 17. März 2020 vor allen nicht notwendigen, touristischen Reisen bis mindestens Ende April 2020. Über die Aufhebung oder Verlängerung dieser Reisewarnung werden wir zu gegebener Zeit in Absprache mit allen beteiligten Fachressorts entscheiden. Wir bitten um Verständnis, dass es dafür heute noch zu früh ist und empfehlen Ihnen, die weitere Entwicklung abzuwarten. Die Entscheidung über den Antritt einer Reise kann das Auswärtige Amt einem Reisenden nicht abnehmen. Die Hinweise in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen sollen Sie in die Lage versetzen, diese Entscheidung in Abwägung aller Risiken selbst zu treffen. Die Hinweise für Ihr geplantes Reiseland finden Sie hier: www.diplo.de/sicherreisen Ob eine Reise kostenfrei storniert werden kann oder nicht ist eine reiserechtliche Frage, die vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet werden kann. Reisen können in der Regel kostenfrei storniert werden, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen, so sagt es das Gesetz (BGB). Eine Reisewarnung oder das Abraten des Auswärtigen Amt ist dafür ein Indiz, aber nicht notwendig: www.diplo.de/de/service/fragenkatalog-n… Zur Unterscheidung von Sicherheitshinweisen und einer Reisewarnung bzw. wann es eine solche geben kann, finden Sie ausführliche Hinweise in unseren FAQ: www.diplo.de/antworten Mit freundlichen Grüßen
Hildegard Bootz
Sehr geehrte<< Anrede >> Danke für die schnelle Antwort, aus der ich leider nicht entnehmen kann, was …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Hildegard Bootz
Betreff
AW: [Ticket#: 10410507] Reisewarnungen [#183969]
Datum
18. April 2020 13:01
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Danke für die schnelle Antwort, aus der ich leider nicht entnehmen kann, was bis auf weiteres bedeutet. Wird Mitte Mai immer noch eine reisewarnung für urlaubsflüge bestehen? Wie ist ihre Einschätzung? ... Mit freundlichen Grüßen Hildegard Bootz Anfragenr: 183969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183969
Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrte Frau Bootz, vielen Dank für Ihre Anfrage bzw. Nachfrage vom 18.04.20…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10410507] Reisewarnungen / BA Bootz
Datum
20. April 2020 07:44
Status
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrte Frau Bootz, vielen Dank für Ihre Anfrage bzw. Nachfrage vom 18.04.2020 beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Sie eine Reise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe --unvermeidbare-- und --außergewöhnliche-- Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen oder gar unmöglich machen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein. Wer eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro bzw. seinen Reiseveranstalter kontaktieren. Neben Alternativen wie Umbuchungen lässt sich so auch die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung auf Kulanzbasis besprechen. Die seit dem 17. März 2020 gültige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen gilt bis auf weiteres fort, vorerst mindestens bis einschließlich 3. Mai 2020. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ: www.diplo.de/de/service/fragenkatalog-node/05-reiseruecktritt/606072 Eine individuelle Prognose und/oder Gefährdungseinschätzung ist dem Auswärtigen Amt NICHT möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Hildegard Bootz
Sehr geehrte<< Anrede >> ... einen herzlichen Dank für die schnelle Antwort Mit freundlichen Grüßen H…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Hildegard Bootz
Betreff
AW: [Ticket#: 10410507] Reisewarnungen / BA Bootz [#183969]
Datum
21. April 2020 11:28
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ... einen herzlichen Dank für die schnelle Antwort Mit freundlichen Grüßen Hildegard Bootz Anfragenr: 183969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183969 Postanschrift Hildegard Bootz << Adresse entfernt >>