Rettungshelfer/Sanitäter bei der Polizei Berlin

a) Werden bei der Polizei Berlin Polizeivollzugsbeamte (PVB) als Rettungshelfer ausgebildet?
- wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)?

b) Werden bei der Polizei Berlin PVB als Rettungssanitäter ausgebildet?
- wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)?

c)(wenn a oder b verneint werden) Ist zukünftig eine Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter geplant?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
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Nils Reinhold
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Nils Reinhold
Betreff
Rettungshelfer/Sanitäter bei der Polizei Berlin [#232705]
Datum
10. November 2021 12:03
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Werden bei der Polizei Berlin Polizeivollzugsbeamte (PVB) als Rettungshelfer ausgebildet? - wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)? b) Werden bei der Polizei Berlin PVB als Rettungssanitäter ausgebildet? - wenn ja, in welchen Organisationseinheiten befinden sich diese PVB (Anzahl?)? c)(wenn a oder b verneint werden) Ist zukünftig eine Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter geplant?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils Reinhold Anfragenr: 232705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232705/ Postanschrift Nils Reinhold << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nils Reinhold
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. November 2021 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Reinhold, ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 10.11.2021 und beantworte Ihr Auskunftsverlange…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Rettungshelfer/Sanitäter bei der Polizei Berlin [#232705]
Datum
17. November 2021 14:15
Status
Sehr geehrter Herr Reinhold, ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 10.11.2021 und beantworte Ihr Auskunftsverlangen nach dem IFG wie folgt: zu a) Bei der Polizei Berlin werden keine Polizeivollzugsdienstkräfte zu Rettungshelfer*innen ausgebildet. zu b) Bei der Polizei Berlin werden keine Polizeivollzugsdienstkräfte zu Rettungssanitäter*innen ausgebildet. Die Ausbildung wurde extern an das Deutsche Rote Kreuz vergeben, das zur Zeit jährlich 20 Dienstkräfte der Polizei Berlin zu Rettungssanitäter*innen ausbildet. Die ausgebildeten Rettungssanitäter*innen verteilen sich auf alle Direktionen der Polizei Berlin. zu c) Eine eigene Ausbildung zur Rettungshelferin/zum Rettungshelfer oder zur Rettungssanitäterin/zum Rettungssanitäter ist zukünftig durch den Ärztlichen Dienst der Polizei Berlin nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen