Reptiloiden Monitoring

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht,
wie viele geschützte Wirbeltiere nach §7 Bundesartenschutzverordnung, im Verwaltungsbereich Krefeld, gemeldet sind. Welcher Art diese sind, wie Alt diese sind und welcher Verwendungszweck angegeben wurde.
Sollte eine konkrete Beantwortung meiner Anfrage nicht möglich sein, bitte ich um Verweise zu Bezeichnungen von Verzeichnissen, Register, Indizes und dessen Kategorien die kontextual zu der Anfrage sind.
Viele Verzeichnisse werden Verwaltungsjahre übergreifend geführt, zu der Anfrage gehört auch das Interesse an der Entwicklung über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
[Frau Loose bei der unteren Naturschutzbehörde FB67 kennt sich damit aus]
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2018
  • Frist
    15. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Christian Strietzel (Bürger)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mi…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
Reptiloiden Monitoring [#29713]
Datum
13. Mai 2018 11:15
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht, wie viele geschützte Wirbeltiere nach §7 Bundesartenschutzverordnung, im Verwaltungsbereich Krefeld, gemeldet sind. Welcher Art diese sind, wie Alt diese sind und welcher Verwendungszweck angegeben wurde. Sollte eine konkrete Beantwortung meiner Anfrage nicht möglich sein, bitte ich um Verweise zu Bezeichnungen von Verzeichnissen, Register, Indizes und dessen Kategorien die kontextual zu der Anfrage sind. Viele Verzeichnisse werden Verwaltungsjahre übergreifend geführt, zu der Anfrage gehört auch das Interesse an der Entwicklung über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! [Frau Loose bei der unteren Naturschutzbehörde FB67 kennt sich damit aus] Mit freundlichen Grüßen
Christian Strietzel Bürger <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Krefeld
Sehr geehrter Herr Strietzel, wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail. Freundliche Grüße
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Betreff
WG: Reptiloiden Monitoring [#29713]
Datum
15. Mai 2018 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Strietzel, wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail. Freundliche Grüße