Restaurant All Seasons

Sind bei Kontrollen irgendwelche Verstöße bekannt geworden ?
Gab es Grund für Beanstandung bei Verwendung und Lagerung der Lebensmittel ?

Ich bin mit der Weitergabe meiner Daten nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG einverstanden !

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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Klaus Marzahn
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
Klaus Marzahn
Betreff
Restaurant All Seasons [#141332]
Datum
12. Mai 2019 22:20
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind bei Kontrollen irgendwelche Verstöße bekannt geworden ? Gab es Grund für Beanstandung bei Verwendung und Lagerung der Lebensmittel ? Ich bin mit der Weitergabe meiner Daten nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG einverstanden !
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus Marzahn <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Klaus Marzahn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus Marzahn
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Ihre Anfrage [#141332] vom 12.05.2019; 19-L-210 Sehr geehrter Herr Marzahn, Ihre Anfrage vom 12.05.2019 ist bei u…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Betreff
Ihre Anfrage [#141332] vom 12.05.2019; 19-L-210
Datum
3. Juni 2019 14:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Marzahn, Ihre Anfrage vom 12.05.2019 ist bei uns eingegangen. Ich weise Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hin, der die informationspflichtige Stelle dazu verpflichtet, einem betroffenen Dritten auf dessen Nachfrage den Namen und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Die Möglichkeit, die Mitteilung unter Berufung auf den Datenschutz zu verweigern, besteht hier nicht. Ihre Aussage zur Weitergabe Ihrer Daten ist in Ihrem Antrag widersprüchlich. Ihr Einverständnis mit der Weitergabe Ihrer Daten nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG in der ersten Hälfte Ihres Antrages habe ich gesehen. Dieses wird jedoch durch den in der zweiten Hälfte Ihres Antrages nachfolgenden umfassenderen Widerspruch gegen jegliche Datenweitergabe wieder beseitigt. Ich bitte daher noch einmal um ausdrückliche Zustimmung, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind. Eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung Ihrer Daten durch den Dritten ist gem. § 5 Abs. 2 VIG nicht vorgesehen und wird daher unterbleiben. Sollte ich bis zum 17.06.2019 keine eindeutige Zustimmung zur Datenweitergabe von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Diese werden alle geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung eingehalten werden können. Sie werden daher gebeten, von Nachfragen abzusehen. Die Beantwortung des Antrages erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch. Dies ist nur möglich, wenn Sie Ihre Adresse vollständig angegeben haben. Mit freundlichen Grüßen

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Klaus Marzahn
AW: Ihre Anfrage [#141332] vom 12.05.2019; 19-L-210 [#141332] Sehr geehrte<< Anrede >> Ich bin mit de…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
Klaus Marzahn
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#141332] vom 12.05.2019; 19-L-210 [#141332]
Datum
3. Juni 2019 20:38
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich bin mit der Weitergabe meiner Daten einverstanden ! Mit freundlichen Grüßen Klaus Marzahn Anfragenr: 141332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Klaus Marzahn << Adresse entfernt >>