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Rettungsdienst und Krankentransport

Für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2019:
1.Absolute Anzahl der Einsätze im Bereich Rettungsdienst und Krankentransport.
2. Anzahl der vorgehalten Rettungsmittel.
3.Anzahl der Einsätze bei denen die Hilfsfrist nicht eingehalten werden konnte.
4. Wie oft sind Rettungsmittel wegen personelle Engpässe oder fehlenden Ersatzfahrzeugen außer Dienst genommen worden. Kam es in diesen Zeiträumen häufiger als sonst zu einer nicht Einhaltung der Hilfsfrist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für den Z…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rettungsdienst und Krankentransport [#177728]
Datum
29. Januar 2020 15:49
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2019: 1.Absolute Anzahl der Einsätze im Bereich Rettungsdienst und Krankentransport. 2. Anzahl der vorgehalten Rettungsmittel. 3.Anzahl der Einsätze bei denen die Hilfsfrist nicht eingehalten werden konnte. 4. Wie oft sind Rettungsmittel wegen personelle Engpässe oder fehlenden Ersatzfahrzeugen außer Dienst genommen worden. Kam es in diesen Zeiträumen häufiger als sonst zu einer nicht Einhaltung der Hilfsfrist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 177728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177728
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für ihre Anfrage. Wir sind zur Zeit noch in der Prüfung Ihrer Anfra…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
Anfrage Rettungsdienst und Krankentransport
Datum
14. Februar 2020 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für ihre Anfrage. Wir sind zur Zeit noch in der Prüfung Ihrer Anfrage. Sobald diese beendet ist, werden wir Sie über das Ergebnis unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Anfragenr: 177728 Sehr <Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage Nr. 177728. Die Prü…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
Anfragenr: 177728
Datum
25. März 2020 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage Nr. 177728. Die Prüfung Ihrer Anfrage ist in Bearbeitung. Sie erhalten von uns unaufgefordert weitere Nachrichten. Aufgrund der Vielzahl der zu verarbeitenden Meldungen bitten wir Sie, von Nachfragen abzusehen. Danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Sehr <Information-entfernt> Ihre Fragen für den Zeitraum 01.01.2014-31.12.2019 können wir Ihnen wie folgt b…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
Rettungsdienst und Krankentransport [#177728]
Datum
19. Mai 2020 14:26
Status
174,6 KB
Sehr <Information-entfernt> Ihre Fragen für den Zeitraum 01.01.2014-31.12.2019 können wir Ihnen wie folgt beantworten: 1.Absolute Anzahl der Einsätze im Bereich Rettungsdienst und Krankentransport: Die Anzahl der Einsätze für die Jahre 2014 - 2018 sind auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht und finden Sie hier: https://www.bksportal.rlp.de/rettungs... Die Statistik für das Jahr 2019 liegt noch nicht vor. 2. Anzahl der vorgehalten Rettungsmittel. Die Anzahl der vorgehaltenen Rettungsmittel im Rettungsdienstbereich Koblenz haben wir Ihnen in der Anlage "EM KO" beigefügt. 3.Anzahl der Einsätze bei denen die Hilfsfrist nicht eingehalten werden konnte. In Rheinland-Pfalz gibt es keine Hilfsfrist, sondern nur eine Hilfeleistungsfrist als Planungsgröße für die Ermittlung von Standorten von Rettungswachen. 4. Wie oft sind Rettungsmittel wegen personelle Engpässe oder fehlenden Ersatzfahrzeugen außer Dienst genommen worden. Kam es in diesen Zeiträumen häufiger als sonst zu einer nicht Einhaltung der Hilfsfrist. Die Beantwortung dieser Frage erfordert einen immensen Zeitaufwand, da zunächst ermittelt werden muss, welche Fahrzeuge tatsächlich außer Dienst gestellt wurden und nicht durch ein anderes Fahrzeug aus der Reserve kompensiert wurden. Außerdem ist der Grund für den Nichteinsatz eines Fahrzeugs vielfältig. Dies liegt nicht nur an einem Personalausfall, sondern kann auch andere Gründe haben. Eine Aufstellung, wie oft Rettungsmittel wegen personeller Engpässe oder fehlenden Einsatzfahrzeugen außer Dienst genommen worden sind und ob es in diesen Zeiträumen häufiger als sonst zu einer nicht Einhaltung der Hilfeleistungsfrist gekommen ist, kann daher nicht beantwortet werden. Wir bitten um Entschuldigung, dass wir nicht zeitnaher antworten konnten und bedanken uns für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
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