Rekommunalisierung der Energieversorgung durch Innogy-Verkauf

Anfrage an: Bürgermeister Guben

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mahro,

aufgrund des Verkaufs der RWE-Tochter innogy an E.on besteht für die Stadt Guben in den nächsten Monaten ggf. die Gelegenheit den Anteil, den die Stadt an der Energieversorgung Guben GmbH besitzt, auf 100 Prozent zu erhöhen, indem sie die Anteile der innogy zurückkauft. Dafür muss jedoch für diesen Fall des Eigentümerwechsels eine Change-Of-Control-Klausel in den Verträgen festgehalten worden sein.

Hierzu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1.) Enthält der Gesellschaftsvertrag der Energieversorgung Guben GmbH eine Change-Of-Control-Klausel oder gibt es ggf. zusätzliche Verträge in denen eine solche Klausel enthalten ist?
2.) Falls ja, bitte teilen Sie uns den konkreten Wortlaut der Change-of-Control-Klausel mit.
3.) Mit welchen Kosten wäre eine Rekommunalisierung aus ihrer Sicht verbunden?
4.) Wurde die Option der Rekommunalisierung der innogy-Anteile im Stadtrat bereits diskutiert, oder steht das Thema demnächst auf der Tagesordnung?

Falls Sie nicht zuständig für die Beantwortung unsere Fragen sind, wären wir für eine rasche Weiterleitung an die zuständige Stelle sehr dankbar.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Februar 2020
  • Frist
    13. März 2020
  • 0 Follower:innen
Claudia Löhle
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Bürgermeister Guben Details
Von
Claudia Löhle
Betreff
Rekommunalisierung der Energieversorgung durch Innogy-Verkauf [#180020]
Datum
11. Februar 2020 13:26
An
Bürgermeister Guben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> aufgrund des Verkaufs der RWE-Tochter innogy an E.on besteht für die Stadt Guben in den nächsten Monaten ggf. die Gelegenheit den Anteil, den die Stadt an der Energieversorgung Guben GmbH besitzt, auf 100 Prozent zu erhöhen, indem sie die Anteile der innogy zurückkauft. Dafür muss jedoch für diesen Fall des Eigentümerwechsels eine Change-Of-Control-Klausel in den Verträgen festgehalten worden sein. Hierzu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1.) Enthält der Gesellschaftsvertrag der Energieversorgung Guben GmbH eine Change-Of-Control-Klausel oder gibt es ggf. zusätzliche Verträge in denen eine solche Klausel enthalten ist? 2.) Falls ja, bitte teilen Sie uns den konkreten Wortlaut der Change-of-Control-Klausel mit. 3.) Mit welchen Kosten wäre eine Rekommunalisierung aus ihrer Sicht verbunden? 4.) Wurde die Option der Rekommunalisierung der innogy-Anteile im Stadtrat bereits diskutiert, oder steht das Thema demnächst auf der Tagesordnung? Falls Sie nicht zuständig für die Beantwortung unsere Fragen sind, wären wir für eine rasche Weiterleitung an die zuständige Stelle sehr dankbar. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claudia Löhle Anfragenr: 180020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180020 Postanschrift Claudia Löhle << Adresse entfernt >>

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