Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Rente für Gefangene

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Bitte senden Sie mir alle Dokumente, Protokolle und die Kommunikation zum Thema der Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung (Rente für Gefangene) zu.
Zudem bitte ich um das Zusenden von Protokollen und der Kommunikation zum oben stehenden Thema, sowohl mit dem Bundesamt für Soziales als auch mit den jeweiligen Landesämtern der Justiz und den Landesämtern für Soziales.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juli 2019
  • Frist
    3. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte s…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rente für Gefangene [#153802]
Datum
1. Juli 2019 12:19
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir alle Dokumente, Protokolle und die Kommunikation zum Thema der Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung (Rente für Gefangene) zu. Zudem bitte ich um das Zusenden von Protokollen und der Kommunikation zum oben stehenden Thema, sowohl mit dem Bundesamt für Soziales als auch mit den jeweiligen Landesämtern der Justiz und den Landesämtern für Soziales.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 960/2019 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom …
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Rente für Gefangene
Datum
3. Juli 2019 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 960/2019 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 1. Juli 2019, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de um Übersendung des zu dem Themenkomplex "Einbeziehung der arbeitenden Strafgefangenen in das Rentenversicherungssystem" entstandenen Schriftverkehrs gebeten haben. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen dem Bundesamt für Justiz nicht vor. Denn das Bundesamt für Justiz ist für Gesetzgebungsverfahren nicht zuständig. Ich stelle Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an die innerhalb der Bundesregierung zuständigen Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz sowie für Arbeit und Soziales zu wenden. Die postalischen Anschriften der Bundesministerien lauten: "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin" und "Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin". Sie können sich auch per E-Mail an die Ministerien wenden. Die E-Mail-Adressen lauten: <<E-Mail-Adresse>> bzw. <<E-Mail-Adresse>>. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.