Reiten in Köln Merkenich im Naturschutzgebiet

Als zertifizierte Reiter ist es grundsätzlich möglich in einem Naturschutzgebiet zu reiten. Ist diese Annahme richtig?
Warum wurden die Reiterwege im Naturschutzgebiet Merkenich vor kurzem gesperrt, so dass uns Reitern nunmehr keine Reiterweg mehr zur Verfügung stehen, als eine ca. 800 mtr. kurze Strecke?
Wer hat diese Sperrung veranlasst und inwieweit müssen die Bedürfnisse anliegender Reiterhöfe berücksichtigt werden?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Helga Wagner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Helga Wagner
Betreff
Reiten in Köln Merkenich im Naturschutzgebiet [#235880]
Datum
18. Dezember 2021 18:24
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als zertifizierte Reiter ist es grundsätzlich möglich in einem Naturschutzgebiet zu reiten. Ist diese Annahme richtig? Warum wurden die Reiterwege im Naturschutzgebiet Merkenich vor kurzem gesperrt, so dass uns Reitern nunmehr keine Reiterweg mehr zur Verfügung stehen, als eine ca. 800 mtr. kurze Strecke? Wer hat diese Sperrung veranlasst und inwieweit müssen die Bedürfnisse anliegender Reiterhöfe berücksichtigt werden? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner Anfragenr: 235880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235880/
Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner

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Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrte Frau Wagner, aufgrund Ihrer Mail vom 18.12.2021 an das Umweltamt der Stadt Köln beantworte ich Ihnen…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Betreff: Reiten in Köln Merkenich im Naturschutzgebiet [#235880]
Datum
19. Januar 2022 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,7 KB


Sehr geehrte Frau Wagner, aufgrund Ihrer Mail vom 18.12.2021 an das Umweltamt der Stadt Köln beantworte ich Ihnen nachfolgend gerne Ihre Fragen zum Thema "Reiten im Naturschutzgebiet" NSG "Rheinaue Langel-Merkenich" (N1) in Köln. Zur Klärung des Sachverhalts ist der Landschaftsplan der Stadt Köln (rechtskräftig seit dem 13.05.1991) ausschlaggebend. Demnach ist der hier in Rede stehende Rheinauenbereich bei Merkenich gemäß § 23 BNatSchG bereits seit 1991 als rechtverbindliches Naturschutzgebiet festgesetzt. Die hiermit einhergehenden Verbote beinhalten insbesondere auch das Verbot, Flächen (mit Ausnahme besonders gekennzeichneter oder befestigter Wege) zu betreten, zu befahren oder auf ihnen zu reiten sowie Pferde zu führen (s. LP Köln, Gliederungspunkt 3.2.1, Verbot Nr. 11). Ihre Annahme, es "wurden Reiterwege im Naturschutzgebiet Merkenich vor kurzem gesperrt" ist somit zu verneinen. Vielmehr war und ist dort das Reiten bzw. Führen von Pferden bereits seit 1991 nur auf dem ausgewiesenen Reitweg entlang des Rheindamms erlaubt. Im Rahmen einer sachgerechten Abwägung der Schutzziele mit einer verträglichen Reit­ausübung wurde diese Wegeführung (rheinseitig ab Heizkraftwerk in Richtung Leverkusener Brücke mit entsprechenden Anschlüssen an das vorhandene Wegenetz) als einzige Möglichkeit gesehen. Im Oktober 2021 wurden Wegebaumaßnahmen zur Instandsetzung des dort befindlichen Reitweges durchgeführt, die in den nächsten Jahren fortgesetzt werden sollen. Zudem wurden im Herbst 2021 die Wegekennzeichnungen im Schutzgebiet sowohl entlang der Fußwege als auch entlang dieses Reitweges erneuert. Durch die erfolgte Kennzeichnung ist nun auch der Verlauf der dort ordnungsgemäß zu nutzenden Wege wieder eindeutig und für jeden erkennbar, so dass die - Ihrem Schreiben zufolge - bis dato offenbar bestehende Unklarheit im Hinblick auf die Reitwegeführung im Gebiet nun ausgeräumt sein dürfte. Anzumerken bleibt, dass der Verbotstatbestand bezüglich des Reitens bzw. Führens von Pferden außerhalb - gekennzeichneter - Straßen und Wege im Naturschutzgebiet nicht in Abhängigkeit von der Qualifizierung der Reiter, sondern vielmehr von der Schutzbedürftigkeit und insbesondere Störempfindlichkeit der das Gebiet kennzeichnenden (Tier-) Arten steht. Der in Merkenich ansässige Reiterhof "Ivenshof" ist im Übrigen an den dort ausgewiesenen Reitweg angeschlossen. Ich hoffe, Ihre Anfrage hiermit hinreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen