Renaturierung und Unterhaltung der Steinau in Büchen

Planungsgrundlagen, Beschlüsse und Nachweise zum Projekt der Steinau-Renaturierung in Büchen, im besonderen bezüglich des Hochwasserschutzes und möglichen Folgeschäden für die Anlieger der Steinau.
Aktuelle Planungen und Maßnahmen zur Einhaltung der EU WRRL und Unterhaltung der Steinau im Sinne dieser.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2018
  • Frist
    23. Februar 2018
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Planungsgr…
An Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Details
Von
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Betreff
Renaturierung und Unterhaltung der Steinau in Büchen [#26255]
Datum
24. Januar 2018 13:30
An
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Planungsgrundlagen, Beschlüsse und Nachweise zum Projekt der Steinau-Renaturierung in Büchen, im besonderen bezüglich des Hochwasserschutzes und möglichen Folgeschäden für die Anlieger der Steinau. Aktuelle Planungen und Maßnahmen zur Einhaltung der EU WRRL und Unterhaltung der Steinau im Sinne dieser.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Renaturierung und Unterhaltung der Steinau Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IZG ist hier eingegang…
Von
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Betreff
Renaturierung und Unterhaltung der Steinau
Datum
30. Januar 2018 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IZG ist hier eingegangen. Ich möchte Sie jedoch bitten, Ihren Antrag zu konkretisieren, da seit Mitte der 90er Jahre Maßnahmen an der Steinau durchgeführt wurden und somit umfangreiche Planungs-und Genehmigungsunterlagen in der Wasserbehörde vorliegen. Für die Bereitstellung der Informationen aufgrund des IZG-SH werden grundsätzlich Kosten in Form von Gebühren und Auslagen erhoben. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Landesverordnung über Kosten nach dem IZG-SH und dem dazugehörigen Kostentarif. Gebühren werden nicht erhoben für die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme vor Ort. Es können jedoch bei mehr als zehn Kopien Kosten für Auslagen erhoben werden. Um einfache Auskünfte handelt es sich z. B. bei der Frage, ob eine Genehmigung für ein Bauvorhaben oder eine Baumfällung vorliegt. Zur Präzisierung des Antrages möchte ich Sie bitten, mich anzurufen, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Renaturierung und Unterhaltung der Steinau [#26255] Sehr geehrte Damen und Herren, Wann gab es ein Planfestste…
An Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Renaturierung und Unterhaltung der Steinau [#26255]
Datum
6. Februar 2018 09:15
An
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Wann gab es ein Planfeststellungsverfahren für die Renaturierung der Steinau? ... Unsere Grundstücke stehen dauerhaft unter Wasser. Was unternimmt die Wasserbehörde, um Abhilfe zu schaffen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Renaturierung und Unterhaltung der Steinau [#26255] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfrei…
An Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Renaturierung und Unterhaltung der Steinau [#26255]
Datum
25. Februar 2018 09:44
An
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Renaturierung und Unterhaltung der Steinau in Büchen“ vom 24.01.2018 (#26255) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Antrag auf IZG Sehr geehrtAntragsteller/in als umgehende Reaktion auf Ihre Anfrage vom 24.01.2018 bat ich Sie mit…
Von
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Betreff
Antrag auf IZG
Datum
2. März 2018 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in als umgehende Reaktion auf Ihre Anfrage vom 24.01.2018 bat ich Sie mit Mail vom 30.01.2018 , Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen zu konkretisieren. Dies hat seinen Grund in der Vielzahl vorhandener Unterlagen zu den seit der Mitte der 90er Jahre durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen an der Steinau. Wie ich Ihnen bereits anlässlich des Ortstermins am 12.02.2018 mitteilte, ist eine Akteneinsicht aus den genannten Gründen vor Ort unerlässlich. An diesem Ortstermin wurde gemeinsam mit der Wasserbehörde und dem Unterhaltungsverband ausführlich über die Lage vor Ort auch hinsichtlich der Gewässerunterhaltung gesprochen. Daraufhin wurden anstehende Unterhaltungsmaßnahmen angesprochen und bereits teilweise durchgeführt. Sollten Sie dahingehend noch Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Büchen in Verbindung. Ihr Hinweis auf eine Fristüberschreitung ist insofern nicht zutreffend, da die Wasserbehörde in zwei Fällen mit Ihnen Kontakt aufgenommen hat. Sollten Sie Ihren Antrag nicht innerhalb von 2 Wochen konkretisieren bzw. einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren, sehe ich mich gezwungen Ihren Antrag gemäß § 9 Abs.2 Nr.5 IZG-SH abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
6.3.2018 zu Ihrer Anfrage mache ich folgende Mitteilung: in dem Bereich zwischen dem Heideweg und der Laue…
Von
Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
6.3.2018 zu Ihrer Anfrage mache ich folgende Mitteilung: in dem Bereich zwischen dem Heideweg und der Lauenburger Straße in der Gemeinde Büchen, wurden seit 1996 insgesamt 10 Plangenehmigungen zur Renaturierung der Steinau erteilt. Mit freundlichen Grüßen