Remonstrationen innerhalb der Bundespolizei

Sämtliche Remonstrationen (§ 63 BBG) und (interne) Beschwerden (§ 125 BBG), die bei der Bundespolizei im Zusammenhang mit der sog. Flüchtlings- oder Migrationskrise (seit 2015) bis heute eingegangen sind und die inhaltliche Bedenken gegenüber der Art und Weise der Bewältigung des bundespolizeilichen Auftrags in diesem Zusammenhang enthalten sowie deren Beantwortung durch die Bundespolizei. Mit einer Übersendung in anonymisierter Form bin ich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Oktober 2017
  • Frist
    3. November 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Remons…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Remonstrationen innerhalb der Bundespolizei [#24836]
Datum
2. Oktober 2017 21:03
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Remonstrationen (§ 63 BBG) und (interne) Beschwerden (§ 125 BBG), die bei der Bundespolizei im Zusammenhang mit der sog. Flüchtlings- oder Migrationskrise (seit 2015) bis heute eingegangen sind und die inhaltliche Bedenken gegenüber der Art und Weise der Bewältigung des bundespolizeilichen Auftrags in diesem Zusammenhang enthalten sowie deren Beantwortung durch die Bundespolizei. Mit einer Übersendung in anonymisierter Form bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
Ihre Anfrage vom 02.10.2017, [#24836] 71-100011-0003-17/17 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihn…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Ihre Anfrage vom 02.10.2017, [#24836]
Datum
9. Oktober 2017 07:35
Status
Warte auf Antwort
71-100011-0003-17/17 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer im Betreff genannten Anfrage vom 02.10.2017. Antworten und Anfragen in dieser Sache senden Sie bitte unter Angabe des o. g. Aktenzeichens an das unten stehende Referatspostfach. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Ihre Anfrage vom 02.10.2017, [#24837] 71-100011-0003-18/17 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihn…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Ihre Anfrage vom 02.10.2017, [#24837]
Datum
9. Oktober 2017 07:36
Status
Warte auf Antwort
71-100011-0003-18/17 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer im Betreff genannten Anfrage vom 02.10.2017. Antworten und Anfragen in dieser Sache senden Sie bitte unter Angabe des o. g. Aktenzeichens an das unten stehende Referatspostfach. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0001 - 17/17 Sehr geehrtAntragsteller/in die Bearbeitung Ihres Antrages dauert noch an. Ich we…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: Remonstrationen innerhalb der Bundespolizei [#24836]
Datum
27. Oktober 2017 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
71 - 10 00 11 - 0001 - 17/17 Sehr geehrtAntragsteller/in die Bearbeitung Ihres Antrages dauert noch an. Ich werde unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
23. November 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Remonstrationen innerhalb der Bundespolizei“ v…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Remonstrationen innerhalb der Bundespolizei [#24836]
Datum
26. November 2017 17:45
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Remonstrationen innerhalb der Bundespolizei“ vom 02.10.2017 (#24836) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Remonstrationen innerhalb der Bundespolizei“ [#24836]
Datum
3. Dezember 2017 12:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24836 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil zumindest die Möglichkeit besteht, die angeforderten Unterlagen in einer Form (teilweise Schwärzung) zugänglich zu machen, die sich mit den Versagungsgründen nach dem IFG verträgt. Die Totalverweigerung halte ich hingegen für rechtswidrig. Mildere Mittel wurden ersichtlich nicht geprüft. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/007 II#0370 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Remonstrationen innerhalb der Bundespolizei« [#24836] # 15-725/007 II#0370
Datum
6. Dezember 2017 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
280,0 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/007 II#0370 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Bundespolizeipräsidium (Remonstrationen) Die Bundesbeauftragte für den Date…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Bundespolizeipräsidium (Remonstrationen)
Datum
28. März 2018 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-725/007 II#0370 Sehr geehrtAntragsteller/in ich konnte nunmehr die Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums (BPOLP) und den an Sie gerichteten Bescheid auswerten. Zur weiteren Klärung des Vorgangs habe ich mich auch nochmals telefonisch an die dort für IFG zuständige Stelle gewandt. So konnte mir plausibel dargelegt werden, dass die von Ihnen angefragten Remonstrationen beim Bundespolizeipräsidium nicht vorliegen. Meines Erachtens hätte jedoch Ihnen gegenüber zumindest auf andere Behörden innerhalb der Bundespolizei verwiesen werden müssen, die über die fraglichen Informationen verfügen. Dies habe ich dem BPOLP mitgeteilt. Die darüber hinausgehenden Ausnahmetatbestände §§ 3 Nr. 3 b, 3 Nr. 1 c, 3 Nr. 2 IFG die das BPOLP anführte waren aber meines Erachtens nicht so grundsätzlich einschlägig, dass die Informationen gänzlich schützenswert wären, wie dies die Begründung des Bescheids nahelegt. Die Einschlägigkeit hätte vielmehr in jedem Einzelfall geprüft und detailliert begründet werden müssen. Auch hierauf habe ich die Behörde hingewiesen. Die lange Bearbeitungsdauer bitte ich zu entschuldigen. Sofern noch Rückfragen bestehen, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen