Relevante und nicht relevante Frischluftschneisen

In DS 19-0518 wurde zwischen Relevante und nicht relevante Frischluftschneisen unterschieden, folglich gibt es bei der Stadt Duisburg eine Unterscheidung (in welcher Form auch immer), welche ich gerne haben möchte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Relevante und nicht relevante Frischluftschneisen [#188640]
Datum
11. Juni 2020 10:20
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In DS 19-0518 wurde zwischen Relevante und nicht relevante Frischluftschneisen unterschieden, folglich gibt es bei der Stadt Duisburg eine Unterscheidung (in welcher Form auch immer), welche ich gerne haben möchte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 188640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188640 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit E-Mail vom 11. Juni 2020 beantragten Sie Informationen nach dem UIG NRW und…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Via
Briefpost
Betreff
WG: Relevante und nicht relevante Frischluftschneisen [#188640]
Datum
9. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit E-Mail vom 11. Juni 2020 beantragten Sie Informationen nach dem UIG NRW und baten um Erläuterungen zur Drucksache 19-0518. Die Mitteilungsvorlage mit der Drucksachennummer 19-0518 berichtet über das zu erstellende Klimawandelanpassungskonzept. Für dieses wurden Fördermittel beantragt und bewilligt. Darüber hinaus werden in der Vorlage die geplanten Handlungsfelder vorgestellt und die Themenkomplexe angesprochen, an denen gearbeitet werden soll. Eine der Arbeitsfragen im Handlungsfeld "Schutz und Handlungsstrategien bei Hitzeperioden" dabei lautet: "Wo sind relevante Frischluftschneisen, wo Hitzeinseln?" Ziel des Klimawandelanpassungskonzeptes ist es eben genau solche Fragen zu beantworten und Informationen zu liefern, die zurzeit noch nicht vorliegen. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> für die Klärung der Frage, eine Frischluftschneise relevant ist, muss klar s…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: WG: Relevante und nicht relevante Frischluftschneisen [#188640]
Datum
15. Juli 2020 15:59
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> für die Klärung der Frage, eine Frischluftschneise relevant ist, muss klar sein, ab welchem Punkt man von einer relevanten Frischluftschneise spricht. Dies muss bereits vor dem Projekt klar sein, denn die Parameter der Frischluftschneisen in Duisburg sind weitestgehende bekannt und regelmäßig wurden und werden Frischluftschneisen als nicht relevant eingestuft. Folglich gibt es hier ein vorliegendes Kriterium nach dem verfahren wird. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 188640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188640/
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Relevante und nicht relevante Frischluft…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: WG: Relevante und nicht relevante Frischluftschneisen [#188640]
Datum
28. Dezember 2020 10:20
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Relevante und nicht relevante Frischluftschneisen“ vom 11.06.2020 (#188640) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 168 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/anfrage/relevante-und-nicht-relevante-frischluftschneisen/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 188640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188640/
Kommunalverwaltung Duisburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Dezember 2020 10:20
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit E-Mail vom 9. Juli 2020 wurden Ihnen bereits alle zur Ihrer IFG-Anfrage vor…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Via
Briefpost
Betreff
WG: AW: WG: Relevante und nicht relevante Frischluftschneisen [#188640]
Datum
13. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, mit E-Mail vom 9. Juli 2020 wurden Ihnen bereits alle zur Ihrer IFG-Anfrage vorliegenden Informationen zugesandt. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle nach § 3 IFG NRW vorhandenen amtlichen Informationen. Nach der Legaldefinition des § 3 Satz 1 IFG NRW sind Informationen alle in Schrift-, Bild-, Ton oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Ein Informationszugang erfordert also zunächst, dass die begehrten Informationen überhaupt auf einem Trägermedium festgehalten und folglich vorhanden sind. Diese Voraussetzung ist vorliegend nicht erfüllt. Lediglich der Vollständigkeit halber darf ich in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf hinweisen, dass in § 4 Abs. 1 IFG NRW eine Informationsbeschaffungs- oder Rekonstruktionspflicht der öffentlichen Stelle in Bezug auf die gewünschten Informationen nicht normiert ist (vgl. auch Beschluss des OVG NRW vom 19.06.2002, AZ. 21 B 589/02). Mit freundlichen Grüßen