Rettungshelfer/Rettungssanitäter bei der Polizei Rheinland-Pfalz

a) Werden bei der Polizei Rheinland-Pfalz Polizeivollzugsbeamte (PVB) als Rettungshelfer ausgebildet?
- wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)?

b) Werden bei der Polizei Rheinland-Pfalz PVB als Rettungssanitäter ausgebildet?
- wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)?

c)(wenn a oder b verneint werden) Ist zukünftig eine Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter geplant?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
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Nils Reinhold
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Werden bei …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Nils Reinhold
Betreff
Rettungshelfer/Rettungssanitäter bei der Polizei Rheinland-Pfalz [#233056]
Datum
16. November 2021 10:28
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Werden bei der Polizei Rheinland-Pfalz Polizeivollzugsbeamte (PVB) als Rettungshelfer ausgebildet? - wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)? b) Werden bei der Polizei Rheinland-Pfalz PVB als Rettungssanitäter ausgebildet? - wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)? c)(wenn a oder b verneint werden) Ist zukünftig eine Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter geplant?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils Reinhold Anfragenr: 233056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233056/ Postanschrift Nils Reinhold << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nils Reinhold
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Reinhold, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Mit freundliche…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Rettungshelfer/Rettungssanitäter bei der Polizei Rheinland-Pfalz [#233056]
Datum
17. November 2021 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reinhold, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Reinhold, der Begriff des Rettungshelfers (RH) ist bundesweit einheitlich normiert und beschre…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: AW: Antrag nach dem LTranspG_Rettungshelfer/Rettungssanitäter bei der Polizei Rheinland-Pfalz [#233056]
Datum
2. Dezember 2021 14:59
Status
Sehr geehrter Herr Reinhold, der Begriff des Rettungshelfers (RH) ist bundesweit einheitlich normiert und beschreibt die Qualifizierung einer Person für eine Verwendung in Krankentransport und Rettungsdienst (Rettungsdienstfachpersonal<https://de.wikipedia.org/wiki/Rettung...>). Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich der qualifizierten Krankentransporte. Dies unterscheidet den Rettungshelfer im Wesentlichen vom Rettungssanitäter, dessen Arbeitsschwerpunkt in der Notfallmedizin<https://de.wikipedia.org/wiki/Notfall...> und in den Techniken der Rettung schwer verletzter oder erkrankter Personen gesehen wird. Jedoch ist die Abgrenzung nicht immer ganz trennscharf vorzunehmen, da in manchen Bundesländern die Rettungshelfer durchaus auch in der Notfallrettung eingesetzt werden. Beide werden jedoch in der Regel auf einem Krankentransportwagen (KTW) oder Rettungswagen (RTW) verwendet. Dies vorausgeschickt, beantworten wir Ihre Fragen wie folgt: a) Werden bei der Polizei Rheinland-Pfalz Polizeivollzugsbeamte (PVB) als Rettungshelfer ausgebildet? Wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)? Die Polizei Rheinland-Pfalz (RP) bildet keine Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten als Rettungshelferinnen und -helfer aus, es sind auch zukünftig diesbezüglich keine Ausbildungsmaßnahmen vorgesehen. b) Werden bei der Polizei Rheinland-Pfalz PVB als Rettungssanitäter ausgebildet? Wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)? Die Polizei RP bildet Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten als Rettungssanitäterinnen und -sanitäter aus. Diese spezialisierten Einsatzkräfte versehen ihren Dienst in der Abteilung Zentralstelle für Gesundheitsmanagement (ZfG) im Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT). Ihre Anzahl bewegt sich im unteren zweistelligen Bereich. c) (wenn a oder b verneint werden) Ist zukünftig eine Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter geplant? Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus den Ausführungen zu den Fragen a) und b). Mit freundlichen Grüßen