reparaturzahlungen deutschland für die Weltkriege

Schönen guten Tag mich interessiert es brennend aus neugier wie viel Reparaturzahlungen muss die BRD ( Bundes Republik Deutschland) Zahlen. und dies zwar ausführlicher folgendes würde ich gerne Wissen da im Internet so zahllose verschiedene Antworten die sich oft wieder sprechen und ich kaum sehen kann wie vertraut die Information ist bin dabei sogar auf eine skurrile Seite gestoßen die das alles sehr für sich ausschlachtet und ich mir Sicher war das dieses über eine Rechten Politik Seite kommt und da war für mich der Entschluss gefasst mit der Suche nach Antworten mich direkt an Sie zu wenden. Ich bin ein Weltoffener Mensch und sehr Wissbegierig.

Wenn Sie dafür nicht Zuständig sind würde ich Sie bitten dies an die Richtige Stelle weiter zu Leiten
Folgen Daten,Fakten und Zahlen möchte ich gerne darüber Wissen.
- Wie viele Reparationszahlungen hat Deutschland Insgesamt gezahlt und muss noch Zahlen
-An welche Länder wurde wie viel und wird noch gezahlt mit Geld oder Güter
- Wie viel beträgt die Gesamt Summe des ersten und zweiten Weltkrieg (Getrennte Zahlen.)
- Wie kommt die Zahlungen zustande. Vereinfachte Ausführung bitte.
- Werden Zinsen auf die Zahlungen fällig und wen ja wie hoch sind die Zins Sätze
- Wann sind alle Reparationszahlungen getilgt?
-Wie lange werden die Zahlungen noch laufen?
- Werden die Reparationszahlungen Deutschland bei der Abrechnung anders benannt, beim
Bundeshaushalts
- und zum Schluss Wieso werden unsere Reparationszahlungen nicht mit den Schulden der Länder Berechnet (Kurze Erklärung! Wenn uns zum Beispiel der Staat Großbritannien 720 Milliarden Schuldet das Geld nicht mit den Reparaturzahlungen verrechnet?

Ich wünsche Ihnen einen schönen Arbeitstag und hoffe bald Licht ins dunkle zu bekommen. denn ich möchte mich nicht auf x hundert Meinungen und Deutungen meine Sicht der Dinge heraus Suchen, sondern ein Klares Bild der Situation haben.

Mit spannenden Gruß
T.<< Antragsteller:in >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schönen guten Ta…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
reparaturzahlungen deutschland für die Weltkriege [#30066]
Datum
26. Mai 2018 22:51
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schönen guten Tag mich interessiert es brennend aus neugier wie viel Reparaturzahlungen muss die BRD ( Bundes Republik Deutschland) Zahlen. und dies zwar ausführlicher folgendes würde ich gerne Wissen da im Internet so zahllose verschiedene Antworten die sich oft wieder sprechen und ich kaum sehen kann wie vertraut die Information ist bin dabei sogar auf eine skurrile Seite gestoßen die das alles sehr für sich ausschlachtet und ich mir Sicher war das dieses über eine Rechten Politik Seite kommt und da war für mich der Entschluss gefasst mit der Suche nach Antworten mich direkt an Sie zu wenden. Ich bin ein Weltoffener Mensch und sehr Wissbegierig. Wenn Sie dafür nicht Zuständig sind würde ich Sie bitten dies an die Richtige Stelle weiter zu Leiten Folgen Daten,Fakten und Zahlen möchte ich gerne darüber Wissen. - Wie viele Reparationszahlungen hat Deutschland Insgesamt gezahlt und muss noch Zahlen -An welche Länder wurde wie viel und wird noch gezahlt mit Geld oder Güter - Wie viel beträgt die Gesamt Summe des ersten und zweiten Weltkrieg (Getrennte Zahlen.) - Wie kommt die Zahlungen zustande. Vereinfachte Ausführung bitte. - Werden Zinsen auf die Zahlungen fällig und wen ja wie hoch sind die Zins Sätze - Wann sind alle Reparationszahlungen getilgt? -Wie lange werden die Zahlungen noch laufen? - Werden die Reparationszahlungen Deutschland bei der Abrechnung anders benannt, beim Bundeshaushalts - und zum Schluss Wieso werden unsere Reparationszahlungen nicht mit den Schulden der Länder Berechnet (Kurze Erklärung! Wenn uns zum Beispiel der Staat Großbritannien 720 Milliarden Schuldet das Geld nicht mit den Reparaturzahlungen verrechnet? Ich wünsche Ihnen einen schönen Arbeitstag und hoffe bald Licht ins dunkle zu bekommen. denn ich möchte mich nicht auf x hundert Meinungen und Deutungen meine Sicht der Dinge heraus Suchen, sondern ein Klares Bild der Situation haben. Mit spannenden Gruß T.Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 26. Mai 2018 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur K…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 26. Mai 2018
Datum
15. Juni 2018 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.