RettungssanitäterInnen und NotärztInnen bei der Berliner Bereitschaftspolizei

Bitte teilen Sie mir mit, wie viele RettungssanitäterInnen und NotärztInnen aktuell in Berliner Bereitschaftspolizei im Einsatz sind und wie sind diese gekennzeichnet im Unterschied zu zivilen Rettungskräften. Sind diese im Einsatz bewaffnet?

Wie viele Sanitätsfahrzeuge unterhält das Land Berlin in Hundertschaften der Berliner Bereitschaftspolizei. Sind diese speziell gekennzeichnet im Unterschied zu zivilen Rettungswagen?

Ist der Grundsatz einer medizinischen Versorgung von Zivilisten gewährleistet, die vor einer Strafverfolgung steht? Wie sind diese Vorgaben gesetzlich geregelt bei diesen Einheiten. Bitte nennen sie die genaue Verordnung, oder Paragraphen die das Vorgehen dieser Beamten regelt.

Stehen diese Einsatzkräfte unter der Schweigepflicht nach §203 StGB?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. März 2015
  • Frist
    21. April 2015
  • Kosten dieser Information:
    80,89 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RettungssanitäterInnen und NotärztInnen bei der Berliner Bereitschaftspolizei [#8899]
Datum
17. März 2015 23:44
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, wie viele RettungssanitäterInnen und NotärztInnen aktuell in Berliner Bereitschaftspolizei im Einsatz sind und wie sind diese gekennzeichnet im Unterschied zu zivilen Rettungskräften. Sind diese im Einsatz bewaffnet? Wie viele Sanitätsfahrzeuge unterhält das Land Berlin in Hundertschaften der Berliner Bereitschaftspolizei. Sind diese speziell gekennzeichnet im Unterschied zu zivilen Rettungswagen? Ist der Grundsatz einer medizinischen Versorgung von Zivilisten gewährleistet, die vor einer Strafverfolgung steht? Wie sind diese Vorgaben gesetzlich geregelt bei diesen Einheiten. Bitte nennen sie die genaue Verordnung, oder Paragraphen die das Vorgehen dieser Beamten regelt. Stehen diese Einsatzkräfte unter der Schweigepflicht nach §203 StGB?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 17.03.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem IFG bezüglich Rettungs…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 17.03.2015
Datum
10. April 2015 16:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem IFG bezüglich Rettungssanitäter und Notärzte in der Berliner Bereitschaftspolizei wurde zuständigkeitshalber an die Polizei Berlin weitergeleitet. Nach Prüfung Ihres Antrages wird die Polizei Ihnen direkt antworten. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
RettungssanitäterInnen und NotärztInnen bei der Berliner Bereitschaftspolizei
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Via
Briefpost
Betreff
RettungssanitäterInnen und NotärztInnen bei der Berliner Bereitschaftspolizei
Datum
15. April 2015
Status
Warte auf Antwort
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Antragsteller, Ihre o.g. Anfrage wurde mir am 23. März 2015 von der Senatsverwaltung für Inneres un…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
RettungssanitäterInnen und NotärztInnen bei der Berliner Bereitschaftspolizei [#8899]
Datum
15. April 2015 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, Ihre o.g. Anfrage wurde mir am 23. März 2015 von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Weitere Mitteilung erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bezugnehmend auf Ihre letzte Nachricht habe ich bis Heute keinen Posteingang …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RettungssanitäterInnen und NotärztInnen bei der Berliner Bereitschaftspolizei [#8899]
Datum
23. April 2015 01:19
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bezugnehmend auf Ihre letzte Nachricht habe ich bis Heute keinen Posteingang vernehmen können. Bitte teilen sie mir mit, ob die Anfrage bereits bearbeitet ist und sie die Mitteilung schriftlich an meine Adresse versendet haben. Da die Frist für die Beantwortung bereits über eine Woche überschritten ist, bitte ich sie mir bis zum 28.04. 12.00 Uhr meine Fragen schriftlich zu beantworten. Die gefragten Angaben müssten Ihrer Behörde, ohne umfangreiche Nachforschungen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Antragsteller, die weitere Mitteilung ist am 15.04.2015 von mir auf den Postweg gegeben worden. Fal…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: RettungssanitäterInnen und NotärztInnen bei der Berliner Bereitschaftspolizei [#8899]
Datum
23. April 2015 08:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, die weitere Mitteilung ist am 15.04.2015 von mir auf den Postweg gegeben worden. Falls Sie in den nächsten Tagen keinen Posteingang verzeichnen, teilen Sie mir dies bitte mit, damit ich die Miteilung erneut versenden kann. Mit freundlichen Grüßen