Rektoratsbeschluss und zugrunde liegendes Konzept bezüglich der All-Gender-Toiletten

- Rektoratsbeschluss und zugrunde liegendes Konzept bezüglich der All-Gender-Toiletten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2018
  • Frist
    6. April 2018
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Aras Abbasi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Rektoratsbeschluss und zugrunde liegendes Konzept bezüglich der All-Gender-Toiletten [#26861]
Datum
5. März 2018 12:04
An
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Rektoratsbeschluss und zugrunde liegendes Konzept bezüglich der All-Gender-Toiletten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Mein Zeichen: StJ/Wm‐80‐04‐03/18 Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen…
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
AW: Rektoratsbeschluss und zugrunde liegendes Konzept bezüglich der All-Gender-Toiletten [#26861]
Datum
7. März 2018 14:46
Status
Warte auf Antwort
Mein Zeichen: StJ/Wm‐80‐04‐03/18 Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ist hier heute eingegangen. Ich bin mit der Bearbeitung Ihres Antrags beauftragt. Sie haben unter Berufung auf das IFG NRW sinngemäß um Zugang zu folgenden Informationen gebeten: Rektoratsbeschluss und zugrunde liegendes Konzept bezüglich der All-Gender-Toiletten. Ich verstehe Ihren Antrag so, dass sich dieser auf die der am 1.3.2018 stattgefundenen Beratung im Rektorat zum o.g. Tagesordnungspunkt zugrunde liegenden Unterlagen sowie den getroffenen Beschluss selbst bezieht. Allgemein muss ich mir vorbehalten, Ihren Antrag ganz oder teilweise abzulehnen. Diese Prüfung wird einige Zeit in Anspruch nehmen, weil intern weitere Stellen zu beteiligen sind. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Ich weise in diesem Zusammenhang schon jetzt darauf hin, dass gemäß § 12 (2) Satz 5 Hochschulgesetz NW die Sitzungen des Rektorates nichtöffentlich sind. Einfache Auskünfte ergehen nach dem IFG NW gebühren‐ und kostenfrei. Allerdings kann es sich ergeben, dass ich Ihre Anfrage nicht ohne erheblichen Verwaltungsaufwand beantworten kann, dieser Aufwand ist von Ihnen als Anspruchsteller nach dem IFG zu erstatten. Ggf. sind Unterlagen auf Geheimhaltungsbedürftigkeit zu prüfen und ggf. teilweise zu schwärzen. Soweit erforderlich werden personenbezogene Daten Dritter zu Prüfen und deren Einwilligung einzuholen sein. Ggf. wäre auch hier zu schwärzen. Eine genauere Kostenabschätzung ist vorab nicht möglich, da hier derzeit noch nicht bekannt ist, wieviel Aufwand entsteht. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie unter den o.g. Rahmenbedingungen an der weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage interessiert sind. Für den Fall, dass ich bis zum 31.03.2018 keine anderslautende Antwort von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie an einer weiteren Bearbeitung Ihres Antrags interessiert sind. Sie müssen dann grundsätzlich mit einer kostenpflichtigen Bescheidung Ihres Antrags rechnen. Billigkeitsgründe, die zu einem Absehen von Kostenerhebungen führen könnten, haben Sie bisher nicht angegeben. Insbesondere stellt die beabsichtigte Veröffentlichung von amtlichen Informationen keinen Billigkeitsgrund dar. Meinen diesbezüglichen Standpunkt kennen Sie ja bereits aus vergangenen Anfragen. Ich bitte Sie schon jetzt dafür Sorge zu tragen, dass die hier angegebenen personenbezogenen Daten nicht veröffentlicht werden. Für Ihre Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie bei jeder weiteren Kommunikation zu diesem Vorgang stets das oben angegebene Aktenzeichen an. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> soweit ich informiert bin, ist der Rektoratsbeschluss noch nicht rechtskräfti…
An Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Rektoratsbeschluss und zugrunde liegendes Konzept bezüglich der All-Gender-Toiletten [#26861]
Datum
17. März 2018 18:39
An
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> soweit ich informiert bin, ist der Rektoratsbeschluss noch nicht rechtskräftigt, da erst das Protokoll der Rektoratssitzung bei der nächsten Rektoratssitzung angenommen werden muss. Insofern gehe ich natürlich davon aus, dass es etwas länger dauert. Ich möchte gerne soziale Härte geltend machen und bitte vor Tätigwerden um die Möglichkeit meine finanzielle Lage darzustellen. Ich bitte darum um einen Termin, falls tatsächlich absehbar ist, dass die Verwaltungshandlung mit Kosten verbunden ist. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 26861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Mein Zeichen: StJ/Wm‐80‐04‐03/18 Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen…
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.03.2018 Rektoratsbeschluss und zugrunde liegendes Konzept bezüglich der All-Gender-Toiletten [#26861]
Datum
16. April 2018 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Zeichen: StJ/Wm‐80‐04‐03/18 Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ist hier am 05.03.2018 eingegangen. Am 17.04.2018 haben Sie Ihren Antrag präzisiert. Ich bin mit der Bearbeitung Ihres Antrags beauftragt. Sie haben unter Berufung auf das IFG NRW sinngemäß um Zugang zu folgenden Informationen gebeten: Rektoratsbeschluss und zugrunde liegendes Konzept bezüglich der All-Gender-Toiletten. Ich verstehe Ihren Antrag so, dass sich dieser auf die der am 1.3.2018 stattgefundenen Beratung im Rektorat zum o.g. Tagesordnungspunkt zugrunde liegenden Unterlagen sowie den getroffenen Beschluss selbst bezieht. Ihren Antrag weise ich , soweit er sich auf ein Konzept bezieht ab, im übrigen teile ich den Rektoratsbeschluss wie folgt mit: Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 1. März 2018 den Beschluss gefasst, folgende 7 Toilettenanlagen der HHU als geschlechtsneutrale Toiletten (Toiletten für Alle) umzuwidmen • Geb. 23.11.00.003 • Geb. 23.31.U1.07 • Geb. 24.21.00.07 • Geb. 25.02.00.04 • Geb. 25.12.U1.05 • Geb. 26.32.00.04 und • Geb. 21.02.00.22A. Soweit es die Platzverhältnisse zulassen, sind die „Toiletten für Alle“ mit Wickeltischen auszustatten. Alternativ dazu sollen Wickeltische in nahegelegene Toiletten eingebaut werden. Hinweisschilder sollen auf die neuen baulichen Zustände hinweisen. Die Medizinische Fakultät wird bitten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Düsseldorf geeignete Toilettenanlagen in den von der Fakultät genutzten Gebäuden zu identifizieren und umzuwidmen sowie Wickeltische zu installieren. Zunächst sollen nun die Kosten für Baumaßnahmen ermittelt werden und dem Rektorat bis Mitte April 2018 ein Konzept für die Umsetzung des Beschlusses vorgestellt werden. Wie Sie dem Beschlussinhalt entnehmen können, lag der Beratung noch kein Konzept zur Umsetzung der o.g. Maßnahme zugrunde. Ihre Anfrage war abzuweisen, soweit sie darauf abzielte. Auf Ihr Recht nach § 13 (2) IFG weise ich Sie nach § 5 (2) S.4 IFG hin. Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Information ist seitens der auskunftspflichtigen Behörde gemäß § 5 (2) S. 2 IFG nicht zu überprüfen. Die Richtigkeit der Informationen, zu denen Ihnen durch diesen Bescheid Zugang gewährt worden ist, wurde auch hier nicht geprüft. Die Heinrich-Heine-Universität übernimmt für die Richtigkeit der Information daher auch keine Haftung. Gebührenentscheidung: Diese Entscheidung ergeht nach § 11 (1) S.1 IFG in Verbindung mit Ziff 1.1 des Gebührentarifs nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW), soweit Ihr Antrag abgelehnt wird nach § 11 (1) S.2 IFG, gebührenfrei. Auslagen sind nicht angefallen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf einzulegen. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Ich bitte Sie erneut, dafür Sorge zu tragen, dass die hier angegebenen personenbezogenen Daten nicht veröffentlicht werden. Für Ihre Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie bei jeder weiteren Kommunikation zu diesem Vorgang stets das oben angegebene Aktenzeichen an. Mit freundlichen Grüßen