Ressortabstimmung Datennutzungsgesetz

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das BMWi und BMI haben in Q4/2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors vorgelegt. Nach Informationen der federführenden Ministerien wurde die Ressortabstimmung zu diesem Entwurf am 30.10.2020 eingeleitet.

Ich bitte um die Übersendung des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und den federführenden Ministerien im Rahmen dieser Ressortabstimmung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Allgemeine Positionen des BMBF:
- Keine Doppelstrukturen für Forschungsdaten, daher Ausnahme von der Pflicht die entsprechenden Metadaten über GovData bereitzustellen (EGovG)
- Sicherstellung, dass die datenerhebenden Wissenschaftler*innen die Daten nicht öffentlich zur Verfügung stellen, solange das Forschungsprojekt noch nicht abgeschlossen ist
- Möchte gewerbliche Unternehmen von der Geltung ausnehmen auch wenn sie öffentliche Gelder erhalten (DNG)
- Besteht auf konsequente Lizenzierung von Daten unter offenen Lizenzen (DNG)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    130,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], Das BMWi und BMI haben in Q4/2020 den Entwurf eines Gesetzes zur …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ressortabstimmung Datennutzungsgesetz [#219560]
Datum
30. April 2021 19:39
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], Das BMWi und BMI haben in Q4/2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors vorgelegt. Nach Informationen der federführenden Ministerien wurde die Ressortabstimmung zu diesem Entwurf am 30.10.2020 eingeleitet. Ich bitte um die Übersendung des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und den federführenden Ministerien im Rahmen dieser Ressortabstimmung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 219560 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114-18501/48(2021) Berlin, den…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Ressortabstimmung Datennutzungsgesetz [#219560]_AZ 114-18501/48(2021)
Datum
20. Mai 2021 14:37
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114-18501/48(2021) Berlin, den 20.05.2021 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 30. April 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.04.2021, in dessen Rahmen Sie die Korrespondenz zwischen BMBF und den Ressorts BMWi und BMI im Rahmen der Ressortabstimmung zum 2. Open Data Gesetz/Datennutzungsgesetz erbeten. Nach erster kursorischer Durchsicht ist festzustellen, dass die von Ihnen begehrten Unterlagen in erheblicher Anzahl personenbezogene Daten Dritter enthalten. Grundsätzlich sind bei Vorliegen von personenbezogenen Daten Dritter – sofern es sich nicht um Daten von Bearbeitern i.S.v. § 5 Abs. 4 IFG handelt – gemäß § 8 IFG Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Dieses geht zum einen mit einer verzögerten Bearbeitung Ihrer Anfrage einher, da den Dritten einen Monat lang Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden muss. Zum anderen würde mit der Durchführung von Drittbeteiligungsverfahrens ein erhöhter Verwaltungsaufwand entstehen, der sich voraussichtlich in Gebühren niederschlagen würde. Sollten Sie mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden sein (vgl. § 7 Abs. 2 S. 2 IFG), wären die Drittbeteiligungsverfahren – jedenfalls hinsichtlich der personenbezogenen Daten – nicht erforderlich. Bitte teilen Sie mir bis zum 03.06.2021 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, konkretisieren oder zurücknehmen möchten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitte ich zudem um Mitteilung, ob Sie mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden sind. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere, notwendige Verfahrensschritte einleite und bitte bereits jetzt um Nachsicht und Ihr Verständnis, dass sich die Auskunft daher verzögern kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Besten Dank für die zügige Bearbeitung meiner Anfrage. Ich möchte meinen Antrag auf…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ressortabstimmung Datennutzungsgesetz [#219560]_AZ 114-18501/48(2021) [#219560]
Datum
21. Mai 2021 04:22
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Besten Dank für die zügige Bearbeitung meiner Anfrage. Ich möchte meinen Antrag aufrechterhalten und bin mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219560/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114-18501/48(2021) Berlin, den 28.…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Ressortabstimmung Datennutzungsgesetz [#219560]_AZ 114-18501/48(2021) [#219560]
Datum
28. Mai 2021 14:39
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114-18501/48(2021) Berlin, den 28.05.2021 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 30. April 2021 Sehr Antragsteller/in mit heutiger Zwischennachricht komme ich zurück auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.04.2021, in dessen Rahmen Sie die Korrespondenz zwischen BMBF und den Ressorts BMWi und BMI im Rahmen der Ressortabstimmung zum 2. Open Data Gesetz/Datennutzungsgesetz erbeten. Mit Schreiben vom 21.05.2021 hatten Sie sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten Dritter gemäß § 7 Abs. 2 S. 2 IFG einverstanden erklärt. Die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren ist mithin nicht erforderlich. Allerdings möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass Ihr Antrag nach eingehender Prüfung des Antragsgegenstandes auch ohne die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren den Verwaltungsaufwand einer kostenfreien einfachen Auskunft überschreitet. Ich möchte Sie daher – wie erbeten – über zu erwartende Kosten unterrichten. Für die Zusammenstellung der beantragten Unterlagen (Hausabfragen, Zusammentragen der Korrespondenzen, Prüfung auf mögliche Ausschlussgründe sowie Aussonderung personenbezogener Daten) wird derzeit ein erhöhter Verwaltungsaufwand von ca. 20 Stunden im gehobenen Dienst angenommen. Der dokumentierte Zeitaufwand wird anhand pauschalierter Stundensätze umgerechnet. Um eine proportionale Gleichbehandlung aller Gebührenschuldner innerhalb des einschlägigen Gebührenrahmens sicherzustellen, wird der Gebührenrahmen wiederum gegliedert und der Antrag entsprechend des tatsächlichen Aufwands eingeordnet. Die konkrete Gebührenhöhe wird sodann unter Beachtung des angefallenen Verwaltungsaufwands im Rahmen des Ermessens bestimmt. Vorliegend wird voraussichtlich der von der Informationsgebührenverordnung (IFG GebV) vorgesehene Gebührenrahmen Anlage A, Nummer 2.2 in Höhe von ca. 180 Euro betroffen sein. Anhaltspunkte dafür, dass der Informationszugang durch die Gebührenhöhe nicht wirksam in Anspruch genommen werden kann, sind nicht ersichtlich. Durch eine inhaltliche Konkretisierung (z.B. auf die Korrespondenz zu einer bestimmten Norm oder einem thematischen Abschnitt) und/oder zeitliche Eingrenzung Ihres Antrags – sofern Sie diesen noch aufrechterhalten möchten – wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, unter Umständen zu einer geringeren Gebührenhöhe für die Antragsbearbeitung beizutragen. Bitte teilen Sie mir bis zum 10.06.2021 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, konkretisieren oder zurücknehmen möchten. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere, notwendige Verfahrensschritte einleite. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Besten Dank für die Information. Ich habe die voraussichtlichen Gebühren zur Kenntn…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ressortabstimmung Datennutzungsgesetz [#219560]_AZ 114-18501/48(2021) [#219560]
Datum
29. Mai 2021 02:52
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Besten Dank für die Information. Ich habe die voraussichtlichen Gebühren zur Kenntnis genommen und möchte die Anfrage weiterhin aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219560/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Mai 2021 02:52
Status
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
++++++++++++++++++++++++++ Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114-1850…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Ressortabstimmung Datennutzungsgesetz [#219560]_AZ 114-18501/48(2021) [#219560]
Datum
10. Juni 2021 09:12
Status
Warte auf Antwort
++++++++++++++++++++++++++ Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114-18501/48(2021) Berlin, den 10.06.2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 30. April 2021 Sehr [geschwärzt], Bezug nehmend auf Ihren Antrag vom 30.04.2021 teile ich Ihnen mit, dass wir nunmehr alle Unterlagen zusammengestellt haben, die von Ihrem Informationsbegehren umfasst sind. Bezüglich einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetzes dauert die behördliche Prüfung noch an. Ggf. ist hier auch die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens gem. § 8 Absatz 1 IFG angezeigt. Rein vorsorglich weise ich darauf an, dass mit der behördlichen Prüfung und der etwaigen Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens ein erhöhter Verwaltungsaufwand einher gehen kann, der sich auch in Gebühren niederschlagen kann. Bitte teilen Sie mir bis zum 16.06.2021 mit, ob Sie Ihren Antrag in Bezug auf diese Stellungnahme aufrechterhalten möchten. Diesbezüglich werde ich zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere Verfahrensschritte einleite. Die übrigen Unterlagen werden wir Ihnen davon unabhängig sehr rasch im Rahmen einer Teilbescheidung zugänglich machen können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt]([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114-18501/48(2021) Berlin, den 10.0…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Ressortabstimmung Datennutzungsgesetz [#219560]_AZ 114-18501/48(2021) [#219560]
Datum
10. Juni 2021 09:47
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114-18501/48(2021) Berlin, den 10.06.2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 30. April 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.04.2021, in dessen Rahmen Sie die Korrespondenz zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) im Rahmen der Ressortabstimmung zum 2. Open Data Gesetz/Datennutzungsgesetz erbitten. Mit Nachricht vom 22.05.2021 haben Sie der Schwärzung personenbezogener Daten zugestimmt. Zu Ihrem Antrag ergeht folgender Teilbescheid: (1) Ihrem Antrag wird in dem unten ersichtlichen Umfang teilweise stattgegeben. (2) Bezüglich einer in den Unterlagen befindlichen ZIP Datei mit auf der Internetseite des BMWi veröffentlichten Stellungnahmen von Verbänden und Ländern lehne ich Ihren Antrag ab. Dieser Bescheid umfasst somit die - chronologische Korrespondenz zwischen BMBF und den federführenden Ressorts BMWi und BMI im Rahmen der Ressortabstimmung zum 2. Open Data Gesetz/Datennutzungsgesetz, - die Anlagen zu diesem Schriftverkehr. Begründung: 1. Gemäß § 1 Absatz 1 IFG haben Sie einen Anspruch auf die begehrten Informationen, soweit es sich um amtliche Informationen handelt. Amtliche Informationen sind nach § 2 Absatz 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze haben Sie einen Anspruch auf Informationszugang zu den betreffenden Informationen mit den oben genannten Einschränkungen. Darüberhinausgehende Ausschlussgründe nach dem IFG sind für die aufgeführten Dokumente nicht ersichtlich. 2. Gemäß § 9 Absatz 3 IFG kann der Antrag abgelehnt werden, wenn sich der Antragstellende die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. 46 Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz wurden auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht und sind unter folgendem Link abrufbar: BMWi - Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Open-Data-Gesetz<https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Ser...> Aufgrund des Umfangs der von diesem Bescheid umfassten Informationen ist eine Informationsgewährung über die Plattform „fragdenstaat.de“ leider nicht möglich. Stattdessen habe ich die betreffenden amtlichen Informationen auf dem BSCW-ITZBund-Server abgelegt. Sie erhalten im Anschluss an diesen Bescheid eine separate Einladung zur Anmeldung, auf deren Grundlage Sie die in Form von pdf-Dateien abgelegten Informationen in Ihrem Arbeitsbereich im Ordner „IFG-Antrag NR 219560 Ressortabstimmung Datennutzungsgesetz_ AZ 114-18501-48(2021)“ für die Dauer von drei Monaten ab Bekanntgabe dieses Bescheids abrufen können. Hinsichtlich einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz dauert die Prüfung an und ist einer gesonderten Entscheidung vorbehalten. Diesbezüglich verweise ich auf meine Zwischennachricht vom 10.06.2021 (09:12). Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
[BSCW] Einladung zur Registrierung (bscw.bund.de) Dies ist eine automatisch erstellte Nachricht des ITZBund BSCW-S…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
[BSCW] Einladung zur Registrierung (bscw.bund.de)
Datum
10. Juni 2021 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Dies ist eine automatisch erstellte Nachricht des ITZBund BSCW-Servers https://bscw.bund.de [geschwärzt] <[geschwärzt]> lädt Sie ein, mit ihm/ihr über diesen BSCW-Server zusammenzuarbeiten. Um die Registrierung abzuschließen, benutzen Sie bitte den folgenden Link oder kopieren Sie den Link in die Adresszeile Ihres Browsers: <[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> In dem dann angezeigten Formular wählen Sie bitte für sich einen Benutzernamen und ein Passwort. Damit ist die Registrierung abgeschlossen. Hinweis: Aus Sicherheitsgründen kann dieser Registrierungs-Link nur einmal verwendet werden. Danach wird er ungültig und die Einladung muss erneuert werden. Wenn Sie diese Nachricht nicht verstehen, wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] <[geschwärzt]>. Der BSCW Shared-Workspace-Server ist ein Web-basiertes System für die effiziente Zusammenarbeit auf der Basis gemeinsamer Arbeitsbereiche (siehe https://www.bscw.de/ für mehr Details zu BSCW).
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Korrespondenz und Anhänge Kompletter E-Mail-Verlauf von Seiten des BMBF und die angehängten Dokumente. * Notiz 1: …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Korrespondenz und Anhänge
Datum
10. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
379,8 KB
482,2 KB
541,3 KB
826,2 KB
418,7 KB
496,2 KB
410,8 KB
839,7 KB
131,6 KB
70,1 KB
721,5 KB
7,7 KB
7,9 KB
92,2 KB
79,8 KB
367,6 KB
293,1 KB
407,0 KB
376,8 KB
266,1 KB
111,3 KB
339,8 KB
112,5 KB
115,7 KB
174,2 KB
110,5 KB
19,1 KB
65,0 KB
245,7 KB
45,9 KB
100,1 KB
99,8 KB
455,6 KB
559,5 KB
493,8 KB
599,6 KB
74,3 KB
168,6 KB
102,9 KB
558,3 KB
602,9 KB
74,4 KB
94,3 KB
74,4 KB
169,7 KB
185,1 KB
182,2 KB
92,7 KB
204,7 KB
132,7 KB
95,0 KB
234,9 KB
73,6 KB
77,6 KB
148,0 KB
95,3 KB
1,7 MB
152,9 KB
115,9 KB
Kompletter E-Mail-Verlauf von Seiten des BMBF und die angehängten Dokumente. * Notiz 1: Anlage 17b ist identisch mit Anlage 18 * Notiz 2: Anlage 24 (Kommentierungen) ist öffentlich verfügbar unter https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Service/Stellungnahmen/ODPG/stellungnahmen-odpg.html * Notiz 3: Anlage 30 wurde nicht angefordert. * Notiz 4: Anlage 31, 32 und 34 sind auch unter der in Notiz 2 genannten URL verfügbar. * Notiz 5: Anlage 33 war eine fehlerhafte Version von Anlage 34, daher nicht hochgeladen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Juni 2021 02:24
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Juni 2021 01:04
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Nach einer ersten Durchsicht der vorliegenden Dokumente möchte ich Ihnen mitteilen,…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ressortabstimmung Datennutzungsgesetz [#219560]_AZ 114-18501/48(2021) [#219560]
Datum
14. Juni 2021 03:51
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Nach einer ersten Durchsicht der vorliegenden Dokumente möchte ich Ihnen mitteilen, dass kein Interesse an der Stellungnahme der KfW vom 14.01.21 besteht und ich daher meinen Antrag in Bezug auf dieses Dokument zurückziehe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219560/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Juni 2021 03:51
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114-18501/48(2021) Berlin, den 15.0…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Ressortabstimmung Datennutzungsgesetz [#219560]_AZ 114-18501/48(2021) [#219560]
Datum
15. Juni 2021 14:37
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 114-18501/48(2021) Berlin, den 15.06.2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 30. April 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14.06.2021, in deren Rahmen Sie mitteilen, dass Sie an Ihrem Antrag bezüglich einer Stellungnahme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Ressortabstimmung zum 2. Open Data Gesetz/Datennutzungsgesetz nicht mehr festhalten zu wollen. Die übrigen von Ihrem Antrag umfassten Unterlagen habe ich Ihnen mit Teilbescheid vom 10.06.2021 mit den dort genannten Einschränkungen über den BSCW-Server Bund zugänglich gemacht. Daher stelle ich fest, dass das Verfahren zu Ihrer IFG-Anfrage vom 30.04.2021, Az.: 114-18501/48(2021) nunmehr erledigt ist. Ein Gebührenbescheid ergeht gesondert. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gebührenbescheid Ursprüngliche Gebührenfestsetzung 180,- EUR, nach Kürzung 130,- EUR.
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
6. Juli 2021
Status
Ursprüngliche Gebührenfestsetzung 180,- EUR, nach Kürzung 130,- EUR.

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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