RFwN Graduiertenförderung

1) die Einzelheiten der quantitativen und qualitativen Bewertungskriterien für die Einstufung der Bewerber?
2) Wie ist das Entscheidungsverfahren für die Annahme oder Ablehnung eines Bewerbers?
3) Anzahl der Bewerbungen (gesamt) für 2021
4) Anzahl der erfolgreichen Bewerbungen (gesamt) für 2021
5) Anzahl der abgelehnten Bewerbungen (gesamt) für 2021
6) Anzahl der erfolgreichen Bewerbungen nach Fakultät für 2021
7) Anzahl der abgelehnten Bewerbungen nach Fakultät für 2021
8) Ablehnungsgrund: kategorisiert nach formell oder inhaltlich – nach Fakultät für 2021
9) Ablehnendes Gremium: kategorisiert nach Nicht-Befürwortung durch Fakultät/Institut oder Auswahlkommission
10) Namen der Mitglieder der Auswahlkommission und der Mitglieder der entscheidenden Gremien auf Fakultäts/Institutsebene für jede Auswahlrunde

Alle angefragten Informationen müssen Ihnen bei korrekter Durchführung, Archivierung und ja noch andauernder Auszahlung der Stipendien ohne Aufwand vorliegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
RFwN Graduiertenförderung [#241365]
Datum
19. Februar 2022 16:29
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) die Einzelheiten der quantitativen und qualitativen Bewertungskriterien für die Einstufung der Bewerber? 2) Wie ist das Entscheidungsverfahren für die Annahme oder Ablehnung eines Bewerbers? 3) Anzahl der Bewerbungen (gesamt) für 2021 4) Anzahl der erfolgreichen Bewerbungen (gesamt) für 2021 5) Anzahl der abgelehnten Bewerbungen (gesamt) für 2021 6) Anzahl der erfolgreichen Bewerbungen nach Fakultät für 2021 7) Anzahl der abgelehnten Bewerbungen nach Fakultät für 2021 8) Ablehnungsgrund: kategorisiert nach formell oder inhaltlich – nach Fakultät für 2021 9) Ablehnendes Gremium: kategorisiert nach Nicht-Befürwortung durch Fakultät/Institut oder Auswahlkommission 10) Namen der Mitglieder der Auswahlkommission und der Mitglieder der entscheidenden Gremien auf Fakultäts/Institutsebene für jede Auswahlrunde Alle angefragten Informationen müssen Ihnen bei korrekter Durchführung, Archivierung und ja noch andauernder Auszahlung der Stipendien ohne Aufwand vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241365/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
115/22 - IFG-Anfrage Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Portal „fra…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
115/22 - IFG-Anfrage Antragsteller/in
Datum
23. März 2022 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“. Unsere Auskunft entnehmen Sie bitte dieser E-Mail nebst Anlage: Frage 1: § 8 Abs. 1 der Richtlinien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (RfwN) werfen: Im Rahmen des Grundstipendiums kann gefördert werden, wer (…) 4. Studienleistungen erbracht hat, die insgesamt weit über den durchschnittlichen Anforderungen liegen, 5. ein wissenschaftliches Vorhaben durchführt, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt (…) Genauere Einzelheiten bzw. Vorgaben, z.B. zu erfüllende Noten, gibt es nicht. Es werden alle eingehenden Anträge individuell geprüft. Frage 2: Die Förderungsleistungen werden auf Antrag vergeben. Die Anträge sind an die Hochschulverwaltung zu richten. Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen findet man unter § 3 RFwN und auf der Website der Graduiertenförderung. Nach Ablauf der Antragsfrist (15.03./15.09.) werden die Anträge an die jeweiligen Fakultäten weitergeleitet und diese prüfen jeden Antrag angesichts der eingereichten Unterlagen. Hierzu schauen sich die Kommissionsmitglieder u.a. die Vornoten und wissenschaftlichen Publikationen an. Abschließend wird dann ein Ranking der fakultätsinternen Bewerber erstellt. Dieses Ranking und die Stellungnahmen der Fakultäten wird dann an die Mitglieder der Vergabekommission geleitet, die letztendlich über die Vergabe bzw. Bewilligung der Stipendien entscheidet. Fragen 3-8: siehe Anlage Fragen 9-10 Die Namen der Mitglieder der einzelnen Fakultätskommissionen sind nicht öffentlich bekannt und müssen einzeln in den Fakultäten erfragt werden. Zudem müsste jedes Kommissionsmitglied einzeln angeschrieben und um Einwilligung zur Herausgabe ihrer personenbezogenen Daten gebeten werden. Dies geht mit einem erhöhten Bearbeitungsaufwand einher. In entsprechender Anwendung der §§ 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW, 1 VerwGebO IFG NRW sowie Nr. 1.2 des zugehörigen Gebührentarifs ist hierfür eine Gebühr von 50,- € als angemessen zu erachten. Ich mache die weitere Bearbeitung von einer Vorauszahlung dieser Gebühr abhängig, § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW). Bitte leisten Sie die Vorauszahlung unter Angabe des obigen Aktenzeichens auf das Konto DE53 3905 0000 0000 0000 18 bei der Sparkasse Aachen (AACSDE33 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 90, 52070 Aachen, erheben. Mit freundlichen Grüßen