Religionszugehörigkeit der Einwohner von Aidlingen

Anfrage an: Gemeinde Aidlingen

Ich möchte die Statistik der Gemeinde Aidlingen, Stand 31.12.2018, wenn möglich, sonst letzter zur Verfügung stehender Stand.
Falls ergänzend auch die Zahlen für Schulanfänger (6-jährige) zur Verfügung gestellt werden könnten, wäre das erfreulich.

Ergebnis der Anfrage

Mitteilung der Gemeinde Aidlingen vom 3.4.2019
Religionszugehörigkeit der Einwohner von Aidlingen, Stand 31.12.2018

evangelische Kirche 3.696 (40,79%)
römisch-katholische Kirche 1.805 (19,92%)
sonstige Religionen 68 (0,75%)
ohne Angabe/ohne Religionszugehörigkeit 3.493 (38,55%)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2019
  • Frist
    22. März 2019
  • 0 Follower:innen
Werner Koch
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte die…
An Gemeinde Aidlingen Details
Von
Werner Koch
Betreff
Religionszugehörigkeit der Einwohner von Aidlingen [#58810]
Datum
20. Februar 2019 19:28
An
Gemeinde Aidlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte die Statistik der Gemeinde Aidlingen, Stand 31.12.2018, wenn möglich, sonst letzter zur Verfügung stehender Stand. Falls ergänzend auch die Zahlen für Schulanfänger (6-jährige) zur Verfügung gestellt werden könnten, wäre das erfreulich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Werner Koch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Werner Koch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Werner Koch
Gemeinde Aidlingen
Sehr geehrter Herr Koch, vielen Dank für Ihre eMail und Entschuldigung für die verspätete Zwischeninfo - die ans…
Von
Gemeinde Aidlingen
Betreff
Antwort: Weitergeleitet: Religionszugehörigkeit der Einwohner von Aidlingen [#58810]
Datum
21. März 2019 14:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Koch, vielen Dank für Ihre eMail und Entschuldigung für die verspätete Zwischeninfo - die anstehenden Kommunalwahlen und die damit verbundenen Vorbereitungsarbeiten binden im Moment unsere personellen Ressourcen im Ordnungsamt. Sie bekommen aber in den nächsten Tagen eine abschließende Antwort. Freundliche Grüße
Werner Koch
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Religionszugehörigkeit der Einwohner von …
An Gemeinde Aidlingen Details
Von
Werner Koch
Betreff
AW: Antwort: Weitergeleitet: Religionszugehörigkeit der Einwohner von Aidlingen [#58810]
Datum
30. März 2019 23:18
An
Gemeinde Aidlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Religionszugehörigkeit der Einwohner von Aidlingen“ vom 20.02.2019 (#58810) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Werner Koch Anfragenr: 58810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Werner Koch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Aidlingen
Sehr geehrter Herr Koch, Sie erhalten mit der Post eine abschließende Nachricht über Ihre Anfrage. Der Brief wir…
Von
Gemeinde Aidlingen
Betreff
Antwort: Weitergeleitet: Religionszugehörigkeit der Einwohner von Aidlingen [#58810]
Datum
2. April 2019 21:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koch, Sie erhalten mit der Post eine abschließende Nachricht über Ihre Anfrage. Der Brief wird morgen unser Haus verlassen. Freundliche Grüße