Rettungszweckverband München / Dokumente über den webbasierten Interdispziplinären Versorgungsnachweis „IVENA eHealth“

Sämtliche Dokumente über den webbasierten Interdispziplinären Versorgungsnachweis „IVENA eHealth“. Insbesondere interessieren mich die Dokumente / Kommunikation, die dazu geführt hat, dass der öffentliche Bereich von IVENA unter https://www.ivena-muenchen.de nicht mehr zur Verfügung steht.

Da die Geschäftsstelle des Rettungszweckverbands München beim Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München eingerichtet ist, gehe ich davon aus, dass diese auch unter die Informationsfreiheitssatzung der Stadt München fällt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Juli 2018
  • Frist
    11. August 2018
  • Ein:e Follower:in
Maximilian Richt (BR Data)
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
Maximilian Richt (BR Data)
Betreff
Rettungszweckverband München / Dokumente über den webbasierten Interdispziplinären Versorgungsnachweis „IVENA eHealth“ [#31802]
Datum
10. Juli 2018 15:57
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente über den webbasierten Interdispziplinären Versorgungsnachweis „IVENA eHealth“. Insbesondere interessieren mich die Dokumente / Kommunikation, die dazu geführt hat, dass der öffentliche Bereich von IVENA unter https://www.ivena-muenchen.de nicht mehr zur Verfügung steht. Da die Geschäftsstelle des Rettungszweckverbands München beim Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München eingerichtet ist, gehe ich davon aus, dass diese auch unter die Informationsfreiheitssatzung der Stadt München fällt.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Richt << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Richt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Richt (BR Data)
Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Richt, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergele…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Rettungszweckverband München / Dokumente über den webbasierten Interdispziplinären Versorgungsnachweis „IVENA eHealth“ [#31802]
Datum
11. Juli 2018 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Richt, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
#31802 Rettungszweckverband München IVENA Sehr geehrter Herr Richt, hinsichtlich Ihres o.g. Antrages nach der Inf…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
#31802 Rettungszweckverband München IVENA
Datum
20. Juli 2018 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Richt, hinsichtlich Ihres o.g. Antrages nach der Informationsfreiheitssatzung der LHM können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Auskunftsbegehren nach der IFS der LHM beziehen sich lediglich auf Informationen des eigenen Wirkungskreises, die bei der Stadt, deren Eigenbetrieben oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei denen die LHM Alleingesellschafter ist, vorhanden sind. Informationsbegehren können demzufolge nicht auf den Rettungsdienst gerichtet sein (siehe insofern auch die FAQ zur IFS auf muenchen.de), da der Rettungsdienst eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises ist. Zudem müsste ein Informationsbegehren direkt gegen den Rettungszweckverband gerichtet werden, da dieser eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Mit freundlichen Grüßen