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Rente für Gefangene

Bitte senden Sie mir alle Dokumente, Protokolle und die Kommunikation zum Thema der Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung (Rente für Gefangene) zu.
Zudem bitte ich um das Zusenden von Protokollen und der Kommunikation zum oben stehenden Thema, sowohl mit dem Bundesamt für Justiz als auch mit den jeweiligen Landesämtern der Justiz und den Landesämtern für Soziales.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. Juli 2019
  • Frist
    3. August 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte s…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rente für Gefangene [#153803]
Datum
1. Juli 2019 12:20
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir alle Dokumente, Protokolle und die Kommunikation zum Thema der Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung (Rente für Gefangene) zu. Zudem bitte ich um das Zusenden von Protokollen und der Kommunikation zum oben stehenden Thema, sowohl mit dem Bundesamt für Justiz als auch mit den jeweiligen Landesämtern der Justiz und den Landesämtern für Soziales.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabte…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Rente für Gefangene [#153803]
Datum
1. Juli 2019 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> Bitte senden Sie mir alle Dokumente, Proto…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rente für Gefangene [#153803]
Datum
2. Juli 2019 11:32
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> Bitte senden Sie mir alle Dokumente, Protokolle und die Kommunikation zum Thema der Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung (Rente für Gefangene) zu. Zudem bitte ich um das Zusenden von Protokollen und der Kommunikation zum oben stehenden Thema, sowohl mit dem Bundesamt für Justiz als auch mit den jeweiligen Landesämtern der Justiz und den Landesämtern für Soziales. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Komitee für Grundrechte und Demokratie << Adresse entfernt >> 51105 Köln Anfragenr: 153803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und B…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: AW: Rente für Gefangene [#153803]
Datum
2. Juli 2019 15:52
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
IFG-Antrag vom 2. Juli 2019 / Ihr Zeichen: 153803 Aktenzeichen: IVb3-53/1 Sehr geehrte<Information-entfernt>…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
IFG-Antrag vom 2. Juli 2019 / Ihr Zeichen: 153803
Datum
2. August 2019 11:55
Status
Aktenzeichen: IVb3-53/1 Sehr geehrte<Information-entfernt> mit E-Mail vom 2. Juli 2019 beantragten Sie unter Berufung auf das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) Informationen zum Thema der Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung. Sie bitten um Übersendung „aller Dokumente, Protokolle und die Kommunikation“ zu dieser Thematik. Ich gehe davon aus, dass Sie nur die Fachinformationen hierzu anfordern möchten, so dass Eingaben, Petitionen u. ä. hiervon nicht erfasst werden sollen. Ferner verstehe ich Ihren Antrag so, dass Sie Zugang zu Informationen des federführend für das Thema zuständigen Referates IV b 3 haben möchten. Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des IFG sind für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen als rechtlich gebundene Verwaltungsentscheidung zu erheben. Entsprechend dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis zu § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) betragen die Gebühren höchstens 500 Euro. Bevor ich über Ihren Antrag abschließend entscheide, möchte ich Ihnen daher die voraussichtlich entstehenden Kosten der Bearbeitung mitteilen. Der Ermittlung der Gebühren wurde die o.g. IFGGebV zu Grunde gelegt. Nach einer ersten vorläufigen Prüfung ist von einem Zeitaufwand von ca. 1 Stunde für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter des mittleren Dienstes, von ca. 3 Stunden für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter des gehobenen Dienstes und ca. 1 Stunde für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter des höheren Dienstes auszugehen. Dabei sind Stundensätze von 30 € mittlerer Dienst, 45 € gehobener Dienst und 60 € höherer Dienst zugrunde zu legen. Die voraussichtlichen Gebühren bei Übersendung von Kopien würden etwa 225 Euro betragen. Ich bitte Sie, mir bis zum 30. August 2019 mitzuteilen, ob Sie die anfallenden Gebühren übernehmen und Ihr Antrag weiterbearbeitet werden soll. Bis zu einer Rückmeldung von Ihnen ruht das Verfahren. Für den Fall, dass Sie sich bis zum o. g. Datum nicht melden, gehe ich davon aus, dass Sie ihren Antrag nicht weiter aufrechterhalten. Sollte sich ihr Antrag auch auf Eingaben, Petitionen u. ä. und/oder auch auf Informationen, die bei anderen Organisationseinheiten im Bundesministerium für Arbeit und Soziales veraktet sind, beziehen, bitte ich Sie mir auch dies mitzuteilen. Den Aktenplan und den Organisationsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie unter www.bmas.de. Für den Fall, dass Sie weitergehende Informationen anfordern, dürfte sich der Zeitaufwand und damit die voraussichtlichen Kosten für die Übersendung entsprechend erhöhen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.