Rettungsmöglichkeiten im Falle einer Gruppe Geflüchteten in Not im Grenzgebiet der Bundesrepublik

Informationen über Handlungsanweisungen für den Fall, dass die Bundespolizei Kenntnis erlangt, dass sich eine größere Gruppe von Geflüchteten ohne Aufenthaltstitels in einer humanitären Notlage (bspw. Schwerverletzt, unterernährt o.Ä.) direkt an der deutschen Landgrenze befindet. Welche Dienstvorschriften gibt es im Falle von unklarer Zuständig, ich hab nun bspw. Die Koordinaten nicht eindeutig Auskunft geben ob die Gruppe im Nachbarland oder auf deutschen Territorium ist. Gibt es Absprachen mit Nachbarländern für ähnlich gelagerte humanitäre Rettungseinsätze?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen übe…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rettungsmöglichkeiten im Falle einer Gruppe Geflüchteten in Not im Grenzgebiet der Bundesrepublik [#257282]
Datum
17. August 2022 17:02
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Handlungsanweisungen für den Fall, dass die Bundespolizei Kenntnis erlangt, dass sich eine größere Gruppe von Geflüchteten ohne Aufenthaltstitels in einer humanitären Notlage (bspw. Schwerverletzt, unterernährt o.Ä.) direkt an der deutschen Landgrenze befindet. Welche Dienstvorschriften gibt es im Falle von unklarer Zuständig, ich hab nun bspw. Die Koordinaten nicht eindeutig Auskunft geben ob die Gruppe im Nachbarland oder auf deutschen Territorium ist. Gibt es Absprachen mit Nachbarländern für ähnlich gelagerte humanitäre Rettungseinsätze?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257282/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeipräsidium
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Es gibt völkerrechtliche Vereinbarungen und den Beschluss des Ra…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
7. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Es gibt völkerrechtliche Vereinbarungen und den Beschluss des Rates 2008/615/JI vom 23.06.08 welche den Einsatz der deutschen BP im Ausland regeln.