Republik Arzach

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wann hat der letzte offizielle Kontakt eines Vertreters der Bundesrepublik (Auswärtiges Amt, anderer oberste Bundesbehörde, Botschaft, Konsulat) zur Regierung der Republik Azach stattgefunden? Welche Auslandsvertretung ist für die Kontakte zuständig?
Wer ist der offizielle Vertreter der Bundesrepublik gegenüber der Regierung der Republik Azach?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann hat der letzte…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Republik Arzach [#185618]
Datum
29. April 2020 12:18
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann hat der letzte offizielle Kontakt eines Vertreters der Bundesrepublik (Auswärtiges Amt, anderer oberste Bundesbehörde, Botschaft, Konsulat) zur Regierung der Republik Azach stattgefunden? Welche Auslandsvertretung ist für die Kontakte zuständig? Wer ist der offizielle Vertreter der Bundesrepublik gegenüber der Regierung der Republik Azach?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185618 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Republik Arzach“ [#185618] [#185618]
Datum
3. Juni 2020 18:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185618 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Auswärtige Amt auf meine Anfrage nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185618.pdf Anfragenr: 185618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185618

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 28. und 29.04.2020, die an d…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Republik Arzach
Datum
2. Juli 2020
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfragen an das Auswärtige Amt vom 28. und 29.04.2020, die an den Bürgerservice weitegeleitet wurden. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Sie erkundigen sich nach den Beziehungen der Bundesregierung zu verschiedenen Gebieten. Die Bundesrepublik Deutschland erkennt die von Ihnen genannten Gebiete völkerrechtlich nicht als unabhängige Staaten an. Entsprechend unterhält sie auch keine diplomatischen Beziehungen oder offizielle Regierungskontakte. Zur Beförderung einer Konfliktlösung haben Angehörige der Bundesregierung im Rahmen internationaler Institutionen, wie beispielsweise der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, gleichwohl informelle Gespräche mit Vertretern der betroffenen Gebiete geführt. Dies war beispielsweise im Jahr 2016 der Fall, als die Bundesrepublik Deutschland den Vorsitz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa innehatte. Mit freundlichen Grüßen