Reisezeiten durch Streckenneubau / -erweiterung Bahnprojekt Stuttgart-Ulm (S21)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum oben genannten Sachverhalt habe ich folgende Fragen:

Im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart - Ulm soll neben dem neuen Stuttgarter Hauptbahnhof (S21) auch ein neues Hochgeschwindigkeitsstreckennetz entstehen. Beispielsweise die NBS Stuttgart - Wendlingen, Wendlingen - Ulm und auch ein schnellerer Anschluss von außerhalb der Region Stuttgart an den Stuttgarter Flughafen ("Filderbahnhof").

Mir ergibt sich die Frage, inwiefern Fahrgäste und Bahnkunden von den Streckenneubauten profitieren werden. Daher begehre ich vom Eisenbahn-Bundesamt die folgenden Informationen.

- inwiefern werden sich die Reisezeiten von Stuttgart Hbf nach München Hbf von aktuell im besten Fall 2:14 Stunden verkürzen? (Schienenpersonenfernverkehr, Hochgeschwindigkeitsverkehr der Deutschen Bahn AG mit ICE- und TGV-Zügen)
- inwiefern verkürzen sich die Reisezeiten von Stuttgart Hbf nach Ulm Hbf im Regionalverkehr? (öffentlicher Verkehr)
- was sind die Höchstgeschwindigkeiten auf den beim Bahnprojekt Stuttgart - Ulm neu gebauten und erweiterten Strecken?

Selbstverständlich beziehen sich meine Fragen immer auf den vollständigen Ausbau der Baumaßnahmen - eine Teilinbetriebnahme kann natürlich nicht eine vollständige gewünschte Reduzierung der Reisezeit ermöglichen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2018
  • Frist
    27. November 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zum oben genannten Sachverhalt habe ich folgende Fra…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reisezeiten durch Streckenneubau / -erweiterung Bahnprojekt Stuttgart-Ulm (S21) [#34227]
Datum
26. Oktober 2018 14:30
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zum oben genannten Sachverhalt habe ich folgende Fragen: Im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart - Ulm soll neben dem neuen Stuttgarter Hauptbahnhof (S21) auch ein neues Hochgeschwindigkeitsstreckennetz entstehen. Beispielsweise die NBS Stuttgart - Wendlingen, Wendlingen - Ulm und auch ein schnellerer Anschluss von außerhalb der Region Stuttgart an den Stuttgarter Flughafen ("Filderbahnhof"). Mir ergibt sich die Frage, inwiefern Fahrgäste und Bahnkunden von den Streckenneubauten profitieren werden. Daher begehre ich vom Eisenbahn-Bundesamt die folgenden Informationen. - inwiefern werden sich die Reisezeiten von Stuttgart Hbf nach München Hbf von aktuell im besten Fall 2:14 Stunden verkürzen? (Schienenpersonenfernverkehr, Hochgeschwindigkeitsverkehr der Deutschen Bahn AG mit ICE- und TGV-Zügen) - inwiefern verkürzen sich die Reisezeiten von Stuttgart Hbf nach Ulm Hbf im Regionalverkehr? (öffentlicher Verkehr) - was sind die Höchstgeschwindigkeiten auf den beim Bahnprojekt Stuttgart - Ulm neu gebauten und erweiterten Strecken? Selbstverständlich beziehen sich meine Fragen immer auf den vollständigen Ausbau der Baumaßnahmen - eine Teilinbetriebnahme kann natürlich nicht eine vollständige gewünschte Reduzierung der Reisezeit ermöglichen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies is…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 24 - MB 9921 Reisezeiten durch Streckenneubau / -erweiterung Bahnprojekt Stuttgart-Ulm (S21) [#34227]
Datum
29. Oktober 2018 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage. Meine Anschrift ist die …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az.: L 24 - MB 9921 Reisezeiten durch Streckenneubau / -erweiterung Bahnprojekt Stuttgart-Ulm (S21) [#34227]
Datum
29. Oktober 2018 18:38
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage. Meine Anschrift ist die folgende: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Bei weiteren Rückfragen kommen Sie gerne jederzeit wieder auf mich zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Reisezeiten durch Streckenneubau / -erweiterung Bahnprojekt Stuttgart-Ulm (S21) [#34227]
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Reisezeiten durch Streckenneubau / -erweiterung Bahnprojekt Stuttgart-Ulm (S21) [#34227]
Datum
10. Dezember 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
974,0 KB