Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Rente der UdSSR nach Gesetz der UdSSR vom 15.05.1990 "Über die Rentenversorgung der Bürger in der UdSSR"

Russische Föderation zahlt Renten nach Rentengesetzen der RSFSR/ der Russischen Föderation.

Wer zahlt Rente der UdSSR nach Gesetz der UdSSR vom 15.05.1990 "Über die Rentenversorgung der Bürger in der UdSSR"?

PS: mich interessiert nur dieses Gesetz - Gesetz der UdSSR vom 15.05.1990 "Über die Rentenversorgung der Bürger in der UdSSR". Andere Gesetze in der Antwort bitte nicht erwähnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Russisc…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rente der UdSSR nach Gesetz der UdSSR vom 15.05.1990 "Über die Rentenversorgung der Bürger in der UdSSR" [#177844]
Datum
30. Januar 2020 12:55
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Russische Föderation zahlt Renten nach Rentengesetzen der RSFSR/ der Russischen Föderation. Wer zahlt Rente der UdSSR nach Gesetz der UdSSR vom 15.05.1990 "Über die Rentenversorgung der Bürger in der UdSSR"? PS: mich interessiert nur dieses Gesetz - Gesetz der UdSSR vom 15.05.1990 "Über die Rentenversorgung der Bürger in der UdSSR". Andere Gesetze in der Antwort bitte nicht erwähnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 177844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177844 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
30. Januar 2020 12:55
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-/-3/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre über das Po…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Rente der UdSSR nach Gesetz der UdSSR vom 15.05.1990 "Über die Rentenversorgung der Bürger in der UdSSR" [#177844]
Datum
31. Januar 2020 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 3070-333-007-/-3/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre über das Portal "fragdenstaat.de" versandter Antrag auf Informationszugang vom 30.01.2020 wurde zur Bearbeitung dem Referat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist dies für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-3/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrte<Information-entfernt> im Nachgang zu uns…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Rente der UdSSR nach Gesetz der UdSSR vom 15.05.1990 "Über die Rentenversorgung der Bürger in der UdSSR" [#177844]
Datum
6. Februar 2020 14:42
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Unser Az. 3070-333-007-3/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrte<Information-entfernt> im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 31.01.2020 übersenden wir Ihnen als Dateianhang im PDF-Format die uns vorliegende Fassung des Gesetzes der Union der (UdSSR) über die Rentenversorgung vom 15.05.1990 zum Verbleib (§§ 1 und 7 IFG). (See attached file: Gesetz der UdSSR vom 15.05.1990 über die Rentenversorgung.pdf) Zusätzlich erlauben wir uns, Sie darauf hinzuweisen, dass die Durchführung der Rentenversicherung schon in der Sowjetunion den einzelnen Unionsrepubliken oblag. Deshalb war auch das sowjetische Rentengesetz vom 15.05.1990 als Rahmengesetz gestaltet, das lediglich die Mindestleistungen festlegte, den jeweiligen Unionsrepubliken (oder sogar einzelnen Stellen) aber weitergehende Leistungen ermöglichte, sofern sie diese selbst finanzierten. Angesichts fehlender finanzieller Möglichkeiten übernahmen die meisten Unionsrepubliken (und späteren Nachfolgestaaten) jedoch die sowjetischen Regelungen weitgehend unverändert in eigenen Gesetzen. Kosten und Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-3/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrte<Information-entfernt> im Nachgang zu uns…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Rente der UdSSR nach Gesetz der UdSSR vom 15.05.1990 "Über die Rentenversorgung der Bürger in der UdSSR" [#177844]
Datum
6. Februar 2020 14:46
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Unser Az. 3070-333-007-3/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrte<Information-entfernt> im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 31.01.2020 übersenden wir Ihnen als Dateianhang im PDF-Format die uns vorliegende Fassung des Gesetzes der Union der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) über die Rentenversorgung vom 15.05.1990 zum Verbleib (§§ 1 und 7 IFG). (See attached file: Gesetz der UdSSR vom 15.05.1990 über die Rentenversorgung.pdf) Zusätzlich erlauben wir uns, Sie darauf hinzuweisen, dass die Durchführung der Rentenversicherung schon in der Sowjetunion den einzelnen Unionsrepubliken oblag. Deshalb war auch das sowjetische Rentengesetz vom 15.05.1990 als Rahmengesetz gestaltet, das lediglich die Mindestleistungen festlegte, den jeweiligen Unionsrepubliken (oder sogar einzelnen Stellen) aber weitergehende Leistungen ermöglichte, sofern sie diese selbst finanzierten. Angesichts fehlender finanzieller Möglichkeiten übernahmen die meisten Unionsrepubliken (und späteren Nachfolgestaaten) jedoch die sowjetischen Regelungen weitgehend unverändert in eigenen Gesetzen. Kosten und Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.