Restwert der drei noch verbliebenen Kernkraftwerke

Sehr geehrtes Team,

mitte April werden die drei noch verbliebenen Kernkraftwerke vom Netz
genommen. Diese haben ja noch einen Restwert in beträchtlicher Höhe.
Können Sie mir diesen Restwert der drei Kernkraftwerte nennen?

Ergebnis der Anfrage

Sehr geehrtes Team,

leider konnten die entsprechenden Stellen in Berlin KEINE befriedigende Antwort zu der Anfrage geben.
Anscheinend weiss man den Restwert der angefragten Kernkraftwerke nicht?

Mit freundlichen Grüssen aus Kieselbronn
D. Weber

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • 0 Follower:innen
Dieter Weber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtes Team, mitte April wer…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Dieter Weber
Betreff
Restwert der drei noch verbliebenen Kernkraftwerke [#273133]
Datum
15. März 2023 11:18
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrtes Team, mitte April werden die drei noch verbliebenen Kernkraftwerke vom Netz genommen. Diese haben ja noch einen Restwert in beträchtlicher Höhe. Können Sie mir diesen Restwert der drei Kernkraftwerte nennen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Weber Anfragenr: 273133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273133/ Postanschrift Dieter Weber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Weber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Weber, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gern beantworten, auch wenn wir Ihnen…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Restwert der drei noch verbliebenen Kernkraftwerke [#273133]
Datum
17. März 2023 09:48
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Weber, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gern beantworten, auch wenn wir Ihnen nicht unmittelbar weiter helfen können. Wir im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schätzen es sehr, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihre Fragen zur Kernkraft an uns zu richten. Der Gedankenaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern, durch den bisher bereits eine Vielzahl von Verbesserungen erreicht werden konnten, genießt in unserem Haus einen hohen Stellenwert. Ihre Nachricht haben wir daher sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen. Tatsächlich fachlich zuständig innerhalb der Bundesregierung für die von Ihnen angesprochene Fragestellung ist das jedoch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Falls Sie Ihre Fragestellung dort noch einmal adressieren möchten: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen
Dieter Weber
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Restwert der drei noch verbliebenen Kernkraftwerke“ vom 15.03.2023…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Dieter Weber
Betreff
AW: WG: Restwert der drei noch verbliebenen Kernkraftwerke [#273133]
Datum
18. September 2023 11:38
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Restwert der drei noch verbliebenen Kernkraftwerke“ vom 15.03.2023 (#273133) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 154 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dieter Weber

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Weber, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie fragen unter Berufung auf das Informations…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WG: Restwert der drei noch verbliebenen Kernkraftwerke [#273133]
Datum
18. September 2023 15:33
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Weber, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wir wurden gebeten, Ihre Anfrage als eine Bürgeranfrage zu beantworten. Bitte wenden Sie sich an die für Ihre Frage zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Sollten Sie eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann. Mit freundlichen Grüßen