Rekommunalisierung vs. Privatisierung

Für meine wissenschaftliche Arbeit benötige ich eine Statistik oder eine Kostenberechnung der letzten 20 Jahre, wie sehr die finanzielle Förderung vor allem durch öffentlichen Zuschussförderung seitens des Staates in Privatisierung bzw. Sozialunternehmen zugenommen hat und im Vergleich dazu, wie sehr die Sparpolitik in Kommunen stattgefunden hat.
Es ist festzustellen, dass die Kommunen gerade während der Pandemie Personaleinstellungsstopps eingeführt haben, jedoch Sozialunternehmen weiter Personal einstellen konnten und auch weiter Projekte durchführen konnten, weil die finanzielle Versorgung weiterhin bestand bzw. sogar zum Teil ausgebaut wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für meine wissenschaftlich…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rekommunalisierung vs. Privatisierung [#225164]
Datum
19. Juli 2021 10:58
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für meine wissenschaftliche Arbeit benötige ich eine Statistik oder eine Kostenberechnung der letzten 20 Jahre, wie sehr die finanzielle Förderung vor allem durch öffentlichen Zuschussförderung seitens des Staates in Privatisierung bzw. Sozialunternehmen zugenommen hat und im Vergleich dazu, wie sehr die Sparpolitik in Kommunen stattgefunden hat. Es ist festzustellen, dass die Kommunen gerade während der Pandemie Personaleinstellungsstopps eingeführt haben, jedoch Sozialunternehmen weiter Personal einstellen konnten und auch weiter Projekte durchführen konnten, weil die finanzielle Versorgung weiterhin bestand bzw. sogar zum Teil ausgebaut wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225164/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 19. Juli 2021 beantragen Sie auf der Grundlage des IFG die Übersendung…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Rekommunalisierung vs. Privatisierung [#225164]
Datum
28. Juli 2021 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 19. Juli 2021 beantragen Sie auf der Grundlage des IFG die Übersendung einer Statistik oder Kostenberechnung der letzten 20 Jahre, aus der hervorgeht, wie sehr die öffentliche Zuschussförderung in Privatisierung bzw. Sozialunternehmen zugenommen hat und im Vergleich dazu, wie sehr die Sparpolitik in Kommunen stattgefunden hat. Nach § 1 Absatz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei muss sich der Antrag auf abgegrenzte Sachverhalte beziehen, so dass eine Identifizierung der Dokumente, in die Einsicht gewährt werden soll, möglich ist. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Ihre Anfrage kann einem Themenbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht eindeutig zugeordnet werden. Eine Identifikation der Informationen, in die Sie Einsicht nehmen möchten, ist nicht möglich. So wird nicht hinreichend deutlich, welche finanziellen Leistungen Sie unter "Zuschussförderung" verstehen und was Sie in diesem Zusammenhang mit "Privatisierung" meinen bzw. auf welche "Sozialunternehmen" Sie sich beziehen. Zudem wird nicht hinreichend deutlich, welche Informationen im Zusammenhang mit der "Sparpolitik in Kommunen" Sie konkret begehren. Ich bitte Sie daher, ihren Antrag zu präzisieren und mir bis zum 5. August 2021 mitzuteilen, in welche Art Unterlagen Sie genau Einsicht nehmen möchten. Bis dahin ruht das Verfahren. Sollte ich bis zum genannten Datum keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie ihren Antrag nicht weiter aufrechterhalten. Bereits jetzt möchte ich auf Folgendes hinweisen: Der Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG ist auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Das IFG gewährt keinen Anspruch auf die Zusammenstellung oder Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Nach derzeitigem Verständnis Ihrer Anfrage erscheint es unwahrscheinlich, dass im BMAS Informationen zu der "Sparpolitik in Kommunen" überhaupt vorhanden sind. Der Informationszugangsanspruch zu einer Statistik oder Kostenberechnung der letzten 20 Jahre würde nur insoweit bestehen, wie diese Information im BMAS auch tatsächlich vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich formuliere dann etwas meine Frage wie folgt um: wie hoch beträgt die finanziell…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rekommunalisierung vs. Privatisierung [#225164]
Datum
23. August 2021 10:25
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich formuliere dann etwas meine Frage wie folgt um: wie hoch beträgt die finanzielle Förderung der sozialen Dienstleistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, Gemeinwesenarbeit, geschlechtsspezifische Pädagogik, Schulsozialarbeit im Vergleich zur Förderung dieser erwähnten Bereiche, welche kommunal angesiedelt sind!? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225164/

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr Antragsteller/in aufgrund der Umformulierung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Bundesministerium f…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Rekommunalisierung vs. Privatisierung [#225164]
Datum
31. August 2021 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in aufgrund der Umformulierung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für Ihr Anliegen nicht zuständig ist. Für den von Ihnen benennten Themenbereich ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig. Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrer Anfrage an das BMFSFJ zu wenden. Mit freundlichen Grüßen